6.
Fazit
Daß
die weltweit vorherrschende ökologische und soziale Krise einen dringenden
Handlungsbedarf erfordert, um den Postulaten der intragenerationellen
und intergenerativen Gerechtigkeit im Kontext der Nachhaltigkeitsdebatte
zu entsprechen, kann ernsthaft nicht bestritten werden.
Aus philosophischer Sicht stellt
sich zunächst die Frage, welche ethischen Konzeptionen dazu beitragen
können, die angesprochenen Probleme stärker in das Bewußtsein zu rücken,
um den Ansprüchen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden.
Eine Reihe normativer Postulate
innerhalb der Debatte befinden sich auf der Ebene der Idealnormen, die
als Leitbilder eine wichtige Funktion besitzen, jedoch in der Praxis
die Akteure überfordern können. Die zentrale Aufgabe besteht nunmehr
darin, Handlungsspielräume zu eröffnen, um den "Spagat" zwischen
idealen Normen einerseits und praktischem Handeln bzw. Unterlassen andererseits
zu ermöglichen.
Ein meines Erachtens nach erfolgversprechender
Weg besteht in einer Kombination aus einem diskurs- und verantwortungsethischem
Ansatz. Auch innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte wird die Forderung
laut, den Betroffenen der ökologischen und sozialen Krise eine stärkere
Partizipation an den für sie relevanten Entscheidungen einzuräumen.
Da schon aus logischen Gründen nicht alle betroffenen Individuen am
Prozeß der Willensbildung teilnehmen können, zu denen auch unmündige
und zukünftige gezählt werden, müssen deren Interessen advokatorisch
vertreten werden.
Ein Defizit des diskursethischen
Modells liegt in seiner inhaltlichen Unbestimmtheit, da nur das Verfahren
für die Entscheidungsfindung inhaltlicher Konzeptionen zugrundegelegt
wird. Konkrete Ziele bleiben zunächst offen und sollen allein durch
die Diskursteilnehmer festgelegt werden. Damit die am praktischen Diskurs
teilnehmenden Individuen nicht zu moralisch fragwürdigen egoistischen
Entscheidungen gelangen, scheint mir bei strittigen Entscheidungsfragen
eine Orientierung am Gedankenexperiment von Rawls (Schleier des Nichtwissens)
hilfreich zu sein, um egoistische Motive auszuschließen.
Diskursverfahren bewegen sich auf
einer formalen Ebene, während der verantwortungsethische Ansatz verstärkt
die praktischen Verhältnisse und konkreten Problemlagen anspricht. Die
Ausrichtung einer Ethik der Verantwortung liegt in ihrem Postulat, die
Verantwortungsbereiche einer intragenerationellen und intergenerativen
Gerechtigkeit abzustecken, wodurch Nachhaltigkeitspostulate wie Ressourcenschonung,
Verteilungsgerechtigkeit und Naturerhalt bereits impliziert sind.
Es hat sich gezeigt, daß die Konzeption
von Rawls eine Reihe von relevanten Grundlagen erörtert, die im Rahmen
der Nachhaltigkeitsdebatte relevant sind. Neben dem Aspekt der grundlegenden
inter- und intratemporalen Verteilungsgerechtigkeit, die sich aus der
hypothetischen Modellkonstruktion durch den Schleier des Nichtwissens
im Urzustand ergeben, lassen sich konkrete Forderungen nach einer Sparrate
und der Gewährleistung bedürfnisorientierter Lebensbedingungen ableiten.
Ein relevanter Aspekt für die Nachhaltigkeitsdiskussion
bei Rawls liegt in der Modellkonstruktion einer idealen Gesellschaft,
unter der Konkurrenzbedingungen, Egoismus und Zeitpräferenzen ausgeblendet
werden, um zu moralisch tragfähigen Ergebnissen zu kommen. Seine Konzeption
kann auf dieser Ebene eine Sensibilität für spezifische Umweltprobleme
sowie die sich daraus ergebenen Fragen der intra- und intergenerativen
Gerechtigkeit erreichen.
