1.2.2 Gerechtigkeitsethik

In der Moralphilosophie sind immer wieder idealtypische Modelle von Unparteilichkeit entwickelt worden, um ethische Positionen gegen partikuläre Ansätze und Einstellungen zu stützen und Unparteilichkeit zu gewährleisten (vgl. Sturmka 1992).
      Der spezifische Ansatz von Rawls wählt dabei ein Begründungsverfahren moralischer Normen nach dem Kriterium der  Übereinkunft.
      Seine Ausgangsfrage besteht darin, in welcher Gesellschaftsform vernünftige Menschen leben wollen. Die Theorie der Gerechtigkeit ist als Vertragstheorie mit Hilfe einer hypothetischen Konstruktion entwickelt worden, um eine allgemeine Zustimmungsfähigkeit zu fundamentalen normativen Gültigkeitskriterien zu erreichen.
      Der utilitaristische Ansatz wird von Rawls (1979), dem maßgeblichen Vertreter der Gerechtigkeitsethik kritisiert, indem er darauf hinweist, daß das utilitaristische Prinzip  die Gewinn- und Verlustrechnung über eine große Anzahl von Menschen anstellt, ohne die Präferenzen des einzelnen angemessen zu berücksichtigen. Der Utilitarismus begeht seiner Ansicht nach den Fehler, die verschiedenartigen Bedürfnisse der einzelnen Individuen nicht ernstzunehmen (vgl. ebd., S. 45).  
      Die Gerechtigkeit stellt für Rawls eine Tugend sozialer Institutionen wie der Verfassung und der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse dar. Unter Gesellschaft versteht er eine "Kooperation zum wechselseitigen Vorteil" (ebd., S. 23), die sich mit der Verteilung von Rechten, Pflichten und Gütern bei gleichzeitig vorliegenden Interessenskonflikten auseinanderzusetzen hat. Das Kernelement  seiner  "Theorie der Gerechtigkeit" wird durch das Modell eines gesellschaftlichen "Urzustandes" (ebd., S. 28) entwickelt, bei dem niemand seine Rasse, Klasse, Charakter, Fähigkeiten und gesell-schaftliche Stellung kennt und daher keine Vor- oder Nachteile zu erwarten hat. In der Modellvorstellung des Urzustandes herrschen absolut gerechte Verhältnisse. Gesellschaftliche Kräfteverhältnisse sind ebenso wenig vorhanden wie  willkürliche Entscheidungen. Die im Urzustand getroffenen Vereinbarungen sind daher fair (vgl. Rawls 1979, S. 142).
      Die Prinzipien, die diese Gesellschaft für ihr Zusammenleben wählen würde, bezeichnet er als "Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß" (ebd.), da jeder Beteiligte sich hinter dem "Schleier des Nichtwissens" (ebd., S. 29) befindet und daher seine eigenen egoistischen Motive nicht kennt.
      Rawls geht in seinem Modell davon aus, daß die Menschen im Urzustand die gleichen Rechte haben, Argumente vorzuschlagen, deren Annahme oder Ablehnung dann einstimmig beschlossen wird. Aufgrund veränderter Erkenntnisse sind die im "Urzustand" getroffenen Entscheidungen reversibel und können neuen Gegebenheiten angepaßt werden.
      Ein wesentlicher Faktor der Rawlschen Theorie liegt im Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit.
      Zudem sollen diejenigen, die am schlechtesten gestellt sind, den größtmöglichen Vorteil an Einkommen und Vermögen erzielen. Die Gerechtigkeitsprinzipien müssen allgemein und universell anwendbar sein, zudem öffentliche Ansprüche regeln und als letzte Berufungsinstanzen bei konfligierenden Ansprüchen gelten.
      In der Praxis existieren Interessenskonflike und konkurrierende Ansprüche bei der Verteilung gesellschaftlich knapper Güter. Insofern sind konfliktregulierende Normen und Verfahren erforderlich, um eine Verteilungsordnung für Freiheiten, natürliche Ressourcen und gesellschaftliche Güter zu gewährleisten. Rawls zufolge können Vergesellschaftungsverhältnisse nur im Rahmen einer vom Menschen selbst ersonnenen künstlichen Ordnung gewährleistet werden. Er bezeichnet diese Gründe als "die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit".
      Rawls formuliert in seiner auf Überlegung basierenden Konzeption  natürliche positive Pflichten in Form der Wahrung der Gerechtigkeit, gegenseitiger Hilfe und gegenseitiger Achtung. Zugleich werden Pflichten der Nichtschädigung formuliert.
      Seine Grundidee liegt darin, daß gerechte und objektiv verbindlich Prinzipien der Gerechtigkeit identisch sind mit den Prinzipien, die freie und rationale Personen wählen würden, sofern sie in einen ursprünglichen Zustand der Gleichheit versetzt würden und die Aufgabe bekämen, die Form, die Grundstruktur und die fundamentalen alle Folgegesetzte bindenden Normen ihrer zukünftigen Gesellschaft zu bestimmen. Die Aufgabe einer Gerechtigkeitstheorie liegt darin, die Voraussetzungen eine gerechte Verteilung herauszuarbeiten und darüber hinaus eine Rechtfertigung entsprechender Grundsätze zu entwickeln.
      Der Urzustand symbolisiert eine intuitive Vorstellung von Gerechtigkeit und setzt vernünftige Lebenspartner voraus, die über einen Gerechtigkeitssinn verfügen.
