6. Fazit

Daß die weltweit vorherrschende ökologische und soziale Krise einen dringenden Handlungsbedarf erfordert, um den Postulaten der intragenerationellen und intergenerativen Gerechtigkeit im Kontext der Nachhaltigkeitsdebatte zu entsprechen, kann ernsthaft nicht bestritten werden.
      Aus philosophischer Sicht stellt sich zunächst die Frage, welche ethischen Konzeptionen dazu beitragen können, die angesprochenen Probleme stärker in das Bewußtsein zu rücken, um den Ansprüchen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden.
      Eine Reihe normativer Postulate innerhalb der Debatte befinden sich auf der Ebene der Idealnormen, die als Leitbilder eine wichtige Funktion besitzen, jedoch in der Praxis die Akteure überfordern können. Die zentrale Aufgabe besteht nunmehr darin, Handlungsspielräume zu eröffnen, um den "Spagat" zwischen idealen Normen einerseits und praktischem Handeln bzw. Unterlassen andererseits zu ermöglichen.
      Ein meines Erachtens nach erfolgversprechender Weg besteht in einer Kombination aus einem diskurs- und verantwortungsethischem Ansatz. Auch innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte wird die Forderung laut, den Betroffenen der ökologischen und sozialen Krise eine stärkere Partizipation an den für sie relevanten Entscheidungen einzuräumen. Da schon aus logischen Gründen nicht alle betroffenen Individuen am Prozeß der Willensbildung teilnehmen können, zu denen auch unmündige und zukünftige gezählt werden, müssen deren Interessen advokatorisch vertreten werden.
      Ein Defizit des diskursethischen Modells liegt in seiner inhaltlichen Unbestimmtheit, da nur das Verfahren für die Entscheidungsfindung inhaltlicher Konzeptionen zugrundegelegt wird. Konkrete Ziele bleiben zunächst offen und sollen allein durch die Diskursteilnehmer festgelegt werden. Damit die am praktischen Diskurs teilnehmenden Individuen nicht zu moralisch fragwürdigen egoistischen Entscheidungen gelangen, scheint mir bei strittigen Entscheidungsfragen eine Orientierung am Gedankenexperiment von Rawls (Schleier des Nichtwissens) hilfreich zu sein, um egoistische Motive auszuschließen.
      Diskursverfahren bewegen sich auf einer formalen Ebene, während der verantwortungsethische Ansatz verstärkt die praktischen Verhältnisse und konkreten Problemlagen anspricht. Die Ausrichtung einer Ethik der Verantwortung liegt in ihrem Postulat, die Verantwortungsbereiche einer intragenerationellen und intergenerativen Gerechtigkeit abzustecken, wodurch Nachhaltigkeitspostulate wie Ressourcenschonung, Verteilungsgerechtigkeit und Naturerhalt bereits impliziert sind.
      Es hat sich gezeigt, daß die Konzeption von Rawls eine Reihe von relevanten Grundlagen erörtert, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsdebatte relevant sind. Neben dem Aspekt der grundlegenden inter- und intratemporalen Verteilungsgerechtigkeit, die sich aus der hypothetischen Modellkonstruktion durch den Schleier des Nichtwissens im Urzustand ergeben, lassen sich konkrete Forderungen nach einer Sparrate und der Gewährleistung bedürfnisorientierter Lebensbedingungen  ableiten.
      Ein relevanter Aspekt für die Nachhaltigkeitsdiskussion bei Rawls liegt in der Modellkonstruktion einer idealen Gesellschaft, unter der Konkurrenzbedingungen, Egoismus und Zeitpräferenzen ausgeblendet werden, um zu moralisch tragfähigen Ergebnissen zu kommen. Seine Konzeption kann auf dieser Ebene eine Sensibilität für spezifische Umweltprobleme sowie die sich daraus ergebenen Fragen der intra-  und intergenerativen Gerechtigkeit erreichen.
