1.2.4 Diskursethik

Habermas versucht, die Grundbedingungen  menschlicher Verständigungsprozesse zu erklären. Unter Verständigung versteht Habermas die "auf gültiges Einverständnis abzielende Kommunikation" (Habermas 1985, S. 525).
      Dabei geht es ihm darum, universale (d.h. elementare) Bedingungen einer möglichen Verständigung zu identifizieren und nachzukonstruieren" (vgl. Habermas 1976, S. 174).
      Er unterscheidet drei Formen menschlichen Handelns:

  • Dabei vollzieht sich zweckrationales Handeln erfolgsorientiert und hat eine strategische Komponente.
  • Das instrumentelle Handeln bezieht sich hingegen auf technische Handlungsregeln (vgl. Habermas 19853, S. 385).
  • Das kommunikative Handeln zeichnet sich durch eine Verständigungsorientierung aus, deren Ziel ein "Einverständnis" (vgl. Habermas 1985, S. 387) darstellt.

Habermas geht davon aus, daß jeder kommunikativ Handelnde Kenntnisse über die Regeln eines Verständigungsprozesses besitzt, die einen universalen Gültigkeitsanspruch beinhalten. Nur die Handlungen sind kommunikativ, "in denen die Beteiligten ihre Handlungspläne einvernehmlich koordinieren; dabei bemißt sich das jeweils erzielte Einverständnis an der intersubjektiven Anerkennung von Geltungsansprüchen" (Habermas 1983, S. 68).
      Diese Ansprüche umfassen die Komponenten Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit (vgl. ebd., S. 149). Die Befolgung der "Wahrheit" bedeutet, daß über etwas gesprochen wird, von dessen Existenz derjenige, der etwas behauptet, überzeugt ist, während das Postulat der "Wahrhaftigkeit" verlangt, daß die tatsächlichen Absichten auch mitgeteilt werden und der Kommunikationspartner nicht getäuscht wird. Durch die "Richtigkeit" einer Äußerung soll erreicht werden, daß sie vor dem Hintergrund anerkannter Normen und Werte akzeptiert werden kann.
      Eine notwendige Bedingung zur Verständigung kann nur auf der Basis dieser drei Geltungsansprüche erreicht werden.
     Um eine Verständigung zu ermöglichen, wird die Anwendung von Gewalt, strategischem Handeln oder der Abbruch der Kommunikation abgelehnt. Darunter ist zu verstehen, daß jeder die gleichen Rechte hat, Argumente vorzuschlagen, deren Annahme oder Ablehnung dann einstimmig beschlossen wird. Das zu erreichende Einverständnis beruht auf Einsichten, die ohne Überredung nur durch eine schlüssige Argumentation erzielt werden sollen. In den kommunikativen Handlungen werden die Handlungspläne der Teilnehmer mit dem Ziel der wechselseitigen Verständigung koordiniert.
      Habermas führt den Diskurs als eine Form der umgangssprachlichen Kommunikation ein. Im Diskurs erfolgt der Versuch, ein problematisch gewordenes Einverständnis durch eine Begründung im Diskurs wiederherzustellen. Die problematisch gewordenen Geltungsansprüche "Wahrheit", Wahrhaftigkeit" und "Richtigkeit" werden zum Thema von Kommunikation. Im Diskurs sollen überzeugende Argumente gefunden werden, mit denen Geltungsansprüche eingelöst oder angewiesen werden können (vgl. Habermas 1985, S. 48).
      Um allgemeine und notwendige Kommunikationsvoraussetzungen der argumentativen Rede (vgl. Habermas 1983, S. 97) zu erhalten, bezieht sich Habermas auf die formalen Eigenschaften des Diskurses, die er von Alexy (1978) übernimmt. Auf der Ebene des Diskurses sollten keine widersprüchliche Aussagen geleistet werden stattfinden. Behauptungen sind zu begründen und (in einem idealtypischen Verständnis) sollten alle Betroffenen an dem chancengleichen Diskursverfahren teilnehmen.
      Die Diskursethik bezieht  sich wie die Theorie Kants auf den vernunftbegabten Menschen, der seine Maxime selbst findet. Im Gegensatz zum Ansatz Kants, der die moralischen Normen durch sein Gewissen prüft und dadurch in seiner "Robinsonade" der Gefahr einer "perspektivisch verzerrten Deutung" (ebd., S. 78) unterliegt, verleiht Habermas dem kategorischen Imperativ eine "dialogische" Prägung.
      Habermas geht davon aus, daß nur im Dialog geklärt werden kann, ob eine Norm allgemeingültig und konsensfähig sein kann. Die Maximen müssen demzufolge der diskursiven Prüfung und dem Universalisierungsanspruch aller anderen unterliegen. Hier geht es nicht wie bei Kant darum, das zu postulieren, was ohne Widerspruch allgemeines Gesetz werden kann, vielmehr bietet die Übereinstimmung der am Diskurs Beteiligten das ausschlaggebende Kriterium zur Begründung moralischer Regeln.
      Demzufolge geht es bei der Verfahrensethik von Habermas darum, durch diskursive Prüfung mit Hilfe des kollektiven Verständigungsprozesses zu allgemeingültigen Normen zu gelangen. Die Richtigkeitsansprüche erfolgen nicht auf der Grundlage eines inhaltlichen Prinzips, sondern nur aufgrund der faktischen oder potentiellen Zustimmung aller Betroffenen.
      Dabei gilt die diskurstheoretische Formulierung des Universalisierungsgrundsatzes >U<, der besagt, daß eine strittige Norm unter den Diskursteilnehmern nur dann eine Zustimmung finden kann, wenn die Anerkennung der faktischen und potentiell Betroffenen gewährleistet ist.
      Habermas zufolge verlangt die Begründung von Normen und Geboten die Durchführung eines realen Diskurses. Dabei reicht es nicht aus, eine im Sinne Kants "hypothetisch durchgespielte Argumentation" (ebd., S. 78) durchzuführen. Es geht vielmehr darum, überzeugende Argumente mit Geltungsanspruch zu formulieren und zu begründen.
      Die Argumente sollen auf ihre normative Richtigkeit hin untersucht werden. Das Ziel besteht darin, ein diskursives Einverständnis herbeizuführen.
      Grundlegende normative Fragen müssen Habermas zufolge stets in Diskursen erörtert werden. Da nicht alle Betroffenen im Diskurs Berücksichtigung finden, können ihre Interessen advokatorisch vertreten werden.
      Die Festschreibung von inhaltlichen Moralprinzipien wird in der Diskursethik abgelehnt.
      Alle moralischen Inhalte werden in realen oder simulierten Diskursen erörtert, um zu einer Überprüfung erhobener oder konkurrierender Geltungsansprüche zu gelangen. Die Gleichberechtigung der Argumentationsteilnehmer wird ebenso vorausgesetzt wie gleiche Redechancen ohne die Ausübung von Zwang. Als Grundlage des praktischen Diskurses dient die Idee einer Gemeinschaft vernünftig argumentierender Diskursteilnehmer, die sich bei konfligierenden Geltungsansprüchen um einen Konsens bemühen. Das Ziel des Diskurses besteht darin, ein "diskursives Einverständnis" zu erreichen. Im Gegensatz zur Theorie Rawls (1979), nach der sich die Akteure in einem "Schleier des Nichtwissens" (vgl. ebd., S. 29) befinden, müssen in dieser Konstruktion von Habermas gerade in den Blickpunkt geraten, um die unterschiedlichen Ansprüche adäquat bewerten und einordnen zu können.

