3.3 Die Berücksichtigung ökologischer Kosten

Bislang konnte das Eingreifen in den Naturhaushalt von den Unternehmen nahezu kostenfrei erfolgen. Die ökologischen Kosten, die etwa durch die Nutzung freier Güter wie Luft und Wasser bei der Güterproduktion entstanden, fanden in den meisten betrieblichen Kostenrechnungen keine Berücksichtigung.
      Bei anderen Produktionsfaktoren müssen die Unternehmen Preise zahlen, die im Marktgeschehen Berücksichtigung finden und über den Marktpreis rückvergütet werden. Bislang findet der sparsame Umgang mit Umweltgütern wenig Resonanz bei den Unternehmen, da keine Marktpreise für die Nutzung der Umwelt vorliegen und die verursachten Umweltbelastungen nicht in die betriebliche Kalkulation einbezogen werden.
      Schließlich erzeugen die Unternehmen neben den gewünschten Effekten der Rentabilität und Produktivität durch den Eingriff in den Naturhaushalt auch Nebenwirkungen, die bislang nur unzureichend berücksichtigt worden sind.
      Soziale Kosten müssen nicht zwingend mit finanziellem Aufwand verbunden sein. Sofern durch die Schwefeldioxidbelastung der Luft das Waldsterben voranschreitet und keine Gegenmaßnahmen zur Reinerhaltung des Waldes getroffen werden, treten keine finanziellen Verluste beim Verursacher auf. 
      Soziale Kosten  entstehen stets aufgrund wirtschaftlicher Produktion und werden nicht vom Verursacher übernommen, sondern müssen von Dritten getragen werden. Sie kommen durch Schädigungen der menschlichen Gesundheit oder der übermäßigen Ausbeutung von Ressourcen zum Ausdruck (vgl. Kapp 1988, S. 10).
      Daher fordert Kreibich (1991) dazu auf, daß die ökologischen und sozialen Kosten auch in den Produktions- und Sozialkosten der Unternehmen berücksichtigt werden sollen (ebd., S. 19).
      Unter die sozialen Kosten fallen auch die errechenbaren Schäden der Umweltverschmutzung. Wicke stellte 1986 (S. 125) eine ökologische Schadensbilanz für die Bundesrepublik Deutschland auf und kam auf eine Summe von rund 103,5 Mrd. DM. Der Betrag entspricht etwa  6% des Bruttosozialproduktes von 1984. Diese Summe hätte aufgewendet werden müssen, um die entstandenen Schäden der Wasser- und Luftverschmutzung, Lärm und Bodenbelastung zu beseitigen. Von Ernst Ulrich von Weizsäcker (1990) werden zudem auch die gesundheitlichen Belastungen sowie die Kosten, die durch den "Treibhauseffekt" entstehen, in die Bilanzierung einbezogen. Dadurch hätte eine Summe von 200 Mrd. DM im Jahr für die Beseitigung der Umweltschäden aufgebracht werden müssen.
      Eine Untersuchung des Umwelt- und Prognose-Instituts-Heidelberg  (UPI) von 1991 beziffert die ökologischen und sozialen Kosten in der Bundesrepublik Deutschland auf mindestens 475,5 Mrd DM pro Jahr, was einer Größenordnung von 20% des Bruttosozialproduktes entspricht. Dennoch sind bei dieser Rechnung einige Faktoren nicht aufgenommen worden, beispielsweise die Emissionen von CO2, die den  "Treibhauseffekt" verstärken.
