2.9
Projekte
Inzwischen
liegen im Bereich von Wirtschaftsunternehmen einige Beispiele vor, die
sich am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientieren (vgl. z.B.
Winter 1993). Konkrete Projekte, die Unternehmen zur Nachhaltigkeit
führen sollen, werden in der Praxis z.B. durch Modelle einer "Company
oriented Substainability (COSY) verfolgt, in denen u.a. Ökobilanzen
und Umweltberichte Berücksichtigung finden (vgl. Schneidewind 1994).
Dabei sind Konzepte und Verfahren entwickelt worden, die den Naturverbrauch
und die Umweltbelastung in die Bilanzen der Unternehmen einbeziehen.
Eine an Nachhaltigkeitskriterien
orientierte Wirtschaft ist nur dann zu erreichen, wenn es gelingt, Güter
wesentlich umweltfreundlicher zu gestalten als bisher und zwar "von
der Wiege bis zur Bahre", also von der Herstellung, im Gebrauch,
beim Wieder- und Weiterverwenden, als auch bei der Entsorgung. Die an
einem Standort vorfindbaren Umwelteinwirkungen und Belastungen (Emissionen,
Abfälle, Ressourcenverbrauch etc.) gewerblicher Produktion sind zunächst
zu dokumentieren und zu bewerten. Dafür wird ein Indikatorensystem benötigt,
um dieses ökologisch- ökonomische Konzept in bestimmten Grenzen meßbar,
kommunizierbar und politisch kontrollierbar zu machen.
Eine solche Anpassung kann von der
Einführung einer Ökobilanz auf Unternehmensebene über die Schaffung
eines neuen Haftungsrechtes bis hin zu einem ökologischen Abgaben- und
Steuersystem reichen.
Das Konzept der ökologischen Buchhaltung
dient als Meßsystem, um die vom einzelnen Unternehmen ausgehenden Umwelteinwirkungen
umfassend, kontinuierlich und nach verbindlichen Verfahrensvorschriften
zu erfassen. Aufgrund dieser Werte können Pläne aufgestellt werden,
die die notwendigen Investitionen und Aufwendungen des Unternehmens
aufschlüsseln, die zur Vorbeugung und Beseitigung von Umweltschäden
erforderlich sind.
Im Bereich der Planungs- und Controllinginstrumente
von Unternehmen soll der Aufbau von Umwelt- Informationssystemen vorangetrieben
werden, bei dem mit Hilfe eines Monitoring ausgewählte Umweltindikatoren
bestimmt werden können.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
(UVP) dienen bereits im Vorfeld einer Produktion zur Überwachung ökologischer
Konsequenzen von Investionsprojekten, etwa beim Straßenbau oder der
Kraftwerkserrichtung.
Technikfolgenabschätzung (TA) kann
künftige Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien, Verfahren und
Produkten ermitteln. Diese Instrumente sind jedoch unbrauchbar, sofern
dieses ökologische Rechensystem auf dem Markt keine Steuerungsfunktion
erlangt und Unternehmen, die Umweltschutzmaßnahmen durchführen, nicht
angemessen belohnt werden. Die Erfassung ökologisch relevanter Informationen
nach den vorgestellten Mustern sollte für die Bereiche Rohstoff- und
Energiegewinnung, Produktion, Transport und Lagerung, Konsum und Entsorgung
erfolgen, um einen sparsamen Umgang mit Ressourcen zu ermöglichen.
Die konkrete Planung nachhaltiger Ziele auf regionaler Ebene ist u.a.
in Oberösterreich initiiert worden. Innerhalb interdisziplinärer Arbeitsgruppen
wurden Konzepte entwickelt, aus denen sich Maßnahmen zum Schutz der
natürlichen Umwelt, Sicherung der menschlichen Gesundheit, Förderung
des umweltgerechten Verhaltens und zum Aufbau einer zukunftsverträglichen
Wirtschaft ergeben haben. Das Controlling-Instrument soll hierbei alle
umweltrelevanten Ressorts erfassen:
Ein "Nachhaltigkeitsinformationssystem"
aus natur-, gesundheits-, gesellschafts-, und wirtschaftsbezogenen Indikatoren
soll eine jährliche Beurteilung ermöglichen, ob bzw. in welchen Bereichen
die Entwicklung in der Region im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzip erfolgt
ist". (vgl. Kanatschig/Schachtner 1994, S. 267).
Ein weiteres positives Beispiel
wird durch den "Aktionsplan für eine nachhaltige Entwicklung der
Niederlande" dokumentiert. Mitglieder des niederländischen Umweltschutzverbandes
"Milieudefensie" (Umweltschutz) haben einen Plan entwickelt,
mit dem errechnet werden soll, wie hoch der tolerable Pro-Kopf-Ressourcenverbrauch
im Jahr ausfallen darf, damit eine gerechte Verteilung der Ressourcen
zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern gewährleistet ist. Aus
diesen Berechnungen hat sich ergeben, daß der Konsum von Lebensmitteln
und das Reiseverhalten mit Kraftfahrzeugen in den Industrieländern erheblich
einzuschränken ist. Zugleich wird mit dem Aktionsplan versucht, dem
Postulat einer ökonomischen Prosperität gerecht zu werden, um neben
Umweltbelangen auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen (Kluge/Schramm
1994, S. 36ff).
In Deutschland befinden sich die
Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung auf der Ebene der Bestandsaufnahme.
Eine vom BUND und MISEROR beim Wuppertaler Institut in Auftrag gegebene
Studie soll herausfinden,
"[...]
welche Anteile an den verfügbaren Ressourcen einem Land tatsächlich
zustünden, wenn man von dem Grundsatz ausgeht, daß alle Menschen
heute und auch die zukünftigen Generationen über prinzipiell gleiche
Lebenschancen verfügen sollen" (Endrukatis-Tschudi/Hermle
1994, S. 35).
Darüber
hinaus sollen empirische Untersuchungen klären, welcher Konsum in der
Bundesrepublik toleriert werden kann, um dem Postulat eine global ausgerichteten
gerechte Verteilung von Energie und Stoffverbräuchen nachzukommen, sofern
man Kriterien einer intergenerativen Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit
voraussetzt.