2.6
Wachstum versus Entwicklung
Im
Brundtland-Bericht wird an mehreren Stellen auf die ungerechtfertigte
Benachteiligung der Länder in der Dritten Welt verwiesen. Es stellt
sich die Frage, durch welche Maßnahmen das Wohlstandsgefälle in den
Industrienationen abzubauen ist, um den Entwicklungsländern einen gewissen
Mindesstandard zu ermöglichen.
Dem Brundtland-Report liegt eine
Wachstumsstrategie zugrunde, die den Durchbruch zu einer nachhaltigen
Entwicklung erreichen soll. Durch Energieeinsparung, Substitutions-
und Umweltschutztechnologien soll dafür gesorgt werden, daß die Entwicklungsländer
einen adäquaten Lebensstandard erreichen, ohne daß die globale Umweltzerstörung
wächst.
Diese Thesen sind nicht unumstritten
geblieben. Minsch (1993) kritisiert den "normativen Optimismus"
der den Aussagen im Brundtland-Bericht zugrundeliegt, da dort keine
konkreten Strategien für die Durchsetzbarkeit eines wachstumgestützten
Nachhaltigkeitskonzepts geliefert werden. Diese Konzeption wird auch
als "ökologische Modernisierung" verstanden. Es wird davon
ausgegangen, daß eine nachhaltige Entwicklung durch eine Reform im Umweltbereich,
etwa durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien, bewerkstelligt
werden kann. Dabei wird jedoch von einem Wachstums- und Zivilisationsmodell
ausgegangen, daß von Vertretern einer "strukturellen Ökologisierung"
abgelehnt wird. Diese fordern einen grundsätzlichen Umdenkungsprozeß
und stellen den "Wachstumsmythos" der westlichen Zivilisation
generell in Frage (vgl. Stahl 1992, S. 468).
Auch Daly (1992) begreift "Wachstum"
und "Nachhaltigkeit" grundsätzlich als unüberbrückbare Gegensätze.
Er vertritt die Auffassung, daß die Forderung nach einem nachhaltigen
Wachstum als Paradoxie zurückgewiesen werden sollte. Die traditionelle
Auffassung, daß Wachstum gleichgesetzt werden kann mit einer Zunahme
an Reichtum, hält der Autor für überholt. Vielmehr trägt Wirtschaftswachstum
dazu bei, die Umweltverschmutzung voranzutreiben. Während eine nachhaltige
Entwicklung "eine qualitative Verbesserung oder Ausschöpfung von
Potentialen" umfaßt, setzt das "Wachstum" auf eine rein
quantitative Zunahme durch das "Hinzufügen von Material mittels
Assimilation oder Aneignung".
Auch Goodland u.a. halten die Idee
des "Sustainable Growth", für kontraproduktiv. Die Autoren
plädieren vielmehr für einen abnehmenden pro Kopf-Ressourcenverbrauch
bei sinkender Bevölkerungszahl und fordern die reichen Industrienationen
auf, die Entwicklungsländer beim Aufbau eines Lebensstandards zu unterstützen,
der eine gerechtere Verteilung vorsieht.
Von Weizsäcker (1990) vertritt die
These, daß weltweite Wachstumsorientierungen am Vorbild der Industrieländer
zugleich eine effektive Umweltzerstörung nach sich ziehen würden. Sofern
die Weltbevölkerung den Pro-Kopf-Verbrauch in den Industrieländern aufholen
würde, ergäbe sich weltweit ein etwa ein 5-facher Verbrauch. Auch Harborth
nimmt eine kritische Haltung gegenüber den Wachstumsbestrebungen in
den Entwicklungsländern ein. Eine Orientierung an dem Lebensstandard
der Industrienationen, den zahlreiche Dritt-Welt-Staaten anstreben,
würde vielmehr den sicheren ökologischen "Untergang der Menschheit"
nach sich ziehen.
Dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung
liegt eine umfassende ökologische Betrachtungsweise zugrunde, bei der
die Ausblendung von relevanten Umweltaspekten untersagt wird. Die Bemühungen
verlaufen dahingehend, konkrete Handlungskonzepte zu erarbeiten, aus
denen Handlungen und Unterlassungen resultieren, die der Erhaltung eines
zuträglichen Lebensraums dienen. Im folgenden soll aufgezeigt werden,
welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den angestrebten Zielen
näher zu kommen. Zunächst ist eine länderübergreifende Koordination
interdisziplinärer Zusammenarbeit unverzichtbar, um die anstehenden
Aufgaben zu bewältigen.
Auf der institutionellen Ebene kann
die Berufung von "Langzeitverantwortlichen" bzw. eines Rates
für Sachverständigen für Zukunftsfragen dazu beitragen, den entsprechenden
Aufgaben nachzukommen. Daneben sollen die betroffenen Akteure möglichst
umfassend an der Entscheidungsgebung an den für sie relevanten ökologischen
Fragen beteiligt werden (Partizipationsprinzip) (vgl. Busch-Lüthy 1992,
S. 50).
Die Orientierung an einem "Vorsichtsprinzip"
soll durch strenge Grenzwerte, Schaffung eines Klagerechtes für Umweltschutzverbände
sowie Umkehr der Beweispflicht erreicht werden (vgl. Leipert 1990, S.42).
Dabei ist nachzuweisen, daß Eingriffe in den Naturhaushalt keine dauerhaften
Schäden verursachen. Es sind nicht nur diejenigen Arten zu erhalten,
deren Nützlichkeit feststeht, vielmehr ist einer irreversible Ausrottung
nur dann zuzustimmen, wenn die Schädlichkeit für den Menschen eindeutig
belegt werden kann, etwa bei einem pathogenem Bakterium (vgl. Hampicke
1992, S. 310).
Für die Nutzung von Ressourcen gilt,
daß regenerative Fähigkeiten bei erneuerbaren Ressourcen erhalten bleiben
sollten (z.B. Wald als Holzlieferant, Wasser als Trinkwasserressource).
Als konkrete Maßnahmen werden exemplarisch
genannt: Wiederaufforstung, Erhalt von Landschaftspufferzonen, selektive
Nutzung von Pestiziden und Kunstdüngern, Bau von Aufbereitungsanlagen,
Einführung von erneuerbarer Energie, Förderung öffentlicher Verkehrsmittel,
Recycling u.v.m. (vgl. Timbergen/Huetin 1992, S.55).
Auf der Produktebene soll die Recyclingfähigkeit
und ein möglichst geringer Ressourcenverbrauch angestrebt werden.
Die Förderung von Technologien,
die eine bessere Ressourcen-Produktivität ermöglichen, hält Daly (1992)
neben Maßnahmen zur Energieeinsparung weiterhin für unverzichtbar.
Hierbei stellt sich die Frage, über
welche Technologien zukünftige Generationen verfügen, um die heute entstandenen
ökologischen Schäden einzudämmen.
Eine meiner Auffassung tragfähige
Maßnahme in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung liegt in der monetären
Bewertung von Naturgütern. Die ökologische Ineffektivität des Marktes
kommt u.a. deshalb zustande, weil ein großer Teil der natürlichen Güter,
wie saubere Luft, reines Wasser und intakte Atmosphäre keinen Eingang
in den Markt finden. Für den einzelnen ist es ökonomisch irrational,
sich in der möglichst extensiven Nutzung öffentlicher Güter (z.B. Fischbestände)
zurückzuhalten, sofern sich andere nicht ebenso verhalten. Die Ausbeutung
von Naturgütern, etwa bei Bodenschätzen und fossilen Brennstoffen erfolgt
marktorientiert.