      Da der Kern des Konfliktes zwischen Ökonomie und Ökologie darin gesehen wird, daß weder die Umweltbelastung als Kostenfaktor, noch die Umweltentlastung als Erlösfaktor im Marktgeschehen systematisch berücksichtigt wird (vgl. Simonis 1990, S. 36), wird gefordert, daß neben den Kriterien der Produktivität und Rentabilität auch die sogenannten "weichen Daten" (Halley 1990, S. 15) in den Bilanzen der Unternehmen Eingang finden. Die Preise sollen nicht nur die Kosten zum Ausdruck bringen, die von den Unternehmen getragen werden; bei der Berechnung von Umweltschäden ist vielmehr eine Orientierung an den tatsächlich entstandenen Kosten bei der Berechnung von Umweltschäden erforderlich. Neben Arbeit und Kapital muß auch die "Umwelt als Produktionsfaktor" berücksichtigt werden (vgl. Leipert 1988, S. 29ff.).
      Die Einbeziehung ökologisch relevanter Informationen wird heute von den Umweltschutzbehörden, den Versicherungen, der Öffentlichkeit und zunehmend auch von den Abnehmern und Lieferanten verlangt. Diese Informationen finden sich auch innerhalb der Unternehmung in Form von konkretem Wissen über die Ressourcenverbräuche, den eingesetzten Stoffen und deren tatsächlichen Verbleib sowie den Emissionen und Abfällen, aber auch realen Gefahrenpotentialen, die von der industriellen Produktion ausgehen. Hier geht es im Sinne einer Bestandsaufnahme darum, festzustellen, welchen Umfang die ökologischen Belastungen besitzen und wo sie lokalisiert werden können.
      Das Konzept der  ökologischen Buchführung dient als Meßsystem, daß die vom einzelnen Unternehmen ausgehenden Umwelteinwirkungen umfassend, kontinuierlich und nach verbindlichen Verfahrensvorschriften erfaßt. Das Meßsystem prüft die einzelnen Kategorien der vom buchführenden Unternehmen ausgehenden Wirkungen, jeweils unterteilt in die entsprechenden physikalischen Maßeinheiten wie Gewicht, Volumen und Energiemenge (vgl. Pfriem 1986, S. 219).
      Diese Konzeption stellt das bislang konsistenteste Informationssystem über die betrieblichen Umwelteinwirkungen dar. Sie erfaßt die Einwirkungen (Analyse), macht sie vergleichbar (Bewertung) und bietet im jährlichen Buchhaltungsturnus eine gute Kontrollmöglichkeit für Veränderungen (vgl. Senn 1986, S. 174).
Folgende unternehmensrelevante Bereiche werden betrachtet:
      Neben dem Materialverbrauch werden Abfälle und Energie in der ökologischen Buchhaltung berücksichtigt. Dagegen werden die Einwirkungen auf Flora und Fauna sowie Lärm und Strahlung nicht berücksichtigt.
      In diesem Zusammenhang sollen vor allem folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Die Vorbelastung der Produkte durch umweltschädliche Vorlieferungen.
  • Der Einsatz von Rohstoffen und Energie in den Produktionsverfahren.
  • Die Umweltbelastungen durch Produktion, Konsum und Entsorgung.
  • Die negativen ökologischen Effekte durch produktionsinduzierte Transportvorgänge.

