2.5 Prinzipien und Postulate

Nachhaltigkeit ist kein Begriff, der im Sinne einer allgemein akzeptierten Konvention beschrieben werden kann. Durch den verbreiteten Gebrauch dieses modernen Schlagwortes herrschen im Detail eine Reihe unterschiedlicher Bedeutungen und Verständniszusammenhänge vor.

Hier nun einige Leitlinien:

1. Schutz der Ökosphäre
    - Erhaltung der Pufferkapazität der Natur
    - nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen
    - minimale Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen

2. Stabile wirtschaftliche Entwicklung
    - Wachstum der Lebensqualität
    - hoher Beschäftigungsgrad
    - Preisniveaustabilisierung
    - außenwirtschaftliches Gleichgewicht

3. Gerechte Verteilung der Lebenschancen (Verteilungsproblem)
    - zwischen Individuen
    - zwischen Nord und Süd sowie Ost und West
    - zwischen den Generationen (vgl. Hinterberger/Welfens 1993, S. 8).

Diese Forderungen berühren neben technischen, ökonomischen, und ökologischen Komponenten auch soziale Dimensionen. Pearce, Barbier und Markandya (1990) heben besonders die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Zielkategorien bei ihrer Definition einer nachhaltigen Entwicklung hervor. Dazu gehören:

  • increases in real income per capita,
  • improvements in health and nutritional status
  • educational achievement
  • access to resources
  • a fairer distribution of income
  • increases in basic freedom

Von einer nachhaltigen Entwicklung werden zwei Ziele erwartet. Neben ökologischen Verbesserungen soll zugleich die Lebensqualität gesteigert werden.

"Nachhaltige Entwicklung wird genau definiert als Entwicklungsprozeß, der die menschliche Lebensqualität verbessert, ohne aber Ökosysteme zu zerstören und globale Prozesse zu beeinträchtigen" (Martin 1992, S. 9).

An diesem Punkt stellt sich hingegen die Frage, ob ökologische Prioritäten nicht zugleich Verzichte, zumindest in den Industrieländern erforderlich machen. Henning (1991) merkt an, daß das Nachhaltigkeitsprinzip eine "nicht unerhebliche Opferbereitschaft" der jetzigen für zukünftige Generationen einschließt. Costanza (1992, S. 87f) postuliert zwar eine Entfaltung der menschlichen Individuen unter Weiterentwicklung menschlicher Kulturen, fordert jedoch zugleich, daß die

"[...] Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten begrenzt bleiben, damit die Vielfalt, Komplexität und Funktion des ökologischen Lebenserhaltungssystems nicht zerstört wird."

Im Gegensatz zu spontanen, kurzfristigen Hilfsmaßnahmen- etwa in Katastrophenfällen sollen nachhaltige, langfristig wirksame und dauerhafte Maßnahmen Veränderungen mit Breitenwirkung erreichen. Braun (1993) lehnt projektorientierte Definitionen von Nachhaltigkeit grundsätzlich ab. Ihm zufolge muß eine nachhaltige Strategie empirisch überprüfbar, administrativ handhabbar und moralisch akzeptabel sein.

Im ökonomischen Verständnis gilt Nachhaltigkeit als ein Prinzip für den wirtschaftlichen Umgang mit Vermögenswerten: Dabei sollen die in einer Periode zu verzeichnenden Zugänge an Vermögensgütern den Abgängen entsprechen, so daß der Vermögensbestand gewahrt bleibt. Nachhaltigkeit liegt nur dann vor, wenn das Verhältnis vom End- zum Anfangsbestand den Wert Eins hat. Als Beispiel nennen Olsson u.a. die in einer Periode insgesamt getätigten (Brutto-) Investitionen, die (mindestens) so groß sein sollen, wie der Werteverschleiß (Abschreibung), um eine Wahrung des  Kapitalbestandes zu gewährleisten (vgl. Olsson/Piekenbrock 1993, S. 211).
      Innerhalb der Umweltökonomie gilt, daß das Naturkapital  nicht abnehmen soll.

Die Lebensgrundlagen des Menschen sind so zu erhalten, daß die Produktionspotentiale sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter existieren. Grundsätzlich sollen durch Produktion und Konsum keine zusätzlichen Umweltbelastungen auftreten, um den Kapitalstand zu wahren.