Obwohl es in vielen Bereichen problematisch
ist, Natur und damit verbundene Merkmale wie Erholung oder ästhetische
Kategorien in Preise umzusetzen, kann auf eine Bewertung von Naturgütern
nicht verzichtet werden. Grundsätzliche Fragen stellen sich hingegen
bei der Frage der Bewertungsmaßstäbe. Während der Asthmakranke der schadstoffarmen
Luft eine hohe Bedeutung zumißt, besitzt die Luftqualität für den Gesunden
zunächst einen untergeordneten Wert. Diese Frage läßt sich auch auf
die Alterstruktur übertragen. Während Säuglinge und Alte sensibler auf
Umweltbelastungen reagieren, messen junge gesunde Menschen diesen Faktoren
in der Regel eine geringere Bedeutung beimessen. Das Problem besteht
darin, daß das Eingreifen in den Naturhaushalt in vielen Bereichen nahezu
kostenfrei erfolgt. Wenn man von den Förder- und Erntekosten einmal
absieht, gelten natürliche Ressourcen als freie Güter, obwohl sie inzwischen
zu knappen Gütern geworden sind. Auf der ökonomischen Ebene gibt es
oftmals für Naturgüter keine Marktpreise, die in die betriebliche Kalkulation
einbezogen werden, obwohl neben den gewünschten Effekten der Rentabilität
und Produktivität durch den Eingriff in den Naturhaushalt auch negative
Effekte entstehen - etwa Luft- und Wasserverschmutzung - sogenannte
"soziale Kosten", die vom Verursacher nicht monetär getragen
werden, sondern auf die Allgemeinheit und zukünftige Generationen abgewälzt
werden. Da sich diese Kosten nicht in den Preisen widerspiegeln, entstehen
gravierende gesamtwirtschaftliche Fehlsteuerungen, die von Weizsäcker
(1990) zufolge durch eine umfassende Preis- und Steuerreform behoben
werden sollten.
Eine Untersuchung des Umwelt- und
Prognose-Institutes Heidelberg beziffert die ökologischen und sozialen
Kosten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989 auf 475,5 Mrd.
DM, was einer Größenordnung von 20% des Bruttosozialproduktes entspricht.
In dieser Kostenrechnung werden u.a. die Luft-, Lärm- und Wasserbelastung
einbezogen, wobei psychosoziale Kosten der Luftverschmutzung und die
Kosten des Aussterbens von Arten und die Zerstörung von Ökosystemen
nicht berücksichtigt worden sind.
Trotz der ökologischen Problematik
wird immer noch das Bruttosozialprodukt (BSP) als das primäre wirtschaftliche
Ziel der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betrachtet. In das BSP
fließen alle wirtschaftlichen Leistungen, unabhängig von ihrer Qualität
für den Menschen und die natürliche Umwelt in die Kalkulation mit ein.
Autounfälle, Reparaturen von Umweltschäden, die Versorgung von Unfallopfern
gelten ebenso als Erfolgsgröße wie die Produktionen beliebiger Produkte
sowie andere Wirtschafts- und Dienstleistungen.
Die wachstumsorientierte Ausrichtung
beim Instrument des BSP wird als überholter Gradmesser in Hinblick auf
die Lebensqualität der Menschen und die Erhaltung der natürlichen Umwelt
abgelehnt. Gefordert wird statt dessen die Errichtung eines "Ökosozialproduktes",
das Umweltschäden und den Abbau von Naturreserven in die Kalkulation
einbezieht (vgl. Leipert 1990, S. 45, Halbritter 1994, S. 45)
Die Übertragung des Nachhaltigkeitsprinzips
auf die Gesamtwirtschaft würde es erforderlich machen, daß bisherige
Ziel der Einkommensmaximierung (Gewinnmaximierung) zugunsten der Ziele
einer Bestanderhaltung von Naturvermögen aufzugeben. Radermacher (1993)
fordert als grundlegende Randbedingung die Funktion von Preisen als
Knappheitsindikatoren. Pearce u.a. (1990) schlagen als Instrument die
Bereitstellung von "Kompensationsinvestitionen" vor, wobei
die Idee von der Erhaltung des natürlichen Kapitalstocks berücksichtigt
werden soll. Da für eine Vielzahl von Naturgütern keine Marktpreise
existieren, sind ökonomische Projekte durch sogenannte Schattenpreise
zu ergänzen, um die entsprechenden langfristigen Umweltschäden in den
Blickpunkt zu rücken. Da nicht alle Schäden finanziell ausgeglichen
werden können und z.B. der Verlust für den Lebensraum für Pflanzen und
Tiere nicht substituierbar ist, werden weitergehende Regeln, Ge- und
Verbote, Anreize und Steuern gefordert.