1.2.3 Maximenethik

Die Maximenethik wurde maßgeblich von Kant (1724-1804) geprägt. Diese Richtung wird auch als deontologische Ethik (Pflichtethik) bezeichnet.
      Er vertrat die Ansicht, daß die moralischen Rechte und Pflichten des Menschen aufgrund seiner Fähigkeit zur Vernunft begründet werden können und sich daher nicht den Gesetzmäßigkeiten der Natur unterzuordnen brauchen. Somit  kann der Mensch seine eigenen Regeln autonom entwickeln. Nutzenerwägungen wie im Utilitarismus finden in der Moralbegründung von Kant keine Verwendung. Die erste Formulierung seines kategorischen Imperatives lautet:

"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde" (Kant, 1961, S. 68).

Unter den Maximen des Handelns versteht Kant die inneren Willensgrundsätze des Menschen, die ein normatives Leitbild für den Handelnden zum Ausdruck bringen.
      Für Kant stellte diese Maxime die notwendige und hinreichende Bedingung dafür dar, nach welchem Maßstab die Menschen zu leben haben. Entscheidend sind nicht die Folgen der Handlung wie beim Utilitarismus oder die Handlungen selber, ausschlaggebend sind vielmehr die Gründe des Handelns. Moralische Maximen werden von Kant nur dann anerkannt, wenn sie den Bedingungen der Reversibilität und Verallgemeinerbarkeit entsprechen. Die Bedingung der Reversibilität verlangt, daß der Handelnde die eigenen Maximen auch auf sich selbst anwendet, während durch die Bedingung der Verallgemeinerbarkeit gefordert wird, daß die eigenen Maximen auch von allen anderen befolgt werden müssen.
      Durch diese Maxime wird zum Ausdruck gebracht, daß Menschen nicht nur als Mittel eigener Interessen gesehen werden sollen, sondern als autonome Personen behandelt werden sollten, deren Freiheit zu achten ist. Welche Eigenschaften und Verhaltensweisen schließlich Maßstab für moralisches Handeln sind, obliegt allein der Beurteilung des moralischen Individuums, das durch ein "Gedankenexperiment" zu einer Entscheidung gelangt. Diese "monologische" Konzeption reicht Habermas zu einer adäquaten Moralbegründung nicht aus. Sein im folgenden dargestellter Ansatz präferiert den Dialog auf einer diskursethischen Ebene. Im Unterschied zur reinen Pflichtenethik Kants sind für die Diskursethik auch die menschlichen Bedürfnisse ethisch relevant.

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