In der Ethik gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Ansätzen, die den Anspruch erheben, die Moral mit ihrem Normensystem ausfüllen zu können. Im folgenden werden einige Ansätze in ihren Grundzügen dargestellt.


1.2.1 Utilitarismus

Der Utilitarismus entstand im englischsprachigen Raum gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Seine maßgeblichen Vertreter sind Mill (1806-1873) und Bentham (1748-1832). Dem utilitaristischen Prinzip zufolge sind Handlungen und ihre Regeln ausschließlich anhand der entstehenden Folgen zu bewerten. Als Grundlage der moralischen Beurteilung dient der Faktor der gesamtgesellschaftlichen Nutzenmaximierung. Die entscheidende Regel des Utilitarismus besagt, daß eine Handlung oder Handlungsregel nur dann moralisch richtig ist, wenn das Wohl aller Betroffenen in die Beurteilung einbezogen wird. 
      
Bei unterschiedlichen Handlungsalternativen soll das kollektive Wohlergehen nach dem Prinzip der Nützlichkeit beurteilt werden.
      
Das Ziel des Utilitarismus besteht darin, das Glück oder die Interessenbefriedigung des Kollektivs zu fördern.
      
Zwei Formen des Utilitarismus lassen sich unterscheiden: Während der Handlungsutilitarist die Auffassung vertritt, man solle das, was richtig oder pflichtgemäß ist, ausschließlich aufgrund der zu erwartenden Folgen unter dem Aspekt der Nützlichkeit prüfen, hält sich der Regelutilitarist streng an eine einmal vorgefaßte Regel (vgl. Frankena 1986, S. 54ff.). So kann die Maxime, immer die Wahrheit zu sagen, im allgemeinen zutreffen. Der Handlungsutilitarist prüft jedoch den Einzelfall und kommt gegebenenfalls zum entgegengesetzten Ergebnis, während der Regelutilitarist sich immer an die Regeln hält, auch wenn die  Konsequenzen der Regelbefolgung im konkreten Fall negativ sind. 
      
Der Utilitarismus kann als die das Wirtschaftsleben dominierende Richtung betrachtet werden. Die Knappheit der Ressourcen ist ein Ansatzpunkt dieser Nutzenethik. Da die Ressourcen nicht für die Bedürfnisse und Wünsche aller Menschen ausreichen, müssen sie so eingesetzt werden, daß das kollektive Wohlergehen aller optimal befriedigt wird (vgl. Dyllik 1989, S. 215).

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