Habermas
versucht, die Grundbedingungen menschlicher Verständigungsprozesse
zu erklären. Unter Verständigung versteht Habermas die "auf
gültiges Einverständnis abzielende Kommunikation" (Habermas 1985,
S. 525).
Dabei geht es ihm darum, universale
(d.h. elementare) Bedingungen einer möglichen Verständigung zu identifizieren
und nachzukonstruieren" (vgl. Habermas 1976, S. 174).
Er unterscheidet drei Formen menschlichen
Handelns:
- Dabei vollzieht
sich zweckrationales Handeln erfolgsorientiert und hat eine strategische
Komponente.
- Das instrumentelle
Handeln bezieht sich hingegen auf technische Handlungsregeln (vgl.
Habermas 19853, S. 385).
- Das kommunikative
Handeln zeichnet sich durch eine Verständigungsorientierung aus,
deren Ziel ein "Einverständnis" (vgl. Habermas 1985, S.
387) darstellt.
Habermas
geht davon aus, daß jeder kommunikativ Handelnde Kenntnisse über die
Regeln eines Verständigungsprozesses besitzt, die einen universalen
Gültigkeitsanspruch beinhalten. Nur die Handlungen sind kommunikativ,
"in denen die Beteiligten ihre Handlungspläne einvernehmlich koordinieren;
dabei bemißt sich das jeweils erzielte Einverständnis an der intersubjektiven
Anerkennung von Geltungsansprüchen" (Habermas 1983, S. 68).
Diese Ansprüche umfassen die Komponenten
Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit (vgl. ebd., S. 149). Die Befolgung
der "Wahrheit" bedeutet, daß über etwas gesprochen wird, von
dessen Existenz derjenige, der etwas behauptet, überzeugt ist, während
das Postulat der "Wahrhaftigkeit" verlangt, daß die tatsächlichen
Absichten auch mitgeteilt werden und der Kommunikationspartner nicht
getäuscht wird. Durch die "Richtigkeit" einer Äußerung soll
erreicht werden, daß sie vor dem Hintergrund anerkannter Normen und
Werte akzeptiert werden kann.
Eine notwendige Bedingung zur Verständigung
kann nur auf der Basis dieser drei Geltungsansprüche erreicht werden.
Um eine Verständigung zu ermöglichen,
wird die Anwendung von Gewalt, strategischem Handeln oder der Abbruch
der Kommunikation abgelehnt. Darunter ist zu verstehen, daß jeder die
gleichen Rechte hat, Argumente vorzuschlagen, deren Annahme oder Ablehnung
dann einstimmig beschlossen wird. Das zu erreichende Einverständnis
beruht auf Einsichten, die ohne Überredung nur durch eine schlüssige
Argumentation erzielt werden sollen. In den kommunikativen Handlungen
werden die Handlungspläne der Teilnehmer mit dem Ziel der wechselseitigen
Verständigung koordiniert.
Habermas führt den Diskurs als eine
Form der umgangssprachlichen Kommunikation ein. Im Diskurs erfolgt der
Versuch, ein problematisch gewordenes Einverständnis durch eine Begründung
im Diskurs wiederherzustellen. Die problematisch gewordenen Geltungsansprüche
"Wahrheit", Wahrhaftigkeit" und "Richtigkeit"
werden zum Thema von Kommunikation. Im Diskurs sollen überzeugende Argumente
gefunden werden, mit denen Geltungsansprüche eingelöst oder angewiesen
werden können (vgl. Habermas 1985, S. 48).
Um allgemeine und notwendige Kommunikationsvoraussetzungen
der argumentativen Rede (vgl. Habermas 1983, S. 97) zu erhalten, bezieht
sich Habermas auf die formalen Eigenschaften des Diskurses, die er von
Alexy (1978) übernimmt. Auf der Ebene des Diskurses sollten keine widersprüchliche
Aussagen geleistet werden stattfinden. Behauptungen sind zu begründen
und (in einem idealtypischen Verständnis) sollten alle Betroffenen an
dem chancengleichen Diskursverfahren teilnehmen.
Die Diskursethik bezieht sich wie
die Theorie Kants auf den vernunftbegabten Menschen, der seine Maxime
selbst findet. Im Gegensatz zum Ansatz Kants, der die moralischen Normen
durch sein Gewissen prüft und dadurch in seiner "Robinsonade"
der Gefahr einer "perspektivisch verzerrten Deutung" (ebd.,
S. 78) unterliegt, verleiht Habermas dem kategorischen Imperativ eine
"dialogische" Prägung.
Habermas geht davon aus, daß nur
im Dialog geklärt werden kann, ob eine Norm allgemeingültig und konsensfähig
sein kann. Die Maximen müssen demzufolge der diskursiven Prüfung und
dem Universalisierungsanspruch aller anderen unterliegen. Hier geht
es nicht wie bei Kant darum, das zu postulieren, was ohne Widerspruch
allgemeines Gesetz werden kann, vielmehr bietet die Übereinstimmung
der am Diskurs Beteiligten das ausschlaggebende Kriterium zur Begründung
moralischer Regeln.