Neben den ökologisch-relevanten
Aspekten werden innerhalb der Vertragstheorie von Rawls weitergehende
politisch relevante Kernpostulate erörtert, die u.a. politische Grundfreiheiten
umfassen. Ein Teil dieser Forderungen findet sich auch innerhalb der
Nachhaltigkeitsdebatte in entsprechenden Konventionen wieder. Obwohl
ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge einander bedingen
und nicht unabhängig voneinander stehen, scheint es mir jedoch zweckdienlich
zu sein, sich innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte primär auf die komplexen
ökologischen Zusammenhänge zu konzentrieren, um eine Bearbeitbarkeit
der Thematik überhaupt gewährleisten zu können. Alle denkbaren normativen
politischen und sozialen Ansprüche an wünschenswerten Entwicklungen
in den Nachhaltigkeitsbegriff zu kaprizieren ist m.E. kontraproduktiv
und erschwert eine Operationalisierung des Terminus. Dennoch sind Leitbilder
wie "Nachhaltigkeit" wichtig. Sie implizieren Menschen-, Gesellschafts-,
Welt- und Naturbilder, vermitteln wünschenswerte Normen und Werte und
sind leicht zugänglich. Bei einer zu breiten Verwendung ihres Gebrauchs
werden sie jedoch "schwammig" und unkonkret. Insofern plädiere
ich für einen Rückkehr zu den Wurzeln der Jagd- und Forstwirtschaft,
aus dem sich eine Reihe relevanter normativ-philosophischer Forderungen
ableiten lassen. Der ursprüngliche Nachhaltigkeitsbegriff setzt bereits
voraus, daß eine Tätigkeit oder eine Funktion auf Dauer, generationsübergreifend
gesichert werden soll. Aus dieser Forderung lassen sich u.a. die Erhaltung
ökologischer Funktionen, das Vorsorgeprinzip und haushälterische Sparmaßnahmen
in Anlehnung an Rawls ableiten.
Aus diesen grundsätzlichen Prinzipien
sind dann in der Praxis konkrete Maßnahmen abzuleiten. Da eine Reihe
unbekannter Faktoren dieser Sicherheit, u.a. durch Risikoaspekte, Nicht-Wissen
und fehlenden verläßlichen prognostischen Modellen entgegenstehen, sollte
ein risikoaversives Verhalten gewählt werden, um die Voraussetzungen
zu schaffen, den Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht zu werden.
Weiterhin stellt sich die Frage,
welche Ansätze innerhalb der ökologischen Ethik nicht nur moralisch
stark sind, sondern auch eine Orientierungshilfe für die Praxis bieten
können. Wie bereits im Text aufgeführt wurde, stehe ich biozentrischen
und holistischen Positionen skeptisch gegenüber, da sie die Akteure
m.E. überfordern und keine adäquate Entscheidungshilfe bei praktischen
Konfliktlagen bieten können.
Selbstverständlich sollte ein möglichst
umfassender Ressourcen- und Artenerhalt angestrebt werden. Natürlich
sollten die Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt möglichst sparsam,
risikoaversiv und umweltverträglich erfolgen. Auf eine Substituierbarkeit
von Ressourcen sollte ebenso geachtet werden wie auf die Befolgung des
Verursacherprinzipes.
Dennoch müssen bei Entscheidungen
in der modernen Industriegesellschaft neben der Schonung der natürlichen
Umwelt auch Interessenlagen in Hinblick auf eine wirtschaftliche Prosperität
und Konkurrenzfähigkeit, dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen
sowie Konsumbedürfnisse berücksichtigt werden, die nicht zwingend mit
den Zielen der Nachhaltigkeit in Einklang stehen müssen. Die Verfolgung
an der Maxime einer größtmöglichen Erhaltung von Umweltgütern ist zwar
als Leitprinzip hilfreich, jedoch in der Praxis nicht immer durchsetzbar.
Die Erhaltung einer Pflanzenart kann u.a. mit anderen gut begründeten
Bedürfnissen konkurrieren, die deren Ausrottung rechtfertigen können.