Seidel und Menn (1988) schlagen die Offenlegung der betriebswirtschaftlichen Aktivitäten in einer ökologischen Buchhaltung vor, in der die Ressourcenverbräuche, die über die natürliche Reproduktion dieser Ressourcen hinausgehen, erfaßt werden können. Die ökologische Buchhaltung ermöglicht eine Übersicht über die Emission fester, flüssiger und gasförmiger Schadstoffe, die an die natürliche Umwelt abgegeben werden. Aufgrund dieser Werte können Pläne aufgestellt werden, welche die Investitionen und Aufwendungen des Unternehmens aufschlüsseln, die zur Beseitigung der Umweltbelastungen erforderlich sind (vgl. ebd., S. 117).
      Die Wirksamkeit der ökologischen Buchhaltung wird jedoch in Frage gestellt, sofern dieses ökologische Rechensystem keine Steuerungsfunktion auf dem Markt erlangt, der Markt demnach ökologische Erfolge nicht honoriert und Mißerfolge sanktioniert (vgl. Steger 1988, S. 294).
      Ein weiteres Meßsystem ökologischer Schäden besteht durch sogenannte Ökobilanzen, in der die Stoff- und Energieströme zwischen Betrieb und natürlicher Umwelt erfaßt werden können. Die ökologische Bilanz wird analog zur kaufmännischen Bilanz geführt. Sie erfaßt alle ökologisch relevanten Inputs auf der einen Seite, die in Form von Energie, Material und Boden  in  den Betrieb hineinfließen, und stellt ihnen die betrieblichen Outputs in Form von Produkten, festen Abfällen, Abwasser, Abwärme und gasförmigen Abfällen gegenüber. Diese Form der Bilanzierung ermöglicht einen Überblick über Art und Menge der durchfließenden Stoffe und Energien. 
      Um einen exakteren Einblick in die ökologisch relevanten Abläufe zu erhalten ist es erforderlich, auf eine tiefere Ebene zu gelangen. Dazu gehören Betriebsbilanzen, in denen die Austauschprozesse von Schadstoffen  zwischen Betrieb und Umwelt untersucht werden. Die Produktlinienanalyse ermittelt die Höhe des Rohstoffeinsatzes, Möglichkeiten der Rohstoffeinsparung, den Energieverbrauch sowie die Abfallentstehung bei der Rohstoffgewinnung. Zudem werden der Energieverbrauch, die Emissionen und Abfälle auf jeder Stufe des Produktionsprozesses untersucht. Dadurch werden Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Emissions- und Abfallvermeidung gewonnen. Eine recyclinggerechte Produktionsgestaltung ist ebenso ein Ziel wie die De- und Remontagefähigkeit der einzelnen Produktbestandteile.
      Die Prozeßbilanzierung testet die Umweltverträglichkeit betrieblicher Prozesse. Die ökologischen Konsequenzen verschiedener Abläufe werden miteinander verglichen, wodurch Maßnahmen über Veränderungen oder über den Ersatz ganzer Prozesse erfolgen können. Dem Konzept der Produktbilanzen liegt der ökologische Produktlebenszyklus zugrunde, bei dem die Produkte auf ihrem gesamten Lebensweg untersucht werden. Insgesamt werden mit dieser Maßnahme zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll die Gesamtbelastung der natürlichen Umwelt reduziert werden, zum anderen können  einzelne konkurrierende Produkte im Hinblick auf ihre Umweltbelastung miteinander verglichen werden, um zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zu gelangen. Mit Hilfe der betrieblichen Ökobilanz werden auf diese Weise systematisch Stoff- und Energieeinsatz, Transformationsprozesse, entstandene Produkte, stoffliche und nicht stoffliche Emissionen sowie strukturelle Eingriffe erfaßt, dargestellt und bewertet.
      Steger (1988) macht deutlich, daß es trotz Ökobilanzen nicht ohne weiteres möglich ist, genaue Angaben über den Verursacher und das Ausmaß der Umweltschäden eines Unternehmens anzustellen. Auch die ökologische Verträglichkeit von verschiedenen Produktionsprozessen bei unterschiedlichen Belastungsarten ist schwer zu vergleichen, wenn zum Beispiel ein Produktionsverfahren zu relativ stärkerer Luftbelastung, ein anderes zu einer höheren Abwasserbelastung führt. Zudem existieren keine staatlich festgelegten Grenzwerte für alle Stoffe, etwa im Bereich der Chemieproduktion, die einen Anhaltspunkt für eine ökologische Bewertung darstellen können (vgl. ebd., S. 205f.).
      Während die Öko-Bilanzen auf die systematische Erfassung der Umweltbelastung des Produkts und der laufenden Produktion gerichtet sind, dienen Umweltverträglichkeitsprüfungen primär der Überwachung  ökologischer Konsequenzen großer Investitionsprojekte. Dieses Instrument wird vornehmlich für große Infrastrukturmaßnahmen, etwa beim Straßenbau oder der Errichtung von Kraftwerken, diskutiert. Die Umweltauswirkungen werden systematisch erfaßt und den ökonomischen Konsequenzen des Projekts gegenübergestellt. Daraufhin wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um die Konsequenzen der Umweltbelastung zu verringern oder auszugleichen.
      Die betriebliche Umweltverträglichkeitsprüfung verfügt über folgende Bestandteile:

  • Beschreibung des Vorhabens und seiner Alternativen,
  • Analyse des Vorhabens und seiner Alternativen,
  • Darlegung der gewählten Umweltindikatoren,
  • Gewichtung und Prognose ihrer Veränderung,
  • Aussagen zu eventuellen gesellschaftlichen oder politischen Widerständen gegen das Projekt (vgl. Senn 1986, S. 324).

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die Möglichkeit, eine hohe Transparenz aller Maßnahmen zu gewährleisten und bewirkt dadurch eine sachliche Diskussionsgrundlage hinsichtlich öffentlicher Kritik.
      Zudem können die in der ökologischen Buchhaltung bislang oft voneinander getrennten Prüfungen der Belastung von Luft, Wasser, Boden und belebter Natur durch eine Gesamtbetrachtung ersetzt werden. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung kommt außerdem das Vorsorgeprinzip zum Tragen. So können den Zulassungsbehörden eine Vielzahl schädlicher Umwelteinwirkungen rechtzeitig bekannt werden. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Partizipation der Öffentlichkeit ein maßgeblicher Faktor.

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