Demzufolge geht es bei der Verfahrensethik
von Habermas darum, durch diskursive Prüfung mit Hilfe des kollektiven
Verständigungsprozesses zu allgemeingültigen Normen zu gelangen. Die
Richtigkeitsansprüche erfolgen nicht auf der Grundlage eines inhaltlichen
Prinzips, sondern nur aufgrund der faktischen oder potentiellen Zustimmung
aller Betroffenen.
Dabei gilt die diskurstheoretische
Formulierung des Universalisierungsgrundsatzes >U<, der besagt,
daß eine strittige Norm unter den Diskursteilnehmern nur dann eine Zustimmung
finden kann, wenn die Anerkennung der faktischen und potentiell Betroffenen
gewährleistet ist.
Habermas zufolge verlangt die Begründung
von Normen und Geboten die Durchführung eines realen Diskurses. Dabei
reicht es nicht aus, eine im Sinne Kants "hypothetisch durchgespielte
Argumentation" (ebd., S. 78) durchzuführen. Es geht vielmehr darum,
überzeugende Argumente mit Geltungsanspruch zu formulieren und zu begründen.
Die Argumente sollen auf ihre normative
Richtigkeit hin untersucht werden. Das Ziel besteht darin, ein diskursives
Einverständnis herbeizuführen.
Grundlegende normative Fragen müssen
Habermas zufolge stets in Diskursen erörtert werden. Da nicht alle Betroffenen
im Diskurs Berücksichtigung finden, können ihre Interessen advokatorisch
vertreten werden.
Die Festschreibung von inhaltlichen
Moralprinzipien wird in der Diskursethik abgelehnt.
Alle moralischen Inhalte werden
in realen oder simulierten Diskursen erörtert, um zu einer Überprüfung
erhobener oder konkurrierender Geltungsansprüche zu gelangen. Die Gleichberechtigung
der Argumentationsteilnehmer wird ebenso vorausgesetzt wie gleiche Redechancen
ohne die Ausübung von Zwang. Als Grundlage des praktischen Diskurses
dient die Idee einer Gemeinschaft vernünftig argumentierender Diskursteilnehmer,
die sich bei konfligierenden Geltungsansprüchen um einen Konsens bemühen.
Das Ziel des Diskurses besteht darin, ein "diskursives Einverständnis"
zu erreichen. Im Gegensatz zur Theorie Rawls (1979), nach der sich die
Akteure in einem "Schleier des Nichtwissens" (vgl. ebd., S.
29) befinden, müssen in dieser Konstruktion von Habermas gerade in den
Blickpunkt geraten, um die unterschiedlichen Ansprüche adäquat bewerten
und einordnen zu können.
Eine
Hauptkritik an dem Modell der Diskursethik besteht darin, daß die Positionen
von Unmündigen und Ungeborenen im diskursiven
Prozeß nicht berücksichtigt werden, obwohl sie von den Folgen der Entscheidungen
durchaus betroffen sein können. Als unmündig wird ein Mensch bezeichnet,
der weder in der Lage ist zu argumentieren, also etwa als Kleinkind
keine voll ausgeformten Sätze bilden kann, oder mangels Information
nicht in der Lage ist, eine Situation angemessen zu beurteilen. Ein
weiteres Kriterium für die Unmündigkeit besteht darin, daß der Mensch
nicht die Fähigkeit besitzt, "freie Überlegungen anzustellen"
(Brumlik 1986, S. 269). Unter den ungeborenen Menschen werden diejenigen
gefaßt, "die in naher oder ferner Zukunft geboren werden oder geboren
werden könnten. Die Klasse der Ungeborenen umfaßt mithin noch nicht
einmal gezeugte sowie bereits gezeugte, aber noch nicht geborene Menschen"
(ebd., S. 270).
Dieses Problem ist von Habermas
(1983) erkannt worden, er schlug daher die "advokatorisch durchgeführten
Diskurse" (ebd., S. 104) vor, um die Interessen der nicht am realen
Diskurs Teilnehmenden einzubeziehen. Brumlik (1986) zufolge reicht dieser
Ansatz nicht aus, da die advokatorisch wahrgenommenen Interessen nicht
zwingend die tatsächlichen Interessen aller womöglich auch erst zukünftig
Betroffenen berücksichtigen (vgl. ebd.,S. 274). Die Kritik von Höffe
(1975) reicht noch weiter. Er verweist auf die unterschiedlichen intellektuellen
und rhetorischen Fähigkeiten der am Diskurs Beteiligten, ebenso wie
auf den uneinheitlichen Informationsstand. Zudem führen diskursive Prozesse
seiner Auffassung nach nicht notwendigerweise zu einem Konsens. Daher
plädiert er für eine Analyse "des sittlich Guten", bevor Diskursprozesse
in Gang gesetzt werden sollten, lehnt also das rein formale Prinzip
der Diskursethik ab (vgl. ebd., S. 243ff.).
Die Vertreter der Verantwortungsethik
sehen ihre Aufgabe darin, die nicht am Diskurs teilnehmenden Individuen
mit in ihre moralische Bewertung einzubeziehen. Neben den zukünftigen
Generationen soll beispielsweise auch die Natur in das Spektrum der
ethischen Verantwortung einbezogen werden.