3.3
Die Berücksichtigung ökologischer Kosten
Bislang
konnte das Eingreifen in den Naturhaushalt von den Unternehmen nahezu
kostenfrei erfolgen. Die ökologischen Kosten, die etwa durch die Nutzung
freier Güter wie Luft und Wasser bei der Güterproduktion entstanden,
fanden in den meisten betrieblichen Kostenrechnungen keine Berücksichtigung.
Bei anderen Produktionsfaktoren
müssen die Unternehmen Preise zahlen, die im Marktgeschehen Berücksichtigung
finden und über den Marktpreis rückvergütet werden. Bislang findet der
sparsame Umgang mit Umweltgütern wenig Resonanz bei den Unternehmen,
da keine Marktpreise für die Nutzung der Umwelt vorliegen und die verursachten
Umweltbelastungen nicht in die betriebliche Kalkulation einbezogen werden.
Schließlich erzeugen die Unternehmen
neben den gewünschten Effekten der Rentabilität und Produktivität durch
den Eingriff in den Naturhaushalt auch Nebenwirkungen, die bislang nur
unzureichend berücksichtigt worden sind.
Soziale Kosten müssen nicht zwingend
mit finanziellem Aufwand verbunden sein. Sofern durch die Schwefeldioxidbelastung
der Luft das Waldsterben voranschreitet und keine Gegenmaßnahmen zur
Reinerhaltung des Waldes getroffen werden, treten keine finanziellen
Verluste beim Verursacher auf.
Soziale Kosten entstehen stets
aufgrund wirtschaftlicher Produktion und werden nicht vom Verursacher
übernommen, sondern müssen von Dritten getragen werden. Sie kommen durch
Schädigungen der menschlichen Gesundheit oder der übermäßigen Ausbeutung
von Ressourcen zum Ausdruck (vgl. Kapp 1988, S. 10).
Daher fordert Kreibich (1991) dazu
auf, daß die ökologischen und sozialen Kosten auch in den Produktions-
und Sozialkosten der Unternehmen berücksichtigt werden sollen (ebd.,
S. 19).
Unter die sozialen Kosten fallen
auch die errechenbaren Schäden der Umweltverschmutzung. Wicke stellte
1986 (S. 125) eine ökologische Schadensbilanz für die Bundesrepublik
Deutschland auf und kam auf eine Summe von rund 103,5 Mrd. DM. Der Betrag
entspricht etwa 6% des Bruttosozialproduktes von 1984. Diese Summe
hätte aufgewendet werden müssen, um die entstandenen Schäden der Wasser-
und Luftverschmutzung, Lärm und Bodenbelastung zu beseitigen. Von Ernst
Ulrich von Weizsäcker (1990) werden zudem auch die gesundheitlichen
Belastungen sowie die Kosten, die durch den "Treibhauseffekt"
entstehen, in die Bilanzierung einbezogen. Dadurch hätte eine Summe
von 200 Mrd. DM im Jahr für die Beseitigung der Umweltschäden aufgebracht
werden müssen.
Eine Untersuchung des Umwelt- und
Prognose-Instituts-Heidelberg (UPI) von 1991 beziffert die ökologischen
und sozialen Kosten in der Bundesrepublik Deutschland auf mindestens
475,5 Mrd DM pro Jahr, was einer Größenordnung von 20% des Bruttosozialproduktes
entspricht. Dennoch sind bei dieser Rechnung einige Faktoren nicht aufgenommen
worden, beispielsweise die Emissionen von CO2, die den "Treibhauseffekt"
verstärken.
Da der Kern des Konfliktes zwischen
Ökonomie und Ökologie darin gesehen wird, daß weder die Umweltbelastung
als Kostenfaktor, noch die Umweltentlastung als Erlösfaktor im Marktgeschehen
systematisch berücksichtigt wird (vgl. Simonis 1990, S. 36), wird gefordert,
daß neben den Kriterien der Produktivität und Rentabilität auch die
sogenannten "weichen Daten" (Halley 1990, S. 15) in den Bilanzen
der Unternehmen Eingang finden. Die Preise sollen nicht nur die Kosten
zum Ausdruck bringen, die von den Unternehmen getragen werden; bei der
Berechnung von Umweltschäden ist vielmehr eine Orientierung an den tatsächlich
entstandenen Kosten bei der Berechnung von Umweltschäden erforderlich.
Neben Arbeit und Kapital muß auch die "Umwelt als Produktionsfaktor"
berücksichtigt werden (vgl. Leipert 1988, S. 29ff.).