      Der Schleier der Unwissenheit gilt als metaphorische Ausdruck eines Informationsdefizit. Hierbei werden genau die Eigenschaften in Form unterschiedlicher Voraussetzungen und Machtverhältnisse  ausgeblendet, die bei politischen Prozessen in der Praxis zugrunde gelegt werden müssen. Hinter dem Schleier des Nichtwissens verbirgt sich ein spezifisches "Entindividualisierungsverfahren", durch das partikulare Einzelinteressen in Form von Egoismus, Myopie oder Zeitpräferenz ausgeblendet werden (vgl. Sturmka 1992). Der erweiterter Schleier der Unwissenheit setzt voraus, daß nicht nur sozioökonomische Position unbekannt ist, sondern auch der zeitliche und sozialer Ort, an dem sich die beteiligten Akteure befinden. Alle für eine Strategie konkreter Vorteilssuche notwendigen Informationen sollen kognitiv unzugänglich gemacht werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
      Insofern sind Einzeltatsachen der Individuen verborgen, da niemand seine Klasse, die Schichtzugehörigkeit sowie die Vorstellung vom Guten kennt.  Des weiteren liegen keine spezifischen Informationen über die natürliche Umwelt, die  Bevölkerungsdichte, den Wohlstand sowie technologische Errungenschaften vor. Menschen wissen im Urzustand nichts über natürliche, psychische, moralische und soziale Eigenschaften. Was sie wissen sind allgemeine Tatsachen. Niemand kann seine eigene Intelligenz, Körperkraft, Gesundheit und psychische Besonderheiten einschätzen; er weiß nicht, zu welcher Generation er angehört.
      Somit würden voraussichtlich Idealbedingungen einer konstanten Umweltqualität gewählt, die eine Schonung der Ressourcen gewährleisten würden.
      Nur aufgrund dieser im Gedankenexperiments gesetzten Voraussetzungen würden in einer hypothetischen Situation die Prinzipien vermieden, die individuelle und klassenspezifische Präferenzen zuließen. Die Gerechtigkeitsprinzipien würden ansonsten egoistischen Präferenzen weichen. Rawls bezeichnet die Zeitpräferenz als Quelle der Ungerechtigkeit. Es geht ihm darum, die Zeitpräferenz gerechtigkeitstheoretisch zu neutralisieren, um ein Verteilungsprinzip zu finden, daß die Nachkommen vom Nachteilsautomatismus befreit. Durch diese Konstruktion werden zudem vermeintliche und faktische Sachzwänge in der Praxis ausgeklammert. Da diese in der Praxis auftretenden Einschränkungen in dem Modell ausgeschaltet werden, können tragfähige Aussagen entwickelt werden, die sich an Gerechtigkeitskriterien orientieren.
      Der Schleier des Nichtwissens läßt dennoch Raum für die Kenntnis  grundlegender sozialer und psychologische Zusammenhänge sowie Tatsachen, die zur Fundierung von Gerechtigkeistgrundsätzen erforderlich sind. Jeder Akteur besitzt, analog zu einem diskursethischen Verfahren, das gleiche Recht Vorschläge zu machen sowie Argumente und Gründe innerhalb der Debatte einzubringen.
      Sogenannte Grundsätze einer Gerechtigkeit als Fairneß sind also in einer fairen Ausgangsposition auszuhandeln. Dabei wird vorausgesetzt, daß nur diejenige Grundordnung gerecht ist, auf die sich ihre Teilnehmer unter fairen Bedingungen im Urzustand geeinigt hätten. Es handelt sich um Prinzipien, auf die sich gleiche, freie und rationale aneinander interessierte und hinsichtlich ihrer je individuellen Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und gesellschaftliche Position und Lebensaussichten unwissende Menschen einigen würden.
      Rawls differenziert in seiner Konzeption zwischen der formalen Gerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit. Während die formale Gerechtigkeit auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert, motiviert der Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit zur Folgenabschätzung, zur Güterabwägung und zur Berücksichtigung aller möglichen Betroffenen. Aufgrund dieser Voraussetzungen sind Kosten, Nutzen und Risiken adäquat zu beurteilen und zu verteilen. Aus diesen Überlegungen ergibt sich eine Gleichbehandlung in vergleichbaren Fällen und die Fairneß gegenüber den Schwachen und Benachteiligten.
      Setzt man das skizzierte Modell voraus, so würden sich, so Rawls, bei freien und vernünftigen Menschen soziale Gerechtigkeitsgrundsätze einer gesellschaftlichen Grundstruktur bestimmen lassen. Aufgrund der  skizzierten Bedingungen würden sich zwei Prinzipien für ein menschliches Zusammenleben ergeben, die als allgemeine faire Bedingungen und als Organisation einer Gesellschaft anerkannt werden. Das Freiheitsprinzip setzt voraus, daß jedes Individuum die gleichen Rechte an maximaler persönlicher Freiheit besitzen sollen, sofern sie nicht mit der ebenso weitgehenden Freiheit anderer unvereinbar sind. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind, dem Differenzprinzip zufolge, nur dann gerechtfertigt, wenn diese zum Vorteil aller Mitglieder in der Gesellschaft existieren. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zum größten Vorteil der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder dienen.
      Aus dieser Konzeption der Gerechtigkeitsgrundsätze würde sich die Forderung nach einer gerechten Umverteilung gesellschaftlicher Güter wie Vermögen oder Einfluß im inter- und intratemporalen Kontext ergeben.


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