Nachhaltigkeit wird oftmals mit den Begriffen "Überleben" und "Fortbestehen" in Verbindung gebracht. Von Nachhaltigkeit kann gesprochen werden, wenn eine Gesellschaft so strukturiert ist, daß sie über Generationen hinweg existenzfähig bleibt.
      Wer nicht nachhaltig wirtschaftet, lebt über seine Verhältnisse und gefährdet seinen zukünftigen Wohlstand oder sogar seine zukünftige Existenz.
      Minsch (1993) setzt im folgenden sieben Kernpostulate voraus, die dazu beitragen sollen, den skizzierten Aufgaben gerecht zu werden:

1) Ressourcennutzung.
Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen ist nur in dem Maße zulässig, wenn die Nutzungsrate nicht größer ist als die natürliche Regenerationsrate. Erneuerbare Ressourcen sind nur soweit zu nutzen, daß die Quellen sich nicht erschöpfen. Mai fordert Grenzen einer maximalen Ergiebigkeit (maximum sustainable yield), die für ausgewählte Ressourcengruppen festzulegen sind. Er nennt exemplarisch Fang-, Abholzungs- und Belastungsquoten.

2) Absorptionsfähigkeit der Ökosysteme.
Sofern die Umwelt durch Abfälle und Emissionen belastet wird, ist dafür Sorge zu tragen, daß der Verschmutzungsgrad die Absorptionsrate der natürlichen Umwelt nicht übersteigt.

3) Ökologische Risiken.

Risiken von Großprojekten, bei denen die Postulate der Nachhaltigkeit verletzt oder nicht abgeschätzt werden können, sind zu vermeiden.

4) Nicht erneuerbare Ressourcen.

Hierbei vertritt Mai die Forderung nach Strategien der Sparsamkeit. Technische Maßnahmen sollen dazu beitragen, nicht erneuerbare Ressourcen durch erneuerbare Ressourcen zu substituieren. Eine nachhaltige Nutzung nichtregenerierbarer Ressourcen ist strenggenommen jedoch nicht möglich.

5) Erhaltung der Biosysteme und Artenvielfalt.

Mai (1993) fordert als grundlegende Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften die Gesunderhaltung der Biosysteme und Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität).

6) Erhaltung einer lebenswerten, menschenwürdigen Kulturlandschaft.

Hier plädiert Mai für eine "Gestaltung des natürlichen Lebensraumes für den Menschen", die sich von der "Idee der Menschenrechte leiten lassen" soll". Er bezieht sich dabei explizit auf die "Würde des Menschen". (Das Problem der letzten Aussage liegt in ihrer Unbestimmtheit. In Bezug auf zukünftige Generationen ergibt sich die Frage, welche Kulturlandschaft unsere Nachwelt anstrebt. Können wir unsere heutigen Bedürfnisse analog übertragen? Welche Kriterien bleiben uns heute, um die Präferenzen unserer Nachkommen adäquat einzuschätzen?)

7) Verbot der Problemverschiebung.

An diesem Punkt hebt Minsch (1993) die Verantwortung der Erzeuger von Umweltschäden hervor. Diese Auffassung korreliert mit dem Verursacherprinzip, das besagt, daß die Verursacher von Schäden auch für ihre Beseitigung und Kosten aufkommen müssen. Von Weizsäcker kommt in einer Analyse zu dem Ergebnis, daß die  Umweltbelastungen nur zu rund einem Zehntel von ihren Verursachern getragen werden. Jedoch ist es gerade bei ökologisch komplexen Prozessen mit mehreren Verursachern von Umweltschäden problematisch, eindeutige, zurechenbare  Verantwortungsanteile zuzuschreiben. Umstritten ist z.B., welcher Anteil der Luftverschmutzung von Kraftfahrzeugen, bzw. durch die Industrie verursacht wird. Zur Klärung solcher Fragen ist es hilfreich, Bilanzierungssysteme zu entwickeln, die eine genauere Zuschreibung von Schadstoffmengen ermöglichen.

Weiterhin ergibt sich die Frage, wie streng eine nachhaltige Entwicklung definiert sein sollte. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß der Entwicklungsfaktor D (Development) einer positiven nachhaltigen Entwicklung nicht abnehmen darf. Sofern diese Maßregel für jede Zeitperiode gilt, sprechen Pearce, Barbier und Markandya von einer "strong substainability", wenn eine aufgrund von Anpassungsprozessen sinkende D ausgeschlossen ist. Bei der "weak substainibility" zählt der langfristige Erfolg, der kurzfristige Entwicklungseinbußen toleriert. Insbesondere bei Fragen der Substituierbarkeit von nicht regenerierbaren Ressourcen ist m.E. eine strenge Form der Nachhaltigkeit nicht durchzuhalten, da ansonsten jeglicher Konsum von Ressourcen verboten werden müßte, die sich nicht selbständig regenerieren können.


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