Die
Verantwortungsethik ist kein herkömmliches Moralprinzip wie die "Maximenethik"
oder der "Utilitarismus", deren Anwendung unabhängig von politischen
oder technischen Entwicklungen gefordert wird. Sie ist aufgrund der
Einsicht entstanden, daß die technischen und ökologischen Risiken erhebliche
negative Konsequenzen für zukünftige Generationen haben können.
Initiiert
wurde der Terminus der "Verantwortungsethik" von Max Weber,
der sie von der "Gesinnungsethik" unterschied. Das verantwortungsethische
Handeln zeichnete sich Weber zufolge dadurch aus, daß man für die absehbaren
Folgen seines Handelns aufzukommen hat (vgl. Rich 1984, S. 35ff.). Die
Position der "Verantwortungsethik" wurde maßgeblich von Hans
Jonas geprägt. Seine Schrift "Das Prinzip Verantwortung"
erschien 1979 zu einem Zeitpunkt, in der sich ein Bewußtsein über
die weltweit nachlassenden Ressourcenvorräte bemerkbar machte. Für Jonas
steht nicht das für die Diskursethik ausschlaggebende Prinzip der Gegenseitigkeit
im Vordergrund seiner Überlegungen, aus dem sich diskursethische Prinzipien
ableiten lassen können, sein Konzept, das eine langfristige Zukunftsverantwortung
einschließt, begründet er aufgrund des Machtvorsprungs von Menschen
vor anderen, wenn es etwa auf die Verantwortung der Eltern gegenüber
ihren Kindern verweist. Jonas geht davon aus, daß die traditionellen
Morallehren Prämissen zugrundelegen, die nicht mehr zeitgemäß sind.
In seiner bereits im Untertitel des Buches "Das Prinzip Verantwortung"
benannten "Ethik für die technologische Zivilisation" geht
Jonas ausdrücklich auf die langfristigen ökologischen Auswirkungen menschlichen
Handelns für zukünftige Generationen ein, die seines Erachtens bei den
bisherigen Morallehren keine Berücksichtigung gefunden haben. Birnbacher
(1988) weist auf die unterschiedlichen Bedeutungen des Ausdrucks "Generation"
hin. Zum einen wird darunter die in einem rein zeitlichen Sinne lebende
Generation gefaßt, sofern mehrere Generationen gleichzeitig leben (z.B.
Großvater, Vater, Enkel); darüber hinaus werden aber auch die Ungeborenen
als zukünftige Generationen gesehen, die primär gemeint sind, wenn von
einer "Zukunftsethik" gesprochen wird (vgl. ebd., S. 23ff.).
Er
nimmt an, daß die neuen Dimensionen menschlichen Handelns insbesondere
dazu führen, daß das Eingreifen in den Naturhaushalt eine Gefährdung
für die Natur und den Menschen darstellt.
Die
von Jonas entwickelten Pflichten einer Umweltethik setzen als Grundlage
ein Bewußtsein über die langfristigen Auswirkungen menschlichen Handelns
voraus. Das Bewußtsein über das vom Menschen ausgehende Bedrohungspotential
könne schließlich dazu führen, eine ökologisch ausgerichtete Handlungsorientierung
beim Menschen hervorzurufen. Jonas verweist auf die weltweiten unerwünschten
Nebenfolgen der "technologischen Zivilisation", die die Menschheit
belasten und postuliert, daß die "Verantwortung" zu einem
Grundprinzip erhoben wird. Die technische Entwicklung erfordert seiner
Ansicht nach eine Beschränkung der Macht des Menschen über den ökologischen
Lebensraum.
Jonas
fordert dazu auf, die Macht gegenüber der Natur zu zügeln, da sonst
die Beherrschung der Natur durch den Menschen aufgrund der ökologischen
Nebenwirkungen als ein "Unheil" über die Menschheit hereinbricht.
Es
kommt Jonas darauf an, eine Ethik zu entwickeln, die der Erhaltung und
Bewahrung der Natur dient und nicht den Fortschritt vorantreibt.
Die
Aufgaben einer Zukunftsethik umfassen das erforderliche Sachwissen,
während die im zweiten Punkt vorgestellten den Komplex des Wertwissens
beinhalten, wobei beide Aufgaben eine notwendige Voraussetzung einer
menschlichen Zukunftsethik darstellen.
Zudem
soll das Gefühl der "Furcht" motivierend dazu beitragen, das
gegenwärtige Handeln so zu bestimmen (vgl. Jonas 1984, S. 64f.), daß
dadurch die "Hoffnung" entsteht, die wiederum die Notwendigkeit
des menschlichen Widerstand gegen die ökologische Bedrohung erzeugen
kann.
In
der Konzeption von Jonas' Schrift zum "Prinzip Verantwortung"
wird der Versuch der Begründung einer "Ethik der Zukunftsverantwortung"
(vgl. ebd., S. 175) unternommen. Es geht nicht nur um die "kausale
Zurechnung vergangener Taten" (ebd., S. 172), sondern um eine "intentionale
Verantwortung", wie Rebstock (1988) in seiner Kritik an Jonas betont.