Die Einbeziehung ökologisch relevanter
Informationen wird heute von den Umweltschutzbehörden, den Versicherungen,
der Öffentlichkeit und zunehmend auch von den Abnehmern und Lieferanten
verlangt. Diese Informationen finden sich auch innerhalb der Unternehmung
in Form von konkretem Wissen über die Ressourcenverbräuche, den eingesetzten
Stoffen und deren tatsächlichen Verbleib sowie den Emissionen und Abfällen,
aber auch realen Gefahrenpotentialen, die von der industriellen Produktion
ausgehen. Hier geht es im Sinne einer Bestandsaufnahme darum, festzustellen,
welchen Umfang die ökologischen Belastungen besitzen und wo sie lokalisiert
werden können.
Das Konzept der ökologischen Buchführung
dient als Meßsystem, daß die vom einzelnen Unternehmen ausgehenden Umwelteinwirkungen
umfassend, kontinuierlich und nach verbindlichen Verfahrensvorschriften
erfaßt. Das Meßsystem prüft die einzelnen Kategorien der vom buchführenden
Unternehmen ausgehenden Wirkungen, jeweils unterteilt in die entsprechenden
physikalischen Maßeinheiten wie Gewicht, Volumen und Energiemenge (vgl.
Pfriem 1986, S. 219).
Diese Konzeption stellt das bislang
konsistenteste Informationssystem über die betrieblichen Umwelteinwirkungen
dar. Sie erfaßt die Einwirkungen (Analyse), macht sie vergleichbar (Bewertung)
und bietet im jährlichen Buchhaltungsturnus eine gute Kontrollmöglichkeit
für Veränderungen (vgl. Senn 1986, S. 174).
Folgende unternehmensrelevante Bereiche werden betrachtet:
Neben dem Materialverbrauch werden
Abfälle und Energie in der ökologischen Buchhaltung berücksichtigt.
Dagegen werden die Einwirkungen auf Flora und Fauna sowie Lärm
und Strahlung nicht berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang sollen vor
allem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Die Vorbelastung
der Produkte durch umweltschädliche Vorlieferungen.
- Der Einsatz
von Rohstoffen und Energie in den Produktionsverfahren.
- Die Umweltbelastungen
durch Produktion, Konsum und Entsorgung.
- Die negativen
ökologischen Effekte durch produktionsinduzierte Transportvorgänge.
Seidel
und Menn (1988) schlagen die Offenlegung der betriebswirtschaftlichen
Aktivitäten in einer ökologischen Buchhaltung vor, in der die Ressourcenverbräuche,
die über die natürliche Reproduktion dieser Ressourcen hinausgehen,
erfaßt werden können. Die ökologische Buchhaltung ermöglicht eine Übersicht
über die Emission fester, flüssiger und gasförmiger Schadstoffe, die
an die natürliche Umwelt abgegeben werden. Aufgrund dieser Werte können
Pläne aufgestellt werden, welche die Investitionen und Aufwendungen
des Unternehmens aufschlüsseln, die zur Beseitigung der Umweltbelastungen
erforderlich sind (vgl. ebd., S. 117).
Die Wirksamkeit der ökologischen
Buchhaltung wird jedoch in Frage gestellt, sofern dieses ökologische
Rechensystem keine Steuerungsfunktion auf dem Markt erlangt, der Markt
demnach ökologische Erfolge nicht honoriert und Mißerfolge sanktioniert
(vgl. Steger 1988, S. 294).
Ein weiteres Meßsystem ökologischer
Schäden besteht durch sogenannte Ökobilanzen, in der die Stoff- und
Energieströme zwischen Betrieb und natürlicher Umwelt erfaßt werden
können. Die ökologische Bilanz wird analog zur kaufmännischen Bilanz
geführt. Sie erfaßt alle ökologisch relevanten Inputs auf der einen
Seite, die in Form von Energie, Material und Boden in den Betrieb
hineinfließen, und stellt ihnen die betrieblichen Outputs in Form von
Produkten, festen Abfällen, Abwasser, Abwärme und gasförmigen Abfällen
gegenüber. Diese Form der Bilanzierung ermöglicht einen Überblick über
Art und Menge der durchfließenden Stoffe und Energien.
