3. Wofür sind wir verantwortlich?

Mehr noch als in der Bestimmung der ontologischen Reichweite der Zukunftsverantwortung spiegelt sich in der Bestimmung ihres Inhalts die ganze Vielfalt der gegenwärtig in der philosophischen Ethik vertretenen normativen Positionen:

1. Besteht eine Verpflichtung zur Vorsorge für das Wohlergehen zukünftig existierender Menschen oder auch für deren Existenz? Die eine Extremantwort ist die, daß wir lediglich verpflichtet sind, die Befriedigung der Bedürfnisse der - ohnehin lebenden - Zukünftigen zu sichern, nicht aber, das Überleben der Menschheit.[17] Sollte die Menschheit plötzlich steril werden, wäre das zwar zu bedauern, aber - vorausgesetzt, niemandem würde geschadet - nicht eigentlich moralisch bedenklich. Die andere Extremantwort ist die einiger katholischer Moraltheologen, nach der die Menschheit selbst unter Bedingungen, die kein lebenswertes Leben mehr gestatten, zur Nachkommenschaft verpflichtet ist. Nach unserer Auffassung liegt die richtige Antwort in der Mitte: Nicht auf das Überleben der Menschheit um jeden Preis kommt es an, sondern auf die Ermöglichung der größten Summe an Wohlfahrt über alle Generationen. Solange die Menschen überwiegend ihr Leben als lebenswert empfinden, ist die Fortexistenz des Menschen (bzw. des gesamten bewußtseinsbegabten Lebens) auf der Erde ein hoher Wert. Ein Ende der Existenz bewußten Lebens auf der Erde wäre eine moralische Katastrophe auch dann, wenn es auf "sanftem" Wege käme und kein zusätzliches Leiden bedeutete. Eine entsprechend hohe Bedeutung muß der dauerhaften Erhaltung der menschlichen Lebensgrundlagen beigemessen werden.

2. Von welcher Axiologie soll ausgegangen werden, d.h. was soll als um seiner selbst willen wertvoll angenommen werden? Einer rein bedürfnisorientierten Axiologie zufolge sind wir zu Vorsorgeleistungen lediglich insoweit verpflichtet, als diese die (wahrscheinlichen) Präferenzen der Zukünftigen befriedigen. Falls wir sicher wären, daß die Angehörigen zukünftiger Generationen an den heute aussterbenden biologischen Arten kein wie immer geartetes direktes und indirektes Interesse haben, wären wir danach nicht verpflichtet (vielleicht sogar nicht einmal berechtigt), irgend etwas zur Erhaltung dieser Arten zu tun. Eine ideal-orientierte Axiologie fordert darüber hinaus Vorsorge auch dafür, daß sich die Präferenzen des Menschen selbst fortentwickeln, kulturell anreichern, zumindest nicht auf ein primitiveres Niveau zurückfallen. Nicht nur die Sicherung der (jeweils subjektiv beurteilten) Qualität des Lebens ist das Ziel, sondern auch die Qualität des Menschen selbst.

Das Problem aller ideal-orientierten Ansätze ist ihre geringe Verallgemeinerbarkeit: Ideale Menschenbilder und Tugendkataloge sind kulturabhängig und erfüllen nicht die im Allgemeingültigkeitsanspruch der Moral enthaltene Bedingung, im Prinzip für jedermann verständlich, nachvollziehbar und akzeptabel zu sein. Diese Bedingung scheint in der Tat nur durch einen einzigen (außermoralischen) Wert erfüllt zu werden, nämlich den des subjektiven Wohlbefindens bzw. des Erlebens von subjektiv als positiv bewerteten Bewußtseinszuständen. Die Annahme, daß das, was ein Subjekt an sich selbst und unabhängig von den Folgen als positiven Bewußtseinszustand empfindet, deshalb auch objektiv etwas Positives ist, ist ein gemeinsamer Besitz aller jemals vorgeschlagenen Wertlehren.

