4.2 Dialog zwischen
Unternehmen und Öffentlichkeit
Eine
entscheidende Funktion der Öffentlichkeitsarbeit liegt darin, daß sie
eine "auf sozialen Konsens abzielende" Kommunikationsaufgabe
übernimmt (vgl. Kleindiek 1987, S. 37). Sie dient dabei als "Vermittlerinstanz
zwischen Unternehmen und Gesellschaft" (vgl. Hoff/Stümpel 1982,
S. 48).
Sie besitzt eine doppelte Funktion,
indem sie die Interessen des Unternehmens vertritt und zugleich öffentliche
Interessen in das Unternehmen einbringt.
Durch diese Doppelrolle kann sie
dazu beitragen, Konfliktfelder zu begrenzen und Konflikte offen auszutragen.
Sie wird dadurch legitimiert, daß
sie unterschiedliche Interessenskonstellationen und Standpunkte transparent
macht, um somit zu einer Kompromißfindung beizutragen.
Öffentlichkeitsarbeit soll zum einen
Organisations- bzw. Unternehmensinteressen vertreten, zum anderen die
öffentlichen Meinungen und Interessen ebenso in die Organisation bzw.
das Unternehmen einfließen lassen, um durch diese doppelte Funktion
Konfliktfelder zu begrenzen und Konflikte konstruktiv auszutragen.
Stapf (1991) bringt in diesem Zusammenhang
den Terminus "Public Affairs" in die Debatte ein, der inhaltlich
einerseits eine Teilnahme der Öffentlichkeit an öffentlichen Vorgängen
verlangt, andererseits aber auch die öffentlichen Interessen in die
Entscheidungen von Organisationen einbeziehen soll. Die Schaffung und
Erhaltung von gegenseitigem Vertrauen zwischen dem unternehmensrelevanten
Öffentlichkeiten und dem Unternehmen bestimmt den Akzeptanzgrad des
Unternehmens in der öffentlichen Meinung. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden die Prinzipien Wahrheit, Klarheit und "Übereinstimmung in
Wort und Tat" erwartet (vgl. Pleil 1977, S. 17), wobei die Grundlage
hierfür durch eine hohe Transparenz der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit
geboten wird (vgl. von Bargen 1987, S. 25).
Oeckl (1976) zufolge hat die Öffentlichkeitsarbeit
eine dreifache Funktion: Sie soll die Teilöffentlichkeiten über die
wesentlichen Handlungen, Interessen und Ergebnisse des Unternehmens
oder der Institution informieren und sich insofern anpassen, daß sie
Anregungen, Forderungen und Kritik der Öffentlichkeit mit in ihre Entscheidungen
einbezieht. Schließlich übernimmt sie die Aufgabe zu integrieren, indem
sie die Auftraggeberseite dahingehend beeinflußt, Maßnahmen durchzuführen,
die dazu beitragen, das Vertrauen und Verständnis der Öffentlichkeit
zu erreichen oder zumindest zu einem tragbaren Kompromiß zu gelangen
(vgl. ebd., S. 11).
Um Vertrauen zu erzielen, ist eine
glaubwürdige Berichterstattung erforderlich, die nicht über die Werbung
zu vermitteln ist, sondern nur durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit
erreicht werden kann.