In diesem Zusammenhang ist auch
die Forderung nach einer "strong sustainability" wirklichkeitsfremd,
vielleicht sogar kontraproduktiv. Da hier ein sinkender Anpassungsprozeß
einer nachhaltigen Entwicklung grundsätzlich untersagt ist, scheint
mir die Konzeption der "weak sustainability" eine tragfähigere
Konzeption darzustellen, da dort die langfristigen ökologisch verträglichen
Ergebnisse entscheidend sind. Eine vorübergehend schlechtere Umweltqualität
ist m.E. gerechtfertigt, wenn das Ergebnis langfristig dieses Defizit
ausgleicht.
In bezug auf die Interessen zukünftiger
Generationen möchte ich der These von Ott zustimmen, daß auch unsere
Nachkommen in einer Welt mit einem möglichst reichen und unbelasteten
Ressourcen- und Artenvorkommen leben wollen, um die Befriedigung ihrer
Bedürfnisse nach Nahrung und Gesundheit befriedigen zu können. Dennoch
sind sparsame, risikoaversible menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt
gerechtfertigt, um die Bedürfnisse der bereits existierenden Generationen
zu befriedigen. Dabei ist jedoch eine gerechtere Verteilung des Wohlstandes
gerade gegenüber den Ländern der Dritten Welt geboten. Diese Bemühungen
sind jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt, sofern nicht unverzüglich
Maßnahmen zur Bevölkerungsbegrenzung in den Entwicklungsländern ergriffen
werden.
Weiterhin sind massive internationale
und regionale Anstrengungen erforderlich, um die ökologische und soziale
Krise einzudämmen. Zunächst müssen die im Brundtland-Bericht und auf
der Konferenz von Rio de Janeiro deklarierten Ziele und daraus resultierenden
notwendigen Maßnahmen einen verbindlichen Charakter für die Unterzeichnerstaaten
aufweisen. Insofern sind Kontrollkommissionen erforderlich, die wirtschaftliche
Aktivitäten überwachen und Umweltvergehen anprangern.
Erfolgversprechend scheinen mir
die Konzepte zu sein, die stärker auf die Sensibilisierung für Umweltfragen,
aber auch auf die monetäre Bewertung von Umweltgütern setzen, um den
materiellen und immateriellen Wert der natürlichen Umwelt für den Menschen
hervorzuheben.
Auf staatlicher Ebene sind steuerliche
Anreize für Unternehmen, die aktiven Umweltschutz betreiben ebenso unverzichtbar,
wie massive Sanktionen für Unternehmen, die die Umwelt unnötig belasten.
Die Vermeidung von Umweltschäden sollte dabei die vorrangige Aufgabe
gegenüber der Behebung von Schädigungen einnehmen. Die aufgezeigten
ökologischen "Buchhaltungs"-Instrumente der Unternehmen liefern
dabei einen Schritt in die richtige Richtung, sofern Umweltschutzaktivitäten
nicht nur als PR-Maßnahmen "verkauft" werden, sondern substanziell
tragfähige Konzepte aufweisen, die in der Praxis umgesetzt werden.
Unternehmen, die auf die Verfolgung
ökologischer Zielkategorien setzen, können nicht nur auf eine größere
gesellschaftliche Akzeptanz bei ihren Kunden und Mitarbeitern hoffen,
sondern können auch einen ökonomischen Gewinn erzielen, sofern staatliche
Rahmenbedingungen diese Maßnahmen unterstützen.
Damit "Nachhaltigkeit"
und die mit diesem Begriff zahlreichen verwandten Bezeichnungen keine
inhaltslose Leerformel bleibt, sind akzeptier- und überprüfbare Konzepte
notwendig, die auf ethisch fundierten Handlungsprämissen aufbauen und
bei denen der Faktor der natürlichen "Umwelt" als Produktionsgröße
sowohl in die gedankliche als auch in die ökonomische Kalkulation einbezogen
wird.
In der Praxis sind neben den gerechtigkeitsspezifischen
Fragen jedoch ökonomische und politische Interessen einzubeziehen, die
unter diesen Bedingungen einen geringeren Handlungsspielraum ermöglichen,
als im abstrakten Modell. Insofern bleibt die Gerechtigkeitskonzeption
eine reine Theorie ohne gesellschaftlichen Konsequenzen, die sich z.B.
in einer kapitalistisch-orientieren Gesellschaftsform ergeben würden.
