3.
Wofür sind wir verantwortlich?
Mehr
noch als in der Bestimmung der ontologischen Reichweite der Zukunftsverantwortung
spiegelt sