1.2.5 Verantwortungsethik

Die Verantwortungsethik ist kein herkömmliches Moralprinzip wie die "Maximenethik" oder der "Utilitarismus", deren Anwendung unabhängig von politischen oder technischen Entwicklungen gefordert wird. Sie ist aufgrund der Einsicht entstanden, daß die technischen und ökologischen Risiken erhebliche negative Konsequenzen für zukünftige Generationen haben können.
      
Initiiert wurde der Terminus der "Verantwortungsethik" von Max Weber, der sie von der "Gesinnungsethik" unterschied. Das verantwortungsethische Handeln zeichnete sich Weber zufolge dadurch aus, daß man für die absehbaren Folgen seines Handelns aufzukommen hat (vgl. Rich 1984, S. 35ff.). Die Position der "Verantwortungsethik" wurde maßgeblich von Hans Jonas geprägt. Seine Schrift "Das Prinzip Verantwortung" erschien 1979 zu einem Zeitpunkt, in der sich ein Bewußtsein über die weltweit nachlassenden Ressourcenvorräte bemerkbar machte. Für Jonas steht nicht das für die Diskursethik ausschlaggebende Prinzip der Gegenseitigkeit im Vordergrund seiner Überlegungen, aus dem sich diskursethische Prinzipien ableiten lassen können, sein Konzept, das eine langfristige Zukunftsverantwortung einschließt, begründet er aufgrund des Machtvorsprungs von Menschen vor anderen, wenn es etwa auf die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern verweist. Jonas geht davon aus, daß die traditionellen Morallehren Prämissen zugrundelegen, die nicht mehr zeitgemäß sind. In seiner bereits im Untertitel des Buches "Das Prinzip Verantwortung" benannten "Ethik für die technologische Zivilisation" geht Jonas ausdrücklich auf die langfristigen ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns für zukünftige Generationen ein, die seines Erachtens bei den bisherigen Morallehren keine Berücksichtigung gefunden haben. Birnbacher (1988) weist auf die unterschiedlichen Bedeutungen des Ausdrucks "Generation" hin. Zum einen wird darunter die in einem rein zeitlichen Sinne lebende Generation gefaßt, sofern mehrere Generationen gleichzeitig leben (z.B. Großvater, Vater, Enkel); darüber hinaus werden aber auch die Ungeborenen als zukünftige Generationen gesehen, die primär gemeint sind, wenn von einer "Zukunftsethik" gesprochen wird (vgl. ebd., S. 23ff.).
      
Er nimmt an, daß die neuen Dimensionen menschlichen Handelns insbesondere dazu führen, daß das Eingreifen in den Naturhaushalt eine Gefährdung für die Natur und den Menschen darstellt.   
      
Die von Jonas entwickelten Pflichten einer Umweltethik setzen als Grundlage ein Bewußtsein über die langfristigen Auswirkungen menschlichen Handelns voraus. Das Bewußtsein über das vom Menschen ausgehende Bedrohungspotential könne schließlich dazu führen, eine ökologisch ausgerichtete Handlungsorientierung beim Menschen hervorzurufen. Jonas verweist auf die weltweiten unerwünschten Nebenfolgen der "technologischen Zivilisation", die die Menschheit belasten und postuliert, daß die "Verantwortung" zu einem Grundprinzip erhoben wird. Die technische Entwicklung erfordert seiner Ansicht nach eine  Beschränkung der Macht des Menschen über den ökologischen Lebensraum.
      
Jonas fordert dazu auf, die Macht gegenüber der Natur zu zügeln, da sonst die Beherrschung der Natur durch den Menschen aufgrund der ökologischen Nebenwirkungen als ein "Unheil" über die Menschheit hereinbricht.
      
Es kommt Jonas darauf an, eine Ethik zu entwickeln, die der Erhaltung und Bewahrung der Natur dient und nicht den Fortschritt vorantreibt.
      
Die Aufgaben einer Zukunftsethik umfassen das erforderliche Sachwissen, während die im zweiten Punkt vorgestellten den Komplex des Wertwissens beinhalten, wobei beide Aufgaben eine notwendige Voraussetzung einer menschlichen Zukunftsethik darstellen.
      
Zudem soll das Gefühl der "Furcht" motivierend dazu beitragen, das gegenwärtige Handeln so zu bestimmen (vgl. Jonas 1984, S. 64f.), daß dadurch die "Hoffnung" entsteht, die wiederum die Notwendigkeit des menschlichen Widerstand gegen die ökologische Bedrohung erzeugen kann. 
      