Um einen exakteren Einblick in die
ökologisch relevanten Abläufe zu erhalten ist es erforderlich, auf eine
tiefere Ebene zu gelangen. Dazu gehören Betriebsbilanzen, in denen die
Austauschprozesse von Schadstoffen zwischen Betrieb und Umwelt untersucht
werden. Die Produktlinienanalyse ermittelt die Höhe des Rohstoffeinsatzes,
Möglichkeiten der Rohstoffeinsparung, den Energieverbrauch sowie die
Abfallentstehung bei der Rohstoffgewinnung. Zudem werden der Energieverbrauch,
die Emissionen und Abfälle auf jeder Stufe des Produktionsprozesses
untersucht. Dadurch werden Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Emissions-
und Abfallvermeidung gewonnen. Eine recyclinggerechte Produktionsgestaltung
ist ebenso ein Ziel wie die De- und Remontagefähigkeit der einzelnen
Produktbestandteile.
Die Prozeßbilanzierung testet die
Umweltverträglichkeit betrieblicher Prozesse. Die ökologischen Konsequenzen
verschiedener Abläufe werden miteinander verglichen, wodurch Maßnahmen
über Veränderungen oder über den Ersatz ganzer Prozesse erfolgen können.
Dem Konzept der Produktbilanzen liegt der ökologische Produktlebenszyklus
zugrunde, bei dem die Produkte auf ihrem gesamten Lebensweg untersucht
werden. Insgesamt werden mit dieser Maßnahme zwei Ziele verfolgt: Zum
einen soll die Gesamtbelastung der natürlichen Umwelt reduziert werden,
zum anderen können einzelne konkurrierende Produkte im Hinblick auf
ihre Umweltbelastung miteinander verglichen werden, um zu umweltfreundlicheren
Produktalternativen zu gelangen. Mit Hilfe der betrieblichen Ökobilanz
werden auf diese Weise systematisch Stoff- und Energieeinsatz, Transformationsprozesse,
entstandene Produkte, stoffliche und nicht stoffliche Emissionen sowie
strukturelle Eingriffe erfaßt, dargestellt und bewertet.
Steger (1988) macht deutlich, daß
es trotz Ökobilanzen nicht ohne weiteres möglich ist, genaue Angaben
über den Verursacher und das Ausmaß der Umweltschäden eines Unternehmens
anzustellen. Auch die ökologische Verträglichkeit von verschiedenen
Produktionsprozessen bei unterschiedlichen Belastungsarten ist schwer
zu vergleichen, wenn zum Beispiel ein Produktionsverfahren zu relativ
stärkerer Luftbelastung, ein anderes zu einer höheren Abwasserbelastung
führt. Zudem existieren keine staatlich festgelegten Grenzwerte für
alle Stoffe, etwa im Bereich der Chemieproduktion, die einen Anhaltspunkt
für eine ökologische Bewertung darstellen können (vgl. ebd., S. 205f.).
Während die Öko-Bilanzen auf die
systematische Erfassung der Umweltbelastung des Produkts und der laufenden
Produktion gerichtet sind, dienen Umweltverträglichkeitsprüfungen primär
der Überwachung ökologischer Konsequenzen großer Investitionsprojekte.
Dieses Instrument wird vornehmlich für große Infrastrukturmaßnahmen,
etwa beim Straßenbau oder der Errichtung von Kraftwerken, diskutiert.
Die Umweltauswirkungen werden systematisch erfaßt und den ökonomischen
Konsequenzen des Projekts gegenübergestellt. Daraufhin wird ein Maßnahmenkatalog
erstellt, um die Konsequenzen der Umweltbelastung zu verringern oder
auszugleichen.
Die betriebliche Umweltverträglichkeitsprüfung
verfügt über folgende Bestandteile:
- Beschreibung
des Vorhabens und seiner Alternativen,
- Analyse des
Vorhabens und seiner Alternativen,
- Darlegung der
gewählten Umweltindikatoren,
- Gewichtung und
Prognose ihrer Veränderung,
- Aussagen zu
eventuellen gesellschaftlichen oder politischen Widerständen gegen
das Projekt (vgl. Senn 1986, S. 324).
Die
Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die Möglichkeit, eine hohe Transparenz
aller Maßnahmen zu gewährleisten und bewirkt dadurch eine sachliche
Diskussionsgrundlage hinsichtlich öffentlicher Kritik.
Zudem können die in der ökologischen
Buchhaltung bislang oft voneinander getrennten Prüfungen der Belastung
von Luft, Wasser, Boden und belebter Natur durch eine Gesamtbetrachtung
ersetzt werden. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung kommt außerdem
das Vorsorgeprinzip zum Tragen. So können den Zulassungsbehörden eine
Vielzahl schädlicher Umwelteinwirkungen rechtzeitig bekannt werden.
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Partizipation der Öffentlichkeit
ein maßgeblicher Faktor.