4.7.3 Partizipation

Aus einer Perspektive des politischen Pluralismus gilt, daß alle gesellschaftlich relevanten Gruppen am Entscheidungsprozeß partizipieren sollen. Risikokommunikation soll dazu beitragen, daß Bürgerinnen und Bürger durch einen Kompetenzerwerb in die Lage versetzt werden sollen, verantwortungsbewußte Entscheidungen für oder gegen Risiken treffen zu können (vgl. Schanne 1996). Konfliktlösungsansätze bei Auseinandersetzungen über technikbedingte Risiken und verbesserte Partizipation der Betroffenen erfordern einen Informationsaustausch zwischen Beteiligten und Betroffenen, der Öffentlichkeit, Experten, politischen Entscheidungsträgern um eine  Lösung von Konflikten zu bewerkstelligen. Der kooperative Umgang mit Entscheidungen über Risiken setzt somit Transparenz auf der Basis einer glaubwürdigen Kommunikation voraus. Unter Partizipation versteht man die Aktivitäten, an denen Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft sich an der Zielbestimmung und Entscheidungsfindung beteiligen, um Einsicht zu erhalten, Einfluß zu gewinnen und die eigenen Interessen zu vertreten.
      Als konventionelle Partizipation im administrativen System gelten verankerte Formen in Form von Wahlen betrieblicher Mitbestimmung, Planungsfeststellungsverfahren, Streik usw. Unter unkonventioneller Partizipation werden Flugblattaktionen, Unterschriftensammlungen, Demonstrationen, Aktionsgruppen und Bürgerinitiativen subsumiert.
      Konkrete Versuche, partizipatorische Ansprüche der beteiligten Akteure in konkreten Prozessen wirksam werden zu lassen, sind durch Mediationsverfahren in den USA, etwa bei Umweltkonflikten, vollzogen worden. Im bundesdeutschen Raum wurden diese Ansprüche durch das Modell der Planungszelle von Dienel initiiert und durchgeführt (vgl. Rehmann-Sutter 1998).


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