Die Konzeption von Jonas entspricht auch deshalb einer "Zukunftsethik",
weil ihre erste "Pflicht" darin besteht, "die Beschaffung
und Vorstellung von den Fernwirkungen" (Jonas 1984, S. 64) zu analysieren.
Die
Verantwortung begründet sich für Jonas durch die menschliche Fähigkeit,
überhaupt Verantwortung übernehmen zu können. Er behauptet, daß objektive
"Werte an sich" im Menschen existieren, die an sein ontologisches
Sein geknüpft sind (vgl. Jonas 1984, S. 8).
Er
führt als ein Beispiel für verantwortungsvolles Handeln das Verhältnis
der Eltern zu ihren Neugeborenen an und meint, daß sich diese Verantwortung
auch auf zukünftige Generationen erweitern läßt, die ein "Recht
auf ein bejahtes Sosein" (Jonas 1984, S. 89) haben. Seine These
setzt voraus, daß ethisches Verhalten kein Modell erfordert, sondern
sich durch die Aufforderung hilfloser Menschen unmittelbar ergibt. Jonas
behauptet, daß schon das Atmen des Neugeborenen die Akteure dazu motiviert,
sich um es zu kümmern.
Aus
dieser Erkenntnis leitet Jonas die moralische Forderung ab, auch die
Zwecke und Werte der Natur zu erhalten und zu schützen (vgl. ebd., S.
159).
Ob
diese "biologistische" (vgl. Nennen 1991, S. 186) Erklärung
zur Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen ausreicht, kann
bestritten werden. Obwohl eine moralische Verpflichtung besteht, den
zukünftigen Generationen die Erde so zu überlassen, daß ihnen ein Leben
ermöglicht wird, das für lebenswert gehalten wird, folgt daraus jedoch
nicht die von Jonas postulierte Verpflichtung, "dafür zu sorgen,
daß es überhaupt zukünftige Generationen gibt" (ebd., S. 343).
Jonas
wird vorgeworfen, daß er sich in die Gefahr begibt, dem "naturalistischen
Fehlschluß" zu unterliegen. Unter dem naturalistischen Fehlschluß
ist zu verstehen, daß "nicht nur die logische Unableitbarkeit eines
Sollens aus einem Sein, sondern auch die eines Gut- oder in anderer
Hinsicht Wertvoll-Seins aus einem bloß deskriptiv So-Sein postuliert
[...]" wird (Birnbacher 1991, S. 64).
Zudem
legt er Prämissen zugrunde, die schwer einzusehen sind. Durch das Postulat,
eine "Verantwortung für zukünftige Generationen" zu bewerkstelligen,
folgert er, daß auch für die Existenz zukünftiger Generationen gesorgt
werden müsse. Unter dem naturalistischen Fehlschluß ist zu verstehen,
daß "nicht nur die logische Unableitbarkeit eines Sollens aus einem
Sein, sondern auch die eines Gut- oder in anderer Hinsicht Wertvoll-Seins
aus einem bloß deskriptiv So-Sein postuliert [...]" wird (Birnbacher
1991, S. 64).
Jonas
unterstellt die "Notwendigkeit der Metaphysik" in seiner Moralbegründung,
indem er auf die "Schöpfungsordnung" verweist.
Diese
Position blieb nicht ohne Kritik. Birnbacher (1988, S. 144) lehnt das
von Jonas propagierte "abstrakte Menschheitspathos" ab und
formuliert konkrete auch ohne metaphysische Annahmen gute Gründe für
eine Zukunftsverantwortung aufgrund der ökologisch zu erwartenden Probleme,
indem er die globalen Auswirkungen der CO2 Anreicherungen
in der Atmosphäre ebenso betont, wie den zunehmenden zivilisatorischen
Umgang mit Giften und Schadstoffen (vgl. ebd, S. 144). Allein der Arterhalt
von Pflanzen und Tieren für nachfolgende Generationen läßt sich aufgrund
einer Vielzahl von rationalen Gründen nachvollziehen. So können aussterbende
Tier- und Pflanzenarten in Zukunft eine ökologische, wissenschaftliche,
wirtschaftliche und medizinische Bedeutung erlangen, die in ihrem Umfang
noch nicht absehbar ist. Das Aussterben von Tieren und Pflanzen erschwert
zudem die Fähigkeit der Natur durch Indikatororganismen auf Umweltbelastungen
hinzuweisen, bevor diese mit technischen Hilfsmitteln festgestellt werden
können.
Inzwischen
wird der Titel des Buches von Jonas (1984) sogar bei Werbemaßnahmen
eingesetzt. So werben die Rheinisch Westfälischen Elektrizitätswerke
für ihre Umweltschutzmaßnahmen mit der Zeile "Prinzip Verantwortung:
100 Mio. DM für unsere Umwelt" (vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung
vom 29.9.1991).