2.8.1
Grundfreiheiten/Grundgüter/Grundbedürfnisse
Innerhalb
der Nachhaltigkeitsdebatte spielt die Diskussion um Grundbedürfnisse
eine zentrale Rolle. Dazu gehören zunächst fundamentale Lebensfunktionen
wie saubere Luft, sauberes Wasser und der Zugang zu Umweltressourcen,
die eine ausreichende Ernährung und Energieversorgung gewährleisten.
Die Konzeption von Rawls umfaßt
darüber hinaus Grundfreiheiten und Grundgüter. Zu den Grundfreiheiten
gehört die politische Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rede-
und Versammlungsfreiheit, die Gewissensfreiheit sowie die persönliche
Freiheit.
Für Rawls steht nicht die gesellschaftliche
Wohlfahrt, sondern die Versorgung mit Grundgütern und Wahlmöglichkeiten
im Zentrum seiner Theorie. Als Summe aller erdenklich wünschenswerten
Grundgüter vernünftiger Menschen werden die gerechte Verteilung von
Freiheiten und Chancen, freie Berufswahl, Einkommen und Vermögen sowie
Selbstachtung und Selbstwertgefühl klassifiziert, wobei die natürlichen
Grundgüter die Komponenten Gesundheit, Lebenskraft, Intelligenz und
Phantasie umfassen.
Als ein damit zusammenhängendes
faires Realkapital bezeichnet Rawls (1979, S. 325) Wissen, Kultur sowie
die Methode und Fähigkeiten, die den fairen Wert der Freiheit ermöglichen.
Seine Forderung, dieses Kapital zu schützen, damit es von Generation
zu Generation weitergereicht werden kann, entspricht dem Nachhaltigkeitsprinzip.
An diesem Punkt würde Rawls mit einem weiten Nachhaltigkeitsbegriff
arbeiten, bei dem, etwa in Form der Agenda 21 durch die Konferenz für
Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro,
neben orginär umweltrelevanten Grundgütern auf kollektiver Ebene auch
menschenrechts- und demokratiespezifische Faktoren wie Mitbestimmung,
Bildung und Gleichberechtigung der Geschlechter eingeschlossen werden.