2.8.2 Intra- und intertemporale Gerechtigkeit

Es ist bereits skizziert worden, daß die inter- und intratemporale Gerechtigkeit zu den Kernpostulaten der Rawlsschen Konzeption gehört. Diese Forderung ist bereits aus dem Modell des Urzustandes abzuleiten. Um die Regeln eines fairen intergenerativen Umgangs zu ermitteln, würde der Schleier der Unwissenheit das Wissen um die Generationszugehörigkeit zudecken und so die Zeitpräferenz und Bevorzugung der eigenen Angehörigen neutralisieren. Weitergehende Ansprüche, die eine Besserstellung unserer Nachkommen vorsieht, lehnt Rawls (1979, S. 326) ab, da in seinem Konzept von den früheren Generationen nicht erwartet wird, dafür Vorsorge zu treffen, daß die Nachkommen reicher sind als die gegenwärtigen.
      Jede Generation soll sich um alle Nachkommen kümmern, eine Gleichgültigkeit gegenüber den berechtigten Ansprüchen der kommenden Generationen hält er für unzulässig (vgl. Rawls 1979, S. 323).
      Die Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter ist danach so zu gestalten, daß einige mehr haben dürfen, wenn sich dadurch die Lage derjenigen, die weniger haben, verbessert. Daraus kann die Forderung abgeleitet werden, die Natur mit allen ihren vorgefundenen ökologischen Funktionen und in ihrer biologischen und ästhetischen Vielfalt zu erhalten. Es gibt keinen Grund, zugunsten egoistischer Motive Naturzerstörung voranzutreiben und aufgrund ökonomischen Interessen, Langzeitrisiken einzugehen. Des weiteren ist eine Reduzierung der Lebensqualität untersagt, die die Erfahrungs-  und Erlebnismöglichkeiten anderer Individuen einschränken würden. Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Minderbewertung des Wohlergehens zukünftiger Gerationen.
      Rawls postuliert ursprünglich eine Maximierung der Wohlfahrt des jeweils am schlechtesten gestellten Mitgliedes einer Gesellschaft. Denn unter dem Schleier des Nichtwissens unter Auflösung von Hierarchien wäre dies genau das Kriterium, dem die Individuen zustimmen würden. Streng genommen ist dieses Kriterium restriktiv: wirtschaftliches Wachstum wäre grundsätzlich abzulehnen, da die Gegenwartsgeneration sich aufgrund der Besserstellung ihren Nachfahren gegenüber benachteiligt fühlen müßte (vgl. Nutzinger u.a. (Hg.) 1995).

Es stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen sich aufgrund der getroffenen Forderungen in hinblick auf eine Sparrate ergeben würden.


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