      Neben den ökologisch-relevanten Aspekten werden innerhalb der Vertragstheorie von Rawls weitergehende politisch relevante Kernpostulate erörtert, die u.a. politische Grundfreiheiten umfassen. Ein Teil dieser Forderungen findet sich auch innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte in entsprechenden Konventionen wieder. Obwohl ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge einander bedingen und nicht unabhängig voneinander stehen, scheint es mir  jedoch zweckdienlich zu sein, sich innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte primär auf die komplexen ökologischen Zusammenhänge zu konzentrieren, um eine Bearbeitbarkeit der Thematik überhaupt gewährleisten zu können. Alle denkbaren  normativen politischen und sozialen Ansprüche an wünschenswerten Entwicklungen in den Nachhaltigkeitsbegriff zu kaprizieren ist m.E. kontraproduktiv und erschwert eine Operationalisierung des Terminus. Dennoch sind Leitbilder wie "Nachhaltigkeit" wichtig. Sie implizieren Menschen-, Gesellschafts-, Welt- und Naturbilder, vermitteln wünschenswerte Normen und Werte und sind leicht zugänglich. Bei einer zu breiten Verwendung ihres Gebrauchs werden sie jedoch "schwammig" und unkonkret. Insofern plädiere ich für einen Rückkehr zu den Wurzeln der Jagd- und Forstwirtschaft, aus dem sich eine Reihe relevanter  normativ-philosophischer Forderungen ableiten lassen. Der ursprüngliche Nachhaltigkeitsbegriff setzt bereits voraus, daß eine Tätigkeit oder eine Funktion auf Dauer, generationsübergreifend gesichert werden soll. Aus dieser Forderung lassen sich u.a. die Erhaltung ökologischer Funktionen, das Vorsorgeprinzip und haushälterische Sparmaßnahmen in Anlehnung an Rawls ableiten.
      Aus diesen grundsätzlichen Prinzipien sind dann in der Praxis konkrete Maßnahmen abzuleiten. Da eine Reihe unbekannter Faktoren dieser Sicherheit, u.a. durch Risikoaspekte, Nicht-Wissen und fehlenden verläßlichen prognostischen Modellen entgegenstehen, sollte ein risikoaversives Verhalten gewählt werden, um die Voraussetzungen zu schaffen, den Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht zu werden.
      Weiterhin stellt sich die Frage, welche Ansätze innerhalb der ökologischen Ethik nicht nur moralisch stark sind, sondern auch eine Orientierungshilfe für die Praxis bieten können. Wie bereits im Text aufgeführt wurde, stehe ich biozentrischen und holistischen Positionen skeptisch gegenüber, da sie die Akteure m.E. überfordern und keine adäquate Entscheidungshilfe bei praktischen Konfliktlagen bieten können.
      Selbstverständlich sollte ein möglichst umfassender Ressourcen- und Artenerhalt angestrebt werden. Natürlich sollten die Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt möglichst sparsam, risikoaversiv und umweltverträglich erfolgen. Auf eine Substituierbarkeit von Ressourcen sollte ebenso geachtet werden wie auf die Befolgung des Verursacherprinzipes.
      Dennoch müssen bei Entscheidungen in der modernen Industriegesellschaft neben der Schonung der natürlichen Umwelt auch Interessenlagen in Hinblick auf eine wirtschaftliche Prosperität und Konkurrenzfähigkeit, dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Konsumbedürfnisse berücksichtigt werden, die nicht zwingend mit den Zielen der Nachhaltigkeit in Einklang stehen müssen. Die Verfolgung an der Maxime einer größtmöglichen Erhaltung von Umweltgütern ist zwar als Leitprinzip hilfreich, jedoch in der Praxis nicht immer durchsetzbar. Die Erhaltung einer Pflanzenart kann u.a. mit anderen gut begründeten Bedürfnissen konkurrieren, die deren Ausrottung rechtfertigen können.