In der Konzeption von Jonas' Schrift zum "Prinzip Verantwortung" wird der Versuch der Begründung einer "Ethik der Zukunftsverantwortung" (vgl. ebd., S. 175) unternommen. Es geht nicht nur um die "kausale Zurechnung vergangener Taten" (ebd., S. 172), sondern um eine "intentionale Verantwortung", wie Rebstock (1988) in seiner Kritik an Jonas betont. Die Konzeption von Jonas entspricht auch deshalb einer "Zukunftsethik", weil ihre  erste "Pflicht" darin besteht, "die Beschaffung und Vorstellung von den Fernwirkungen" (Jonas 1984, S. 64) zu analysieren.
      
Die Verantwortung begründet sich für Jonas durch die menschliche Fähigkeit, überhaupt Verantwortung übernehmen zu können. Er behauptet, daß objektive "Werte an sich" im Menschen existieren, die an sein ontologisches Sein geknüpft sind (vgl. Jonas 1984, S. 8).
      
Er führt als ein Beispiel für verantwortungsvolles Handeln das Verhältnis der Eltern zu ihren Neugeborenen an und meint, daß sich diese Verantwortung auch auf zukünftige Generationen erweitern läßt, die ein "Recht auf ein bejahtes Sosein" (Jonas 1984, S. 89) haben. Seine These setzt voraus, daß ethisches Verhalten kein Modell erfordert, sondern sich durch die Aufforderung hilfloser Menschen unmittelbar ergibt. Jonas behauptet, daß schon das Atmen des Neugeborenen die Akteure dazu motiviert, sich um es zu kümmern.
      
Aus dieser Erkenntnis leitet Jonas die moralische Forderung ab, auch die Zwecke und Werte der Natur zu erhalten und zu schützen (vgl. ebd., S. 159).
      
Ob diese "biologistische" (vgl. Nennen 1991, S. 186) Erklärung zur Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen ausreicht, kann bestritten werden. Obwohl eine moralische Verpflichtung besteht, den zukünftigen Generationen die Erde so zu überlassen, daß ihnen ein Leben ermöglicht wird, das für lebenswert gehalten wird, folgt daraus jedoch nicht die von Jonas postulierte Verpflichtung, "dafür zu sorgen, daß es überhaupt zukünftige Generationen gibt" (ebd., S. 343). 
      
Jonas wird vorgeworfen, daß er sich in die Gefahr begibt, dem "naturalistischen Fehlschluß" zu unterliegen. Unter dem naturalistischen Fehlschluß ist zu verstehen, daß "nicht nur die logische Unableitbarkeit eines Sollens aus einem Sein, sondern auch die eines Gut- oder in anderer Hinsicht Wertvoll-Seins aus einem bloß deskriptiv So-Sein postuliert [...]" wird (Birnbacher 1991, S. 64).
      
Zudem legt er Prämissen zugrunde, die schwer einzusehen sind. Durch das Postulat, eine  "Verantwortung für zukünftige Generationen" zu bewerkstelligen, folgert er, daß auch für die Existenz zukünftiger Generationen gesorgt werden müsse.  Unter dem naturalistischen Fehlschluß ist zu verstehen, daß "nicht nur die logische Unableitbarkeit eines Sollens aus einem Sein, sondern auch die eines Gut- oder in anderer Hinsicht Wertvoll-Seins aus einem bloß deskriptiv So-Sein postuliert [...]" wird (Birnbacher 1991, S. 64).
      
Jonas unterstellt die "Notwendigkeit der Metaphysik" in seiner Moralbegründung, indem er auf die "Schöpfungsordnung" verweist.
      
Diese Position blieb nicht ohne Kritik. Birnbacher (1988, S. 144) lehnt das von Jonas propagierte "abstrakte Menschheitspathos" ab und formuliert konkrete auch ohne metaphysische Annahmen gute Gründe für eine Zukunftsverantwortung aufgrund der ökologisch zu erwartenden Probleme, indem er die globalen Auswirkungen der CO2 Anreicherungen in der Atmosphäre ebenso betont, wie den zunehmenden zivilisatorischen Umgang mit Giften und Schadstoffen (vgl. ebd, S. 144). Allein der Arterhalt von Pflanzen und Tieren für nachfolgende Generationen läßt sich aufgrund einer Vielzahl von rationalen Gründen nachvollziehen. So können aussterbende Tier- und Pflanzenarten in Zukunft eine ökologische, wissenschaftliche, wirtschaftliche und medizinische Bedeutung erlangen, die in ihrem Umfang noch nicht absehbar ist. Das Aussterben von Tieren und Pflanzen erschwert zudem die Fähigkeit der Natur durch Indikatororganismen auf Umweltbelastungen hinzuweisen, bevor diese mit technischen Hilfsmitteln festgestellt werden können.

Inzwischen wird der Titel des Buches von Jonas (1984) sogar bei Werbemaßnahmen eingesetzt. So werben die Rheinisch Westfälischen Elektrizitätswerke für ihre Umweltschutzmaßnahmen mit der Zeile "Prinzip Verantwortung: 100 Mio. DM für unsere Umwelt" (vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 29.9.1991).

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