2.9 Projekte

Inzwischen liegen im Bereich von Wirtschaftsunternehmen einige Beispiele vor, die sich am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientieren (vgl. z.B. Winter 1993). Konkrete Projekte, die Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen sollen, werden in der Praxis z.B. durch Modelle einer "Company oriented Substainability (COSY) verfolgt, in denen u.a. Ökobilanzen und Umweltberichte Berücksichtigung finden (vgl. Schneidewind 1994). Dabei sind Konzepte und Verfahren entwickelt worden, die den Naturverbrauch und die Umweltbelastung in die Bilanzen der Unternehmen einbeziehen.
      Eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Wirtschaft ist nur dann zu erreichen, wenn es gelingt, Güter wesentlich umweltfreundlicher zu gestalten als bisher und zwar "von der Wiege bis zur Bahre", also von der Herstellung, im Gebrauch, beim Wieder- und Weiterverwenden, als auch bei der Entsorgung. Die an einem Standort vorfindbaren Umwelteinwirkungen und Belastungen (Emissionen, Abfälle, Ressourcenverbrauch etc.) gewerblicher Produktion sind zunächst zu dokumentieren und zu bewerten. Dafür wird ein Indikatorensystem benötigt, um dieses ökologisch- ökonomische Konzept in bestimmten Grenzen meßbar, kommunizierbar und politisch kontrollierbar zu machen.
      Eine solche Anpassung kann von der Einführung einer Ökobilanz auf Unternehmensebene über die Schaffung eines neuen Haftungsrechtes bis hin zu einem ökologischen Abgaben- und Steuersystem reichen.
      Das Konzept der ökologischen Buchhaltung dient als Meßsystem, um die vom einzelnen Unternehmen ausgehenden Umwelteinwirkungen umfassend, kontinuierlich und nach verbindlichen Verfahrensvorschriften zu erfassen. Aufgrund dieser Werte können Pläne aufgestellt werden, die die notwendigen Investitionen und Aufwendungen des Unternehmens aufschlüsseln, die zur Vorbeugung und Beseitigung von Umweltschäden erforderlich sind.
      Im Bereich der Planungs- und Controllinginstrumente von Unternehmen soll der Aufbau von Umwelt- Informationssystemen vorangetrieben werden, bei dem mit Hilfe eines Monitoring ausgewählte Umweltindikatoren bestimmt werden können.
      Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) dienen bereits im Vorfeld einer Produktion zur Überwachung ökologischer Konsequenzen von Investionsprojekten, etwa beim Straßenbau oder der Kraftwerkserrichtung.
      Technikfolgenabschätzung (TA) kann künftige Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien, Verfahren und Produkten ermitteln. Diese Instrumente sind jedoch unbrauchbar, sofern dieses ökologische Rechensystem auf dem Markt keine Steuerungsfunktion erlangt und Unternehmen, die Umweltschutzmaßnahmen durchführen, nicht angemessen belohnt werden. Die Erfassung ökologisch relevanter Informationen nach den vorgestellten Mustern sollte für die Bereiche Rohstoff- und Energiegewinnung, Produktion, Transport und Lagerung, Konsum und Entsorgung erfolgen, um einen sparsamen Umgang mit Ressourcen zu ermöglichen.

Die konkrete Planung nachhaltiger Ziele auf regionaler Ebene ist u.a. in Oberösterreich initiiert worden. Innerhalb  interdisziplinärer Arbeitsgruppen wurden Konzepte entwickelt, aus denen sich Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt, Sicherung der menschlichen Gesundheit, Förderung des umweltgerechten Verhaltens und zum Aufbau einer zukunftsverträglichen Wirtschaft ergeben haben. Das Controlling-Instrument  soll hierbei alle umweltrelevanten Ressorts erfassen:
      Ein "Nachhaltigkeitsinformationssystem" aus natur-, gesundheits-, gesellschafts-, und wirtschaftsbezogenen Indikatoren soll eine jährliche Beurteilung ermöglichen, ob bzw. in welchen Bereichen die Entwicklung in der Region im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzip erfolgt ist". (vgl. Kanatschig/Schachtner 1994, S. 267).
      Ein weiteres positives Beispiel wird durch den "Aktionsplan für eine nachhaltige Entwicklung der Niederlande" dokumentiert. Mitglieder des niederländischen Umweltschutzverbandes "Milieudefensie" (Umweltschutz) haben einen Plan entwickelt, mit dem errechnet werden soll, wie hoch der tolerable Pro-Kopf-Ressourcenverbrauch im Jahr ausfallen darf, damit eine gerechte Verteilung der Ressourcen zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern gewährleistet ist. Aus diesen Berechnungen hat sich ergeben, daß der Konsum von Lebensmitteln und das Reiseverhalten mit Kraftfahrzeugen in den Industrieländern erheblich einzuschränken ist. Zugleich wird mit dem Aktionsplan versucht, dem Postulat einer ökonomischen Prosperität gerecht zu werden, um neben Umweltbelangen auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen (Kluge/Schramm 1994, S. 36ff).
      In Deutschland befinden sich die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung auf der Ebene der Bestandsaufnahme. Eine vom BUND und MISEROR beim Wuppertaler Institut in Auftrag gegebene Studie soll herausfinden,

"[...] welche Anteile an den verfügbaren Ressourcen einem Land tatsächlich zustünden, wenn man von dem Grundsatz ausgeht, daß alle Menschen heute und auch die zukünftigen Generationen über prinzipiell gleiche Lebenschancen verfügen sollen" (Endrukatis-Tschudi/Hermle 1994, S. 35).

Darüber hinaus sollen empirische Untersuchungen klären, welcher Konsum in der Bundesrepublik toleriert werden kann, um dem Postulat eine global ausgerichteten gerechte Verteilung von Energie und Stoffverbräuchen nachzukommen, sofern man Kriterien einer  intergenerativen Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit voraussetzt.

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