Das läßt offen, in welchem Ausmaß die gegenwärtige Generation durch eine Zukunftsethik zu Vorsorgeleistungen für das Wohlergehen künftiger Generationen bewußtseinsfähiger Wesen (einschließlich der bewußtseinsfähigen Tiere) verpflichtet wird. Am weitesten geht in dieser Hinsicht der Utilitarismus, der Vorsorgeleistungen genau in dem Ausmaß fordert, in dem die Wohlfahrt späterer Generationen aus heutiger Sicht erhöht werden kann. Solange heutige Investitionen bzw. Nutzungsverzichte einen Nutzen für Spätere versprechen, sind wir zu diesen Investitionen und Nutzungsverzichten auch verpflichtet. Ressourcen, die durch heutigen Verbrauch späteren Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen danach so bewertet werden, wie sie auf einem hypothetischen intergenerationellen Zukunftsmarkt bewertet würden, auf dem als Nachfrager nicht nur die gegenwärtigen, sondern auch die zukünftigen Nutzer auftreten und auf dem die Preise nicht nur die gegenwärtigen und für die nahe Zukunft erwarteten, sondern alle späteren Knappheiten widerspiegeln.

Es liegt in der Konsequenz des utilitaristischen Modells, daß die Verteilung der Wohlfahrt über die Generationen extrem ungleich wird. Unter nicht ganz unrealistischen Bedingungen müssen gerade die ärmsten Generationen (etwa die "Aufbaugenerationen" nach krisenhaften Einbrüchen wie Kriegen) sehr viel sparen, sofern sie erwarten können, durch Sparen nachfolgende Generationen besserzustellen. Erst dann entfiele die Verpflichtung zur Zukunftsvorsorge, wenn der erwartete Grenznutzen zusätzlicher Vorsorgeleistungen so stark absinkt, daß er den investiven Aufwand nicht mehr aufwiegt.

Die häufigste Kritik an utilitaristischen Modellen intergenerationeller Gerechtigkeit richtet sich gegen die Zumutung an die früheren Generationen, für die Verbesserung der Wohlfahrt späterer Generationen auch dann Opfer bringen zu sollen, wenn anzunehmen ist, daß sich diese (etwa aufgrund des technischen Fortschritts) ohnehin auf einem sehr viel höheren Niveau befinden werden: Wird dadurch nicht eine unerträgliche Unfairness der intergenerationellen Verteilung in Kauf genommen, ein grobes Mißverhältnis von Aufwand und Ertrag? Unter praktischen Gesichtspunkten dürfte diese - nicht zu leugnende - Unfairness dadurch gemindert werden, daß die Vorsorgepflichten für die früheren Generationen bestimmte Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreiten dürfen, wenn sie für diese akzeptabel sein sollen. Das unter axiologischen Gesichtspunkten optimale Szenario ist nicht automatisch auch dasjenige, zu dessen Verwirklichung wir moralisch verpflichtet sind. So wird man etwa von den heute ärmsten Ländern nicht verlangen können, daß sie, aufgrund der bereits vorherrschenden Versorgungsprobleme, zusätzliche Nutzungsverzichte zugunsten ihrer Nachkommen leisten.

Ein Faktor, der innerhalb der utilitaristischen Zukunftsethik den normativen Druck auf die gegenwärtige Generation verschärft, ist die These, daß die innerhalb der Ökonomie weitverbreitete Diskontierung oder Wertminderung zukünftigen Nutzens und Schadens ethisch nicht zu rechtfertigen ist: Ein Nutzen oder Schaden ist ein Wert oder Unwert ungeachtet der zeitlichen Perspektive, aus der er jeweils betrachtet wird und unabhängig davon, wie nah oder wie weit er in der Zukunft liegt.

