2.8.2 Intra-
und intertemporale Gerechtigkeit
Es
ist bereits skizziert worden, daß die inter- und intratemporale Gerechtigkeit
zu den Kernpostulaten der Rawlsschen Konzeption gehört. Diese Forderung
ist bereits aus dem Modell des Urzustandes abzuleiten. Um die Regeln
eines fairen intergenerativen Umgangs zu ermitteln, würde der Schleier
der Unwissenheit das Wissen um die Generationszugehörigkeit zudecken
und so die Zeitpräferenz und Bevorzugung der eigenen Angehörigen neutralisieren.
Weitergehende Ansprüche, die eine Besserstellung unserer Nachkommen
vorsieht, lehnt Rawls (1979, S. 326) ab, da in seinem Konzept von den
früheren Generationen nicht erwartet wird, dafür Vorsorge zu treffen,
daß die Nachkommen reicher sind als die gegenwärtigen.
Jede Generation soll sich um alle
Nachkommen kümmern, eine Gleichgültigkeit gegenüber den berechtigten
Ansprüchen der kommenden Generationen hält er für unzulässig (vgl. Rawls
1979, S. 323).
Die Verteilung der gesellschaftlichen
Grundgüter ist danach so zu gestalten, daß einige mehr haben dürfen,
wenn sich dadurch die Lage derjenigen, die weniger haben, verbessert.
Daraus kann die Forderung abgeleitet werden, die Natur mit allen ihren
vorgefundenen ökologischen Funktionen und in ihrer biologischen und
ästhetischen Vielfalt zu erhalten. Es gibt keinen Grund, zugunsten egoistischer
Motive Naturzerstörung voranzutreiben und aufgrund ökonomischen Interessen,
Langzeitrisiken einzugehen. Des weiteren ist eine Reduzierung der Lebensqualität
untersagt, die die Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten anderer Individuen
einschränken würden. Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Minderbewertung
des Wohlergehens zukünftiger Gerationen.
Rawls postuliert ursprünglich eine
Maximierung der Wohlfahrt des jeweils am schlechtesten gestellten Mitgliedes
einer Gesellschaft. Denn unter dem Schleier des Nichtwissens unter Auflösung
von Hierarchien wäre dies genau das Kriterium, dem die Individuen zustimmen
würden. Streng genommen ist dieses Kriterium restriktiv: wirtschaftliches
Wachstum wäre grundsätzlich abzulehnen, da die Gegenwartsgeneration
sich aufgrund der Besserstellung ihren Nachfahren gegenüber benachteiligt
fühlen müßte (vgl. Nutzinger u.a. (Hg.) 1995).
Es stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen sich aufgrund der
getroffenen Forderungen in hinblick auf eine Sparrate ergeben würden.