1.3 Angewandte Ethik

Nida-Rümelin (1996) konstatiert, daß es Ethik ohne Anwendung nicht geben kann, da sich die ethische Theorie erst in den Anwendungen bewähren kann. Insofern bilden theoretische und praktische Fragen der Ethik nicht zwei disjunkte Klassen, sondern ein Kontinuum. Die Begründungsrelationen verlaufen weder von der Theorie zur Praxis noch von der Praxis zur Theorie, sondern sie richten sich nach dem Gewißheitsgefälle der moralischen Überzeugungen. Es gibt moralische Überzeugungen von hoher Allgemeinheit, die nicht aufgegeben werden sollten. Ebenso existieren konkrete Verhaltensweisen, die als unmoralisch charakterisiert werden. Es finden sich innerhalb der Ethik eine Reihe von Grundprinzipien -  quasi ein einheitliches moralisches "framework" (Horster 1997) - innerhalb dessen spezifisch individuelle Wahlentscheidungen erfolgen. Dazu gehören Prinzipien der Wechselseitigkeit, der Allgemeingültigkeit und der Gerechtigkeit.
      Die angewandte Ethik reflektiert ihren Ausgangspunkt bei konkreten Erfahrungen der Lebensgestaltung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie kennt die große Vielfalt unterschiedlicher und konkreter Erfahrungen der Lebensgestaltung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens an und ist skeptisch gegenüber allgemeinen Prinzipien und der Tendenz, komplexe moralische Sachverhalte auf einige wenige idealtypische Charakteristika zu reduzieren. Sie nimmt die Vielfalt moralischer Empfindungen ernst und bleibt kritisch gegenüber allzu hochgesteckten theoretischen Zielen.
      Insgesamt ist zwischen mindestens vier Begründungen normativer Ethik zu differenzieren.

  • Die Begründung unter Bezugnahme auf zugeschriebene individuelle Rechte, die die demokratische Verfassung garantiert. Dazu gehören u.a. die Rede-, Gewissens-, und Versammungsfreiheit (z.B. Grundgesetz)
  • Die Begründung auf Verpflichtungen, etwa in einem Vertragsmodell (z.B. Habermas, Rawls).
  • Die Begründung aufgrund von Pflichten, die mit normativen Erwartungen an spezifische gewählte oder zugeschriebene Rollen verbunden sind (z.B. Hippokratische Eid).
  • Begründung aufgrund von allgemeine Prinzipien, die eine entsprechende Bindung nach sich ziehen (z.B. Kant, Gert, Mill, Beauchamp/Childress).

Normen fungieren als Verbindungsglied zwischen den obersten Kategorien des Wünschenswerten und den praktischen Problembereichen. Dabei stellt die Beziehung zwischen idealen Normen und Praxisnormen ein zentrales Spannungsfeld  dar. Trotz seiner fundamentalen Relevanz für die Normenbegründung ist diese Thematik bislang aus philosophischer Perspektive nur unzureichend behandelt worden, wie Lenk (1997) kritisch anmerkt. Er vertritt die These, daß unter Beibehaltung der universalpragmatischen Grundeinsichten die Ethik und Universalmoral im technischen Zeitalter einen stärkeren pragmatischen Gehalt zu liefern hätten, um einen relevanten Praxisbezug zu gewährleisten. Bislang gibt es diesbezüglich, so Lenk, keine umfassenden Ansätze. In dem vorgesehenen Forschungsprojekt soll ein Beitrag zum Abbau dieses Defizits geleistet werden.

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