Leider ist das Thema "Diskontierung" - trotz der Klarstellungen etwa von Parfit[18] innerhalb der Ökonomie weiterhin in tiefes Dunkel getaucht. Hampicke spricht nicht von ungefähr vom "Diskontierungsnebel"[19]. Zur Aufhellung des Nebels muß vor allem zwischen der Diskontierung zukünftiger monetärer Werte und der Diskontierung zukünftigen Nutzens und Schadens selbst unterschieden werden. Eine Diskontierung monetärer Werte kann u.U. durchaus legitim sein, nämlich wenn für die Zukunft ein realer Zinssatz angenommen werden kann, der es erlaubt, mit 100 Mark heute mehr als 100 Mark nächstes Jahr zu erwirtschaften. Dagegen ist der Nutzen, der durch die mehr als 100 Mark nächstes Jahr erwirtschaftet wird, deshalb aus heutiger Sicht nicht ebenso viel, sondern mehr wert als der Nutzen, den zu erzielen heute 100 Mark ausreichen. Jede Diskontierung zukünftigen Nutzens und Schadens diskriminiert die Zukünftigen gegenüber den Gegenwärtigen und ist - obgleich sie tief in der Psychologie des Menschen verankert scheint - bereits mit der Idee der Moral als einer überpersönlichen, unparteilichen und deshalb konsequenterweise auch überzeitlichen Beurteilung unvereinbar. Auch pragmatische Argumente für eine Diskontierung zukünftigen Nutzens und Schadens, wie sie Pearce, Barbier und Markandya[20] vortragen, nämlich daß eine Diskontrate von Null langfristige Kapitalinvestitionen lohnender erscheinen lassen und damit die Umweltzerstörung beschleunigen würde, können an diesem Ergebnis nicht rütteln. Zwar ist es zweifellos richtig, daß hohe Diskontraten Kapitalinvestitionen verlangsamen und damit den Bedarf an natürlichen Ressourcen insgesamt verringern können. Aber das pragmatische Argument zäumt das Pferd vom Schwanz auf: Es steht nicht von vornherein fest, daß die natürlichen Ressourcen auf Kosten der Kapitalinvestionen geschont werden müssen. Erst nach der Prüfung der Legitimität der Zukunftsdiskontierung kann geklärt werden, ob vermehrte Kapitalinvestionenen oder vermehrte Nutzungsbeschränkungen natürlicher Ressourcen zur Verbesserung der Lebensbedingungen zukünftiger Generationen eher geeignet sind.

Angesichts der prognostischen Unsicherheiten über die Bedürfnisse zukünftiger Generationen kann eine utilitaristische Zukunftsethik (ähnlich wie auch Hans Jonas in seinem zukunftsethischen Entwurf) im wesentlichen nur die Offenhaltung bzw. Eröffnung von Wahlmöglichkeiten fordern. Uneingeschränkte Verbote betreffen lediglich die Zerstörung der biologischen Lebensgrundlagen (Luft, Wasser, Boden, Energiequellen) und die Erzeugung schwerwiegender irreversibler Langfristrisiken.[21]

Das Extrem auf der anderen Seite sind minimalistische Lösungen des intergenerationellen Verteilungsproblems, bei denen die gegenwärtigen Generationen zur Erhaltung des vorgefundenen Ressourcenbestandes, aber zu keiner weitergehenden Vorsorge verpflichtet sind.
      Ein minimalistisches Modell folgt aus einer intergenerationellen Anwendung des von Rawls für intragenerationelle Verteilungen vorgeschlagenen difference principle. (Unter optimistischen Annahmen unerschöpflicher Ressourcen, konstanter Bevölkerung und eines autonomen (von der Kapitalbildung unabhängigen) technischen Fortschritts erlaubt dieses Prinzip der relativ früheren Generation sogar, der folgenden Generationen weniger zu hinterlassen, als sie selbst vorgefunden hat, da sie darauf vertrauen kann, daß die nächste Generationen dank des von ihr nicht zu beeinflussenden technischen Fortschritts mit weniger Ressourcen dasselbe Wohlfahrtsniveau erreichen wird.) In diesem minimalistischen Sinn wird herkömmlich auch das Prinzip der Nachhaltigkeit (bzw. der sustainability) verstanden, das seit dem Brundlandt Report der Vereinten Nationen[22] zu so etwas wie einem umwelt- und entwicklungspolitischen Schlüsselbegriff geworden ist.


17 vgl. Patzig 1983, 16f.
18
Parfit 1984, Appendix F
19
Hampicke 1991
20
Pearce/Barbier/Markandya 1990, 26
21
vgl. Birnbacher 1988, Kap. 6
22
Hauff 1987
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