      In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung nach einer "strong sustainability" wirklichkeitsfremd, vielleicht sogar kontraproduktiv. Da hier ein sinkender Anpassungsprozeß einer nachhaltigen Entwicklung grundsätzlich untersagt ist, scheint mir die Konzeption der "weak sustainability" eine tragfähigere Konzeption darzustellen, da dort die langfristigen ökologisch verträglichen Ergebnisse entscheidend sind. Eine vorübergehend schlechtere Umweltqualität ist m.E. gerechtfertigt, wenn das Ergebnis langfristig dieses Defizit ausgleicht.
      In bezug auf die Interessen zukünftiger Generationen möchte ich der These von Ott zustimmen, daß  auch unsere Nachkommen in einer Welt mit einem möglichst reichen und unbelasteten Ressourcen- und Artenvorkommen leben wollen, um die  Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach Nahrung und Gesundheit befriedigen zu können. Dennoch sind sparsame, risikoaversible menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt gerechtfertigt, um die Bedürfnisse der bereits existierenden Generationen zu befriedigen. Dabei ist jedoch eine gerechtere Verteilung des Wohlstandes gerade gegenüber den Ländern der Dritten Welt geboten. Diese Bemühungen sind jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt, sofern nicht unverzüglich Maßnahmen zur Bevölkerungsbegrenzung in den Entwicklungsländern ergriffen werden.
      Weiterhin sind massive internationale und regionale Anstrengungen erforderlich, um die ökologische und soziale Krise einzudämmen. Zunächst müssen die im Brundtland-Bericht und auf der Konferenz von Rio de Janeiro deklarierten Ziele und daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen einen verbindlichen Charakter für die Unterzeichnerstaaten aufweisen. Insofern sind Kontrollkommissionen erforderlich, die wirtschaftliche Aktivitäten überwachen und Umweltvergehen anprangern.
      Erfolgversprechend scheinen mir die Konzepte zu sein, die stärker auf die Sensibilisierung für Umweltfragen, aber auch auf die monetäre Bewertung von Umweltgütern setzen, um den materiellen und immateriellen Wert der natürlichen Umwelt  für den Menschen hervorzuheben.
      Auf staatlicher Ebene sind steuerliche Anreize für Unternehmen, die aktiven Umweltschutz betreiben ebenso unverzichtbar, wie massive Sanktionen für Unternehmen, die die Umwelt unnötig belasten. Die Vermeidung von Umweltschäden sollte dabei die vorrangige Aufgabe gegenüber der Behebung von Schädigungen einnehmen. Die aufgezeigten ökologischen "Buchhaltungs"-Instrumente der Unternehmen liefern dabei einen Schritt in die richtige Richtung, sofern Umweltschutzaktivitäten nicht nur als PR-Maßnahmen "verkauft" werden, sondern substanziell tragfähige Konzepte aufweisen, die in der Praxis umgesetzt werden.
      Unternehmen, die auf die Verfolgung ökologischer Zielkategorien setzen, können nicht nur auf eine größere gesellschaftliche Akzeptanz bei ihren Kunden und Mitarbeitern hoffen, sondern können auch einen ökonomischen Gewinn erzielen, sofern staatliche Rahmenbedingungen diese Maßnahmen unterstützen.
      Damit "Nachhaltigkeit" und die mit diesem Begriff zahlreichen verwandten Bezeichnungen keine inhaltslose Leerformel bleibt, sind akzeptier-  und überprüfbare Konzepte notwendig, die auf ethisch fundierten Handlungsprämissen aufbauen und bei denen der Faktor der natürlichen "Umwelt" als Produktionsgröße sowohl in die gedankliche als auch in die ökonomische Kalkulation einbezogen wird.
      In der Praxis sind neben den gerechtigkeitsspezifischen Fragen jedoch ökonomische und politische Interessen einzubeziehen, die unter diesen Bedingungen einen geringeren Handlungsspielraum ermöglichen, als im abstrakten Modell. Insofern bleibt die Gerechtigkeitskonzeption eine reine Theorie ohne gesellschaftlichen Konsequenzen, die sich z.B. in einer kapitalistisch-orientieren Gesellschaftsform ergeben würden.