Eine Hauptkritik an dem Modell der Diskursethik besteht darin, daß die Positionen von Unmündigen und Ungeborenen im diskursiven Prozeß nicht berücksichtigt werden, obwohl sie von den Folgen der Entscheidungen durchaus betroffen sein können.  Als unmündig wird ein Mensch bezeichnet, der weder in der Lage ist zu argumentieren, also etwa als Kleinkind keine voll ausgeformten Sätze bilden kann, oder mangels Information nicht in der Lage ist, eine Situation angemessen zu beurteilen. Ein weiteres Kriterium für die Unmündigkeit  besteht darin, daß der Mensch nicht die Fähigkeit besitzt, "freie Überlegungen anzustellen" (Brumlik 1986, S. 269). Unter den ungeborenen Menschen werden diejenigen gefaßt, "die in naher oder ferner Zukunft geboren werden oder geboren werden könnten. Die Klasse der Ungeborenen umfaßt mithin noch nicht einmal gezeugte sowie bereits gezeugte, aber noch nicht geborene Menschen" (ebd., S. 270).
      Dieses Problem ist von Habermas (1983) erkannt worden, er schlug daher die "advokatorisch durchgeführten Diskurse" (ebd., S. 104) vor, um die Interessen der nicht am realen Diskurs Teilnehmenden einzubeziehen. Brumlik (1986) zufolge reicht dieser Ansatz nicht aus, da die advokatorisch wahrgenommenen Interessen nicht zwingend die tatsächlichen Interessen aller womöglich auch erst zukünftig Betroffenen berücksichtigen (vgl. ebd.,S. 274). Die Kritik von Höffe (1975) reicht noch weiter. Er verweist auf die unterschiedlichen intellektuellen und rhetorischen Fähigkeiten der am Diskurs Beteiligten, ebenso wie auf den uneinheitlichen Informationsstand. Zudem führen diskursive Prozesse seiner Auffassung nach nicht notwendigerweise zu einem Konsens. Daher plädiert er für eine Analyse "des sittlich Guten", bevor Diskursprozesse in Gang gesetzt werden sollten, lehnt also das rein formale Prinzip der Diskursethik ab (vgl. ebd., S. 243ff.).  
      Die Vertreter der Verantwortungsethik sehen ihre Aufgabe darin, die nicht am Diskurs teilnehmenden Individuen mit in ihre moralische Bewertung einzubeziehen. Neben den zukünftigen Generationen soll beispielsweise auch die Natur in das Spektrum der ethischen Verantwortung einbezogen werden.

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