Die
Verantwortung für zukünftige Generationen (intergenerative Gerechtigkeit)
ist zu unterscheiden von der Verantwortung zwischen den bereits existierenden
Generationen (intragenerationelle Gerechtigkeit). Beide Typen stellen
Brenck (1992) zufolge entscheidende ethische Prinzipien des Sustainable
Development-Ansatzes dar.
Die Diskrepanz zwischen dem Luxus
in den Industrieregionen und der Armut in der "Dritten Welt"
ist eklatant. Im Zuge einer "aufholenden Entwicklung" fordert
der Brundtland- Bericht, die aus dem Bevölkerungswachstum resultierende
Armut und Umweltzerstörung einzudämmen.
Der normative Gehalt dieser Forderungen
liegt in dem Postulat der "Chancengleichheit". Gefordert wird
die Solidarität zwischen dem Norden und dem Süden. Der Wohlstand für
alle stellt ein Hauptmerkmal der nachhaltigen Zielsetzung dar. Damit
ist jedoch nicht gemeint, daß die Entwicklungsländer den gleichen Lebensstandard
wie die Industrieländer erreichen sollten, da die sozialen und ökologischen
Folgen aufgrund des übermäßigen Naturverbrauchs bereits heute die Grenzen
nachhaltigen Wirtschaftens bei weitem überschritten haben. Das primäre
Ziel liegt zunächst in der Befriedigung der Grundbedürfnisse. Die Orientierung
an den Entwicklungsmustern der Industrienationen ist zwar aus Sicht
der Dritten Welt verständlich, eine Durchsetzung derselben Konsumgewohnheiten
würde die ökologische Krise jedoch rasant beschleunigen. Doch nicht
nur die Bevölkerung in der Dritten Welt ist gezwungen, auf Wachstum
zu verzichten, das über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinausgeht.
Auch die wohlhabenden Nationen leben über ihre Verhältnisse; die Aufrechterhaltung
ihrer Konsumgewohnheiten ist nicht mehr zu rechtfertigen. Insofern werden
Verzichte gefordert.
Als einen entscheidenden Weg in
die Richtung einer nachhaltigen Entwicklung sieht Harborth den Abbau
der absoluten Armut in der Dritten Welt. Die Sicherstellung eines materiellen
Mindeststandards stellt er ebenso zur Diskussion, wie die Festlegung
eines Höchststandards für die wohlhabenden Industrieländer (vgl. Harborth
1992, S. 1).