      Das ethische Nachhaltigkeitspostulat geht - verkürzt formuliert - davon aus, daß zukünftigen Generationen mindestens der gleiche Grundbestand an Naturgütern und der gleiche Faktor an Lebensqualität zugute kommen sollte, wie den derzeit lebenden Akteuren. Das dies in Hinblick auf den Naturnutzung - gerade in Hinblick auf den Verbrauch nicht erneuerbarer Bodenschätze - nicht umgesetzt wird, läßt sich ggf. dadurch kompensieren, daß diese Güter u.U. durch technischen Fortschritt und Energieeinsparung substituiert werden können. Überträgt man die Problematik auf die Risikodimension, so läßt sich konstatieren, daß die irreversible Zerstörung der Lebensgrundlagen nicht zu verantworten ist.
      Auch die Angst vor Risiken stellt eine Form von sozialen Kosten dar, die in den Bewertungsmaßstab in bezug auf die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen einbezogen werden sollte.

Abschließend sollte darauf hingewiesen werden, daß ethische Richtlinien zwar eine grundlegende Orientierung im Rahmen der Risikodebatte liefern können. Das Prinzip der "Nichtschädigung" und der "Nachhaltigkeit" bieten ein Orientierungskriterium, um riskante Entscheidungen zu reflektieren. Auf der konkreten Umsetzungsebene spielen jedoch auch nicht-moralische Güter eine elementare Rolle. Aus finanziellen Gesichtspunkten ist es eben nicht möglich, an jeder Ecke einen Rettungswagen bereitzustellen, um das Risiko des Herzinfakttodes zu verhindern. Fragen der Allokation im Rahmen der Verteilung knapper Mittel sollten dabei ebenso bedacht werden.

Die ethische Reflexion im Rahmen der Risikodebatte wird durch das Nicht-Wissen, dem Umgang mit Unsicherheit, Ungewißheit und Ungenauigkeit aufgrund der nicht abzuschätzenden Nebenfolgen zweifellos erschwert. Neben der Nachhaltigkeit stellen "Fehlerfreundlichkeit" und "Reversibilität" risikobehafteter Entscheidungen zentrale ethische Richtlinien dar, um diese zu legitimieren oder zu unterlassen.
      Dennoch müssen bei Entscheidungen in der modernen Industriegesellschaft neben der Schonung der natürlichen Umwelt auch Interessenlagen in Hinblick auf eine wirtschaftliche Prosperität und Konkurrenzfähigkeit, dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Konsumbedürfnisse berücksichtigt werden, die nicht zwingend mit den Zielen der Nachhaltigkeit in Einklang stehen müssen. Die Verfolgung an der Maxime einer größtmöglichen Erhaltung von Umweltgütern ist zwar als Leitprinzip hilfreich, jedoch in der Praxis nicht immer durchsetzbar. Die Erhaltung einer Pflanzenart kann u.a. mit anderen gut begründeten Bedürfnissen konkurrieren, die deren Ausrottung rechtfertigen können.

Das Nachhaltigkeitspostulat setzt voraus, daß zukünftige Generationen keine schlechteren Lebensbedingungen vorfinden sollten, als die bereits existierenden. Insofern ist es m.E. auch nicht zulässig, unsere Nachkommen mit mehr Risiken "auszustatten", als bereits vorhanden sind. Vielmehr sollte eine risikoaversive Strategie dazu beitragen, den Fortbestand und die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Damit "Nachhaltigkeit" und die mit diesem Begriff zahlreichen verwandten Bezeichnungen keine inhaltslose Leerformel bleibt, sind akzeptier- und überprüfbare Konzepte notwendig, die auf ethisch fundierten Handlungsprämissen aufbauen und bei denen der Faktor der natürlichen "Umwelt" als Produktionsgröße sowohl in die gedankliche als auch in die ökonomische Kalkulation und Risikobewertung einbezogen wird.

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