4.6
Dialog-Modelle
Die
Anwendung des diskursethischen Ansatzes von Habermas auf die Öffentlichkeitsarbeit
steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Burkhart und Probst. Die in
den theoretischen Betrachtungen auftauchenden Begriffe wie "Verständigung",
"Dialog" (mit den Betroffenen), "Konsens" und ähnliche
Bezeichnungen stellen Ziele dar, die dem Selbstverständnis der Öffentlichkeitsarbeit
zugrundegelegt werden. In Anlehnung an Habermas (1985) wird Öffentlichkeitsarbeit
als ein Medium begriffen, daß zur Optimierung gesellschaftlicher Verständigung
beitragen kann.
Die Öffentlichkeitsarbeit soll schließlich
dazu beitragen, daß es zwischen den Unternehmen und den Interessen der
Betroffenen zu einem Einverständnis hinsichtlich der zu thematisierenden
Gegenstände des Vertrauens in die Unternehmung und der Legitimität der
vertretenen Interessen kommt.
Um den Diskurs zwischen Unternehmen
und Öffentlichkeit führen zu können, ist in einer ersten Phase die notwendige
Information über den zu behandelnden Sachverhalt erforderlich. Spätestens
in einer zweiten Phase beginnt der Dialog.
In einer dritten Phase werden die
Diskurse, in denen ein problematisch gewordenes Einverständnis durch
Begründung wiederhergestellt werden soll, durchgeführt, wobei das beste
Argument zur Grundlage einer Entscheidung dienen kann.
Die praktische Anwendung des von
Habermas vorgeschlagenen Ansatzes fand in Österreich statt. Dort sollte
eine Entscheidung über den Standort von Sonderabfalldeponien (SAD)
getroffen werden, deren Errichtung in zwei Gemeinden geplant war. Beteiligt
war die "Abfallwirtschafts-Verplanungsbund-GesmbH" (AWV),
die eine projektbegleitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vornahm
und die vorgeschriebene Beteiligung eines Bürgerrates (BR) am Entscheidungsvorhaben
koordinierte. Die Bürger wählten aus ihren Reihen einige Vertreter,
die ein Stimmrecht im sogenannten UVP-Team besaßen, wodurch
kontroverse Diskussionen zwischen Deponieplanern und -gegnern entstanden,
die letztendlich zu einer Einigung führten.
Das folgende Schaubild verdeutlicht,
welche Kommunikationsziele auf der jeweiligen Phase von der Öffentlichkeitsarbeit
angestrebt werden. In der oberen Hälfte jeder Zeile sind die Kommunikationsziele,
die aus der "Theorie des kommunikativen Handelns" von Habermas
(1985) abgeleitet worden sind, dargestellt, während in der unteren Hälfte
jeder Zeile die Kommunikationsziele unter Bezugnahme auf das zugrundeliegende
Beispiel konkretisiert werden.
Schaufler und Signitzer (1990) gehen davon aus, daß Unternehmen als
ethische Systeme verstanden werden können, da unternehmerische Entscheidungen
weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen haben können. Die Aufgabe
der Unternehmen besteht den Autoren zufolge in ihrer Konzeption vom
Issues Management darin, bei gesellschaftlichen Problemen einen Dialog
mit der Öffentlichkeit zu führen.
Sofern sich Vertreter der Unternehmen
weigern, mit Hilfe dieses Dialogs Lösungen für gesellschaftliche Probleme
zu finden, so die These der Autoren, entziehen sie sich ihrer sozialen
Verantwortung. Darüber hinaus drohen den Unternehmen nicht nur Prestige-,
sondern auch Umsatzverluste, sofern die gesellschaftlichen Werte und
Bedürfnisse vom Unternehmen ignoriert werden. Die Aufgabe des Issues
Management liegt demnach darin, als "Frühwarnsystem" zu fungieren,
um die unternehmensrelevanten gesellschaftlichen Entwicklungen frühzeitig
aufzunehmen und umzusetzen. Dabei reicht es nicht aus, nur einen Dialog
mit der Öffentlichkeit zu führen, darüber hinaus muß das Issues Management
in der Lage sein, sich aktiv an unternehmerischen Entscheidungen zu
beteiligen. So wirkt es darauf hin, die "Kommunikationsprogramme"
mit den "Handlungsprogrammen" in Übereinstimmung zu bringen
(vgl. ebd., S. 34).
