4.1
Öffentlichkeitsarbeit
Im
Vergleich zur Werbung besitzt die Öffentlichkeitsarbeit jedoch keine
direkt verkaufsfördernde Orientierung; sie soll durch ihre Maßnahmen
vielmehr dazu beitragen, öffentliche Zustimmung und Sympathie für das
Unternehmen zu erzielen. Während sich die Öffentlichkeitsarbeit an die
gesamte "Unternehmensöffentlichkeit" richtet, ist der Kreis
der Werbung auf die potentiellen Käufer beschränkt. Dementsprechend
größer ist auch das Bezugsfeld der Öffentlichkeitsarbeit, da das gesamte
Unternehmen repräsentiert wird, während die Werbung sich nur auf bestimmte
Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens konzentriert.
Die Aufgaben der "Öffentlichkeitsarbeit"
werden von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) wie folgt
definiert:
"Public
Relations sind das bewußte und legitime Bemühen um Verständnis sowie
um Aufbau und Pflege von Vertrauen in der Öffentlichkeit auf der
Grundlage systematischer Erforschung" (Jung 1982, S. 106).
Dabei
wird unterschieden zwischen der internen Öffentlichkeit, die die Mitarbeiter
des Unternehmens umfaßt und den Beziehungen zu den Personengruppen,
die außerhalb des Unternehmens ansässig sind und die externe Öffentlichkeit
repräsentieren.
Die
Öffentlichkeitsarbeit umfaßt unter anderem folgende Aufgabenfelder:
- Den Aufbau eines
Image
- Gesellschaftspolitische
Arbeit
- Informationen
über Vorgänge, Planungen und Entscheidungen des Unternehmens
- Vorbeugende
Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten, Mißverständnissen und Vorurteilen
(vgl. Jung 1982, S. 107).
Während
die Werbung ihre Funktion im Bereich der Marketing-, Verkaufs- oder
Vertriebsabteilung besitzt, ist die Öffentlichkeitsarbeit in der Unternehmensführung
anzusiedeln.