2.8.1 Grundfreiheiten/Grundgüter/Grundbedürfnisse

Innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte spielt die Diskussion um  Grundbedürfnisse eine zentrale Rolle. Dazu gehören zunächst fundamentale Lebensfunktionen wie saubere Luft, sauberes Wasser und der Zugang zu Umweltressourcen, die eine ausreichende Ernährung und Energieversorgung gewährleisten.
      Die Konzeption von Rawls umfaßt darüber hinaus Grundfreiheiten und Grundgüter. Zu den Grundfreiheiten gehört die politische Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rede- und Versammlungsfreiheit, die Gewissensfreiheit sowie die persönliche Freiheit.
      Für Rawls steht nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt, sondern die Versorgung mit Grundgütern und Wahlmöglichkeiten im Zentrum seiner Theorie. Als Summe aller erdenklich wünschenswerten Grundgüter vernünftiger Menschen werden die gerechte Verteilung von Freiheiten und Chancen, freie Berufswahl, Einkommen und Vermögen sowie Selbstachtung und Selbstwertgefühl klassifiziert, wobei die natürlichen Grundgüter die Komponenten Gesundheit, Lebenskraft, Intelligenz und Phantasie umfassen.
      Als ein damit zusammenhängendes faires Realkapital bezeichnet Rawls (1979, S. 325)  Wissen, Kultur sowie die Methode und Fähigkeiten, die den fairen Wert der Freiheit ermöglichen. Seine Forderung, dieses Kapital zu schützen, damit es von Generation zu Generation weitergereicht werden kann, entspricht dem Nachhaltigkeitsprinzip. An diesem Punkt würde Rawls mit einem weiten Nachhaltigkeitsbegriff arbeiten, bei dem, etwa in Form der Agenda 21 durch die Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro, neben orginär umweltrelevanten Grundgütern auf kollektiver Ebene auch menschenrechts- und demokratiespezifische Faktoren wie Mitbestimmung, Bildung und  Gleichberechtigung der Geschlechter eingeschlossen werden.

Prometheus Online

zurück
Inhalt
weiter

zurück   Inhalt   weiter

 
© Prometheus Online 2000