Das ethische Nachhaltigkeitspostulat
geht - verkürzt formuliert - davon aus, daß zukünftigen Generationen
mindestens der gleiche Grundbestand an Naturgütern und der gleiche Faktor
an Lebensqualität zugute kommen sollte, wie den derzeit lebenden Akteuren.
Das dies in Hinblick auf den Naturnutzung - gerade in Hinblick auf den
Verbrauch nicht erneuerbarer Bodenschätze - nicht umgesetzt wird, läßt
sich ggf. dadurch kompensieren, daß diese Güter u.U. durch technischen
Fortschritt und Energieeinsparung substituiert werden können. Überträgt
man die Problematik auf die Risikodimension, so läßt sich konstatieren,
daß die irreversible Zerstörung der Lebensgrundlagen nicht zu verantworten
ist.
Auch die Angst vor Risiken stellt
eine Form von sozialen Kosten dar, die in den Bewertungsmaßstab in bezug
auf die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen einbezogen
werden sollte.
Abschließend sollte darauf hingewiesen werden, daß ethische Richtlinien
zwar eine grundlegende Orientierung im Rahmen der Risikodebatte liefern
können. Das Prinzip der "Nichtschädigung" und der "Nachhaltigkeit"
bieten ein Orientierungskriterium, um riskante Entscheidungen zu reflektieren.
Auf der konkreten Umsetzungsebene spielen jedoch auch nicht-moralische
Güter eine elementare Rolle. Aus finanziellen Gesichtspunkten ist es
eben nicht möglich, an jeder Ecke einen Rettungswagen bereitzustellen,
um das Risiko des Herzinfakttodes zu verhindern. Fragen der Allokation
im Rahmen der Verteilung knapper Mittel sollten dabei ebenso bedacht
werden.
Die ethische Reflexion im Rahmen der Risikodebatte wird durch das Nicht-Wissen,
dem Umgang mit Unsicherheit, Ungewißheit und Ungenauigkeit aufgrund
der nicht abzuschätzenden Nebenfolgen zweifellos erschwert. Neben der
Nachhaltigkeit stellen "Fehlerfreundlichkeit" und "Reversibilität"
risikobehafteter Entscheidungen zentrale ethische Richtlinien dar, um
diese zu legitimieren oder zu unterlassen.
Dennoch müssen bei Entscheidungen
in der modernen Industriegesellschaft neben der Schonung der natürlichen
Umwelt auch Interessenlagen in Hinblick auf eine wirtschaftliche Prosperität
und Konkurrenzfähigkeit, dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen
sowie Konsumbedürfnisse berücksichtigt werden, die nicht zwingend mit
den Zielen der Nachhaltigkeit in Einklang stehen müssen. Die Verfolgung
an der Maxime einer größtmöglichen Erhaltung von Umweltgütern ist zwar
als Leitprinzip hilfreich, jedoch in der Praxis nicht immer durchsetzbar.
Die Erhaltung einer Pflanzenart kann u.a. mit anderen gut begründeten
Bedürfnissen konkurrieren, die deren Ausrottung rechtfertigen können.
Das Nachhaltigkeitspostulat setzt voraus, daß zukünftige Generationen
keine schlechteren Lebensbedingungen vorfinden sollten, als die bereits
existierenden. Insofern ist es m.E. auch nicht zulässig, unsere Nachkommen
mit mehr Risiken "auszustatten", als bereits vorhanden sind.
Vielmehr sollte eine risikoaversive Strategie dazu beitragen, den Fortbestand
und die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Damit "Nachhaltigkeit"
und die mit diesem Begriff zahlreichen verwandten Bezeichnungen keine
inhaltslose Leerformel bleibt, sind akzeptier- und überprüfbare Konzepte
notwendig, die auf ethisch fundierten Handlungsprämissen aufbauen und
bei denen der Faktor der natürlichen "Umwelt" als Produktionsgröße
sowohl in die gedankliche als auch in die ökonomische Kalkulation und
Risikobewertung einbezogen wird.