Der Dialog steht ebenso bei dem
Modell im Vordergrund, daß vom Institute for Ressource Management (IRM)
entwickelt worden ist. Führende Repräsentanten der Industrie, Vertreter
von Regierung und Umweltschutzorganisationen tauschen ihre unterschiedlichen
Argumente in regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen aus und versuchen,
einen Konsens über strittige Fragen zu erreichen.
Ein weiteres Dialogverfahren, daß
nicht aufgrund einer Unternehmensinitiative entstanden ist, aber durchaus
auf Firmenebene übertragen werden könnte, ist das Modell der von Dienel
(1978) entwickelten Planungszelle, in der die "gesamtgesellschaftlichen
Wertvorstellungen" der Bürger zum Ausdruck kommen sollen (vgl.
ebd., S. 192). Die Teilnehmer der Planungszelle umfassen eine Gruppe
von Bürgern, die nach einem Zufallsverfahren ausgewählt worden sind
und für eine begrenzte Zeit von ihren beruflichen Verpflichtungen freigestellt
werden. Sie werden bei ihrer Tätigkeit in der Planungszelle von "Prozeßbegleitern"
unterstützt, die mit ihnen zusammen Lösungen bei vorgegebenen Planungsproblemen
erarbeiten (ebd., S. 74).
Durch dieses Verfahren soll gewährleistet
werden, daß einseitige Interessenskonstellationen bei Planungsvorhaben
vermieden werden können (vgl. ebd., S. 86).
Die Beteiligung der "Laienplaner"
ist in der Praxis im Bereich der Flächensanierungen und bei der Errichtung
von öffentlichen Bauvorhaben angesiedelt.
Planungszellen dienen zudem dazu,
gesellschaftliche Tendenzen aufzugreifen, wie die im Auftrag der Stiftung
WARENTEST durchgeführten Bürgergutachten zeigten. Daher ist es wahrscheinlich,
so die These von Garbe und Hoffmann (1988), daß auch Unternehmen das
Instrument der Planungszelle oder ähnliche Verfahren für Marktforschungszwecke
nutzen werden.
Ein über die unternehmerische Verantwortung hinausgehendes Kriterium
bildet die Beziehung zwischen den Repräsentanten des Unternehmens und
der betroffenen Öffentlichkeit. Wegen der "Krise der gesamten
Wirtschafts- und Unternehmensphilosophie" (P. Ulrich 1981, S. 57
ff.), die sich aufgrund des immer stärker zu verzeichnenden Wertewandels
und der ökonomischen und ökologischen Krisentendenzen vollzieht, fordert
er eine "rationale Unternehmungspolitik", die einen unverzerrten,
verständigungsorientierten Dialog ermöglicht. Peter Ulrich entwickelt
sein Konzept des "idealen Dialogs" in Anlehnung an die Diskurskonzeption
von Habermas. Um die Begründung normativ gültiger Handlungsprinzipien
aus diskursethischer Sicht praktisch zu gewährleisten, schlägt er folgende
Verfahrens- und Verhaltensbedingungen vor:
- Beteiligung
aller Betroffenen.
- Authentische
Einbringung aller Bedürfnisse und Werthaltungen.
- Argumentative
Einigung (Konsens).
- Nur allgemein
akzeptierte Argumente sind gültig.
- Chancengleichheit
(Machtausgleich). Die Verhandlungsmacht aller Betroffenen muß gleich
sein.
- Zwanglosigkeit.
Verzicht auf Persuation und Sanktion.
- Unbeschränkte
Information. Alle vorhandenen relevanten Informationen sind allen
Beteiligten zugänglich.
- Argumentative
Kompetenz. Dialogteilnehmer müssen fähig sein, vernünftig zu argumentieren
- Rationale Motivation
("Wille zur Vernunft"). Dialogteilnehmer müssen fähig sein,
vernünftig zu argumentieren, Gegenargumente zu prüfen und einen allgemein
akzeptierten Konsens zu erzielen.
