1. Aufgaben,
Merkmale und Ziele der angewandten Ethik
1.1 Einleitung
Die angewandte
Ethik oder Moralphilosophie wird als eine Disziplin verstanden, die
sich im Verständnis einer "Krisenreflexion" (Riedel 1979)
bei moralischen Entscheidungsproblemen mit Normen, Werten und Grundorientierungen
des Menschen auseinandersetzt. Sie fungiert als Theorie des richtigen
Handelns, entwickelt Kriterien und vermittelt eine Handlungsorientierung
in moralische relevanten Entscheidungssituationen und dient letztlich
der Handlungskoordination im Umgang mit anderen Menschen.
Die normative Ethik erfüllt die Funktion,
Prinzipien des moralisch (sittlich) richtigen und Guten zu ermitteln.
Sie ist eine Theorie, die Normen aufstellt, die an Handlungen gebunden
sind. Handlungsnormen beziehen sich auf Werte, die sich an gesellschaftlichen
Wertvorstellungen orientieren und nicht die Aufgabe besitzen "absolute
Wahrheiten" aufzustellen.
Eine Unterscheidung zwischen "Ethik"
und "Moral" wird in der Literatur nicht durchgängig vorgenommen.
Im Verständnis dieses Bandes soll "Ethik" die gleiche Bedeutung
wie "Moralphilosophie" einnehmen. Die Bezeichnung "Ethik"
steht demzufolge ausschließlich für die philosophische Wissenschaft
vom moralischen und sittlichen Handeln des Menschen.
Moral bezieht sich auf das Tun oder Unterlassen
von Handlungen; eine Handlung sollte nur dann ausgeführt werden, wenn
sie "gut" oder erstrebenswert ist und dann unterlassen werden,
wenn sie schlecht oder "böse" ist (vgl. Molitor 1989, S. 10).
Sofern eine moralische Handlung oder Unterlassung auf andere Menschen
gerichtet ist, handelt es sich um eine Sozialmoral, wogegen die Moral
bei Fragen des Tuns oder Unterlassens gegen sich selbst, als Individualmoral
bezeichnet wird (vgl. Rebstock 1988, S. 34).
Die Ethik bezieht sich aufgrund ihrer
Praxisorientierung immer auf Handlungen bzw. Unterlassungen einer Person
oder Personengruppe.
Frankena (1986) betont den in der
Regel auftretenden Sozialbezug der moralischen Regeln. Zum einen bildet
die Moral ein System, das die Beziehungen der gesellschaftlichen Individuen
untereinander regeln soll. Zum anderen ist sie ein gesamtgesellschaftliches
Instrument, das Forderungen an den einzelnen oder die Gruppe heranträgt
(vgl. ebd., S. 25).
Bei der Moralbegründung gelten nach Hoerster
(1980) folgende Regeln:
- Der Urteilende
muß sich bei der Bildung und Begründung seines Urteils in einem emotionslosen
Zustand befinden.
- Das Urteil muß
begrifflich klar formuliert werden.
- Der Urteilende
sollte Kenntnis aller relevanten Umstände für die Bildung des Urteils
erhalten, um daraufhin Handlungsalternativen entwickeln zu können.
- Sein Urteil
muß in allen Fällen angewendet werden, die vergleichbare relevante
Faktoren aufweisen (vgl. ebd., S. 195f.).
Die
Ethik reflektiert ihre Formen und Prinzipien ohne Berufung auf politische
und religiöse Autoritäten oder in Bezug auf althergebrachte Gewohnheiten.
Tugendhat (1984) lehnt daher eine autoritäre, etwa "gottgegebene"
Moral ab; er fordert eine "rationale Moral", der dann zuzustimmen
ist, wenn sie "gleichermaßen gut für alle ist" (vgl. ebd.,
1984, S. 94f.).
Ethische Aussagen orientieren sich
am guten und gerechten Handeln und sind begründungsbedürftig (vgl.
Höffe 1986, S. 54). Diese Begründungen lassen sich weder im Alltag noch
auf der als normativ-ethischen Ebene der Moralphilosophie in demselben
Maße wissenschaftlich nachvollziehen wie die Urteile der logisch-mathematischen
oder empirischen Wissenschaften. In diesem Sinne gibt es in der Ethik
keine "objektiven Werte" (Mackie 1981, S. 131). Moralische
Werte besitzen nur eine intersubjektive Gültigkeit.
Die normative Ethik erfüllt
die Funktion, Prinzipien des moralisch (sittlich) Richtigen und Guten
zu ermitteln. Sie ist eine Theorie, die Normen aufstellt, die an Handlungen
gebunden sind (vgl. Birnbacher/Hoerster (Hg.) 1984, S. 10). Daneben
beschäftigt sich die deskriptive Ethik mit der Frage, welche moralischen
Überzeugungen den Menschen zugrundeliegen, während sich die Metaethik
mit den Methodenfragen der normativen Ethik und der Bedeutung moralischer
Ausdrücke auseinandersetzt. "Das Verhältnis der normativen Ethik
zur Metaethik entspricht in etwa dem Verhältnis der Einzelwissenschaft
zur Wissenschaftstheorie" (vgl. Nida-Rümelin 1990, S. 85).
Normen gelten als Zielvorstellungen oder
"Richtschnur des Handelns" (Pelgrom de Haas 1989, S. 25).
Für die ethischen Normen gilt dabei das Prinzip der Allgemeingültigkeit
(Universalisierung, das unabhängig von speziellen Situationen, Religionen
oder Zeiträumen einen allgemeine Gültigkeit besitzen sollte.
Dabei wird nicht nur die universale
Geltung, sondern auch ihre universale Anerkennung vorausgesetzt. Moralische
Aussagen besitzen dann universale Geltung, wenn sie für alle Menschen
gelten, die unter vergleichbaren Voraussetzungen und in vergleichbaren
Situationen handeln (vgl. Rebstock 1988, S. 36).
Moralischen Normen wird eine "Sollensforderung"
zugrundegelegt. Sie beziehen sich daher immer auf zukünftige Handlungen
oder Zustände. Moralische Werturteile hingegen können sich jedoch auch
auf die Vergangenheit oder Gegenwart beziehen (vgl. Birnbacher 1988,
S. 93).
Handlungsnormen beziehen sich in der
Ethik stets auf Werte, die jedoch keine absoluten Wahrheiten aufstellen,
sondern sich an den gesellschaftlichen Wertvorstellungen orientieren.
Daher ist die Existenz der Werte
immer davon abhängig, ob sie erkannt und gefordert werden, sie sind
nicht "a priori" gegeben. Welche Werte tatsächlich gesellschaftlich
relevant sind, hängt von ihrer subjektiven Geltung der Personen oder
Personengruppen ab.
Während Werte nur eine Orientierung
für das menschliche Zusammenleben sein können, stehen Normen in einem
direkten Handlungsbezug. Da Normen und Werte in unterschiedlichen gesellschaftlichen
Kontexten nicht nur unterschiedliche Ausprägungen besitzen, sondern
sich auch innerhalb einer gesellschaftlichen Gruppe aufgrund neuer Erkenntnisse
wandeln können, müssen moralische Urteile aufgrund neuer Argumente revidiert
werden können.
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