1.5 "Bindestrichethiken"

Das Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen wird dann relevant, wenn eine konkrete Problemstellung zu verzeichnen ist, bei der abstrakte Prinzipien moralischer Intuitionen nicht weiterhelfen. Es haben sich diverse Bereichsethiken ausdifferenziert, in denen die entsprechenden Themengebiete eingegrenzt und bearbeitet werden (vgl. Nida-Rümelin 1996). Neben klassischen Formen, etwa der Rechtsethik, haben sich aktuelle Ansätze herauskristallisiert, die sich speziell mit den durch den Menschen geschaffenen Risiken im technisch-industriellen Zeitalter auseinandersetzen.
      Die angewandte Ethik legt ihre Ausrichtung bei konkreten Erfahrungen der Lebensgestaltung und den gesellschaftlichen Erfahrungen an. Sie ist skeptisch gegenüber allgemeinen Prinzipien und die Tendenz komplexe moralische Sachverhalte auf einige wenige idealtypische Charakteristika zu reduzieren. Sie bleibt gegenüber allzu hoch gesteckten Zielen kritisch  und nimmt die Vielzahl moralischer Empfindungen ernst.
      Eine "Tugendethik", die allgemeine Prinzipien propagiert, indem sie die "Idee des Guten" durch Postulate der Pflicht, Schuldigkeit Treue, Demut, Bescheidenheit, Fleiß und Geduld fordert, hilft in konkreten Entscheidungssituationen auf der Praxisebene nicht weiter.
      Es ist zunächst unverzichtbar, gewisse Mindeststandards im Rahmen der Begründung normativer Ethik zugrunde zu legen, um überhaupt ein Instumentarium entwickeln zu können, das für die Praxisebene operationalisiert werden kann. 
      Dazu gehört erstens die Begründung moralischer Ansprüche unter Bezugnahme auf individuelle zugeschriebene Rechte in Form der Menschenrechte oder Bürgerrechte im Rahmen der demokratischen Verfassung, die etwa die Rede, Gewissens- und Versammlungsfreiheit, das Zensurverbot, das Partizipationsrecht, die Abwehrrechte gegenüber dem Staat sowie die Demonstrationsfreiheit einräumt.
      Eine zweite Begründung moralischer Ansprüche fußt auf eingegangene Versprechen oder Verträgen bzw. zugeschriebene Verpflichtungen in Hinblick auf Garantenpflicht (z.B. Eltern, Ärzte, Bergführer).
      Die Begründung moralischer Ansprüche ergibt sich drittens aufgrund von Prinzipien und fordert etwa die Hilfestellung für Kranke, Schwache und Unterprivilegierte.
      Die skizzierten drei Begründungen lassen auf dieser pauschalen allgemeinen Ebene bei konkreten Entscheidungen jedoch nur ein sehr grobes Orientierungsraster zu, das in der Praxis anhand des konkreten Problemfeldes weiter ausdifferenziert werden muß. 
      Die sogenannten Bereichs- oder Bindestrichethiken haben sich der Aufgabe angenommen, gesellschaftliche Subsysteme zur Reduktion von Komplexität herauszuarbeiten, um das Wechselspiel zwischen den Anwendungsprobleme und der theoretisch-ethischen Fundierung herauszuarbeiten.

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