2.5.2 Intra- versus intertemporale  Gerechtigkeit

Die Verantwortung für zukünftige Generationen (intergenerative Gerechtigkeit) ist  zu unterscheiden von der Verantwortung zwischen den bereits existierenden Generationen (intragenerationelle Gerechtigkeit). Beide Typen stellen Brenck (1992) zufolge entscheidende ethische Prinzipien des Sustainable Development-Ansatzes dar.
      Die Diskrepanz zwischen dem Luxus in den Industrieregionen und der Armut in der "Dritten Welt" ist eklatant. Im Zuge einer "aufholenden Entwicklung" fordert der Brundtland- Bericht, die aus dem  Bevölkerungswachstum resultierende Armut und Umweltzerstörung einzudämmen.
      Der normative Gehalt dieser Forderungen liegt in dem Postulat der "Chancengleichheit". Gefordert wird die Solidarität zwischen dem Norden und dem Süden. Der Wohlstand für alle stellt ein Hauptmerkmal der nachhaltigen Zielsetzung dar. Damit ist jedoch nicht gemeint, daß die Entwicklungsländer den gleichen Lebensstandard wie die Industrieländer erreichen sollten, da die sozialen und ökologischen Folgen aufgrund des übermäßigen Naturverbrauchs bereits heute die Grenzen nachhaltigen Wirtschaftens bei weitem überschritten haben. Das primäre Ziel liegt zunächst in der Befriedigung der Grundbedürfnisse. Die Orientierung an den Entwicklungsmustern der Industrienationen ist zwar aus Sicht der Dritten Welt verständlich, eine Durchsetzung derselben Konsumgewohnheiten würde die ökologische Krise jedoch rasant beschleunigen. Doch nicht nur die Bevölkerung in der Dritten Welt ist gezwungen, auf Wachstum zu verzichten, das über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinausgeht. Auch die wohlhabenden Nationen leben über ihre Verhältnisse; die Aufrechterhaltung ihrer Konsumgewohnheiten ist nicht mehr zu rechtfertigen. Insofern werden Verzichte gefordert.
      Als einen entscheidenden Weg in die Richtung einer nachhaltigen Entwicklung sieht Harborth den Abbau der absoluten Armut in der Dritten Welt. Die Sicherstellung eines materiellen Mindeststandards stellt er ebenso zur Diskussion, wie die Festlegung eines Höchststandards für die wohlhabenden Industrieländer (vgl. Harborth 1992, S. 1).


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