Sein
Modell des "Konsensus-Management" (ebd., S. 67) lehnt die
ausschließliche Entscheidungsbefugnis durch Experten im Unternehmen
ab. Durch die Teilnahme aller Betroffenen am Dialogprozeß wird der positive
Nebeneffekt erzielt, daß die potentiellen externen Effekte, auf die
von den Betroffenen hingewiesen wird, durch die Verantwortlichen des
Unternehmens frühzeitig in den unternehmensrelevanten Entscheidungsrahmen
einfließen können, wodurch die Folgekosten von Fehlentscheidungen vermieden
werden könnten (vgl. ebd., S. 67).
Sofern
ein diskursives Modell einer Unternehmensethik vorausgesetzt wird, kann
davon ausgegangen werden, daß es Handlungsspielräume des unternehmerischen
Verhaltens gibt, Unternehmen also nicht vollkommen durch die "Sachzwänge"
des Marktes, des Wettbewerbs und des Preissystems determiniert sind
(vgl. Osterloh 1989, S. 146).
Konkrete
ethische Maßnahmen liegen in der Durchführung eines ethischen Projektes,
in der die Ethikkommission eine vermittelnde Position zwischen den Interessensgruppen
der Öffentlichkeit und denen der Unternehmensvertreter übernimmt.
Die
gesellschaftlichen Probleme sind Ulrich zufolge ein Indiz dafür, daß
es bislang nicht gelungen ist, ein symmetrisches Verständigungsverhältnis
zwischen dem einzelnen Unternehmen und der Öffentlichkeit herzustellen.
Sein
Ziel besteht schließlich darin, durch seine Konzeption einer diskursiven
Verantwortungsethik im Unternehmen zu einer Versöhnung von ökonomischer
und ethischer Vernunft zu gelangen (ebd., S. 143).
Auch
im Unternehmen soll der "ideale Dialog" verwirklicht werden,
wie Rebstock (1988) betont. Voraussetzung hierfür ist die Beteiligung
aller Betroffenen, die ihre Bedürfnisse und Werthaltungen in den Dialog
einbringen können, die Chancengleichheit der Argumente ohne Ausübung
von Zwang sowie die Unvoreingenommenheit aller Kommunikationsteilnehmer
gegenüber den Argumenten der anderen. Obwohl der "ideale Dialog"
real nie erreicht werden kann, können auch die Führungskräfte der Unternehmen
dazu beitragen, daß der ideale Dialog einen Vorbildcharakter für die
Gestaltung der Kommunikationsbeziehungen einnimmt (ebd., S. 143).
Pelgrom
de Haas (1989) geht davon aus, daß für die Begründung und Handlungsfähigkeit
einer Unternehmensethik weder der verantwortungsethische, noch die diskursethische
Variante ausreicht, sondern eine Ethik der "Verantwortung"
erforderlich ist.
Er
begründet seine These, indem er auf die faktischen Rahmenbedingungen
unternehmerischer Handlungsspielräume verweist. Da ökonomische Entscheidungen
unter Zeitdruck gefällt werden, ist es nicht möglich, einen Konsens
mit jedem einzelnen Betroffenen durchzuführen. Daher müssen Mehrheitsentscheidungen
toleriert werden, die von einigen Repräsentanten des Unternehmens, etwa
den Mitgliedern einer Hauptversammlung, erzielt worden sind. Dennoch
sollte auf möglichst vielen Ebenen der Dialog mit den Betroffenen realisiert
werden.
Um
ein Mitspracherecht der Betroffenen bei den für sie relevanten Entscheidungen
zu bewirken, sollen in der Praxis "Grundrechte" geschaffen
werden, damit die Betroffenen ihre legitimen Ansprüche in das Entscheidungsverfahren
einbringen können.
So
soll der Vertreter des Unternehmens dazu bereit sein, sich in die Situation
der unterschiedlichen Anspruchsteller hineinzuversetzen, um ihre Wünsche
und Bedürfnisse nachvollziehen zu können. Daneben soll die Anerkennung
der Autonomie des anderen ebenso vorausgesetzt werden wie der Versuch,
die potentiellen Handlungsalternativen auch aus der Position anderer
zu erfassen.