2.2 Die
historische Grundlegung innerhalb der Forstwirtschaft
Die
Wurzel des Nachhaltigkeitsprinzip lag zunächst nicht in der Forstwirtschaft,
sondern im Jagdwesen. Jäger und Sammler bemühten sich in der Regel,
ihre Lebensgrundlagen über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten,
indem ein Grundstock an Wildbeständen gewahrt wurde. Die Verbreitung
der nachhaltigen Entwicklungsidee ist hingegen in der Tradition der
europäischen Wald- und Forstwirtschaft anzusiedeln. Die Wälder wurden
seit je her vom Menschen als Rohstofflieferat und Schutzterritorium
(vor Steinschlag und Lawinen) genutzt. Durch Bergwerke und frühindustrielle
Anlagen wurden die Holzvorräte seit der beginnenden Industrialisierung
ausbeuterisch genutzt; die Folge des daraus resultierenden Holzmangels
führte zu Erosions- und Überschwemmungsproblemen.
Das Ziel bestand demzufolge einfach
darin, nicht mehr Holz zu "ernten", als nachwächst.
Am Ende des Mittelalters hatte die
Holzverarbeitung, Metallverhüttung und Salzgewinnung dazu geführt, daß
in weiten Teilen Deutschland keine Waldbestände mehr vorhanden waren.
Durch den akuten Holznotstand des 16. Jahrhunderts wurden Verordnungen
geschaffen, die den Nutznießern der Baumbestände die Pflicht auferlegten,
nach Abholzung eines Baumes, neue Bäume zu pflanzen (vgl. Bosselmann
1992, S. 101). Bereits 1713 verlangte Carlowitz, daß die Nutzung eines
Waldes nur dann zulässig ist, wenn seine Produktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigt ist. Hartwig stellte 1795 die Forderung auf, daß Wälder
nur soweit genutzt werden dürfen, wenn den Nachkommen die Option offensteht,
einen ebenso großen Nutzen aus dem Wald ziehen zu können, wie die bereits
vorhandenen Generationen. Dieses Postulat kann als "Generationenvertrag"
bezeichnet werden, der zur grundlegenden Maxime des Forstwesens avancierte
(vgl. Mai 1993, S. 98).
Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert
setzte sich das Nachhaltigkeitsprinzip schließlich innerhalb der Forstordnung
durch und wurde als Grundgesetz einer geordneten Waldwirtschaft von
Deutschland aus in alle Teile der Welt exportiert (vgl. Vorholz 1994,
S. 16).
Ökonomisch formuliert stellt der
Wald Kapital dar, das durch seinen laufenden Zuwachs Zinsen abwirft.
Die Befolgung des Nachhaltigkeitsprinzips legt nahe, nur von diesen
Zinsen zu leben, um den Kapitalbestand zu wahren, damit gleichbleibende
Erträge erwirtschaftet werden können (vgl. Henning 1991, S. 18).
Im modernen Verständnis der Forstwirtschaft
hat sich die Auffassung durchgesetzt, das auch die über die als Holzlieferanten
hinausgehenden Funktionen eines Waldes als multifunktionales Naturgut
erhalten werden sollen (vgl. Dürr 1992, S. 61, Minsch 1993, S. 11f).
Innerhalb der aktuellen Diskussion beinhaltet die Definition der Nachhaltigkeit
eine Bestands- und eine Flußkomponente. Die "dauerhafte Erhaltung
der Waldfläche" (Bestandsgröße) stellt eine wesentliche Bedingung
für die "Fortdauer des Walddienstes (Flußgröße)" dar. Darüber
hinaus rücken "immatrielle Waldleistungen" in Form von Schutzdiensten
(Schutz vor Steinschlag, Lawinen und Überschwemmungen) stärker in das
Blickfeld.
Neben dem reinen Holzertrag bietet
der Wald eine "Wohlfahrtswirkung", die positive Auswirkungen
auf das Klima, den Wasserhaushalt von Ländern und Kontinenten, der Reinerhaltung
der Luft und als Lebensraum für Pflanzen und Tieren besitzt, während
die "Sozialfunktion" des Waldes auch die Erholungsoption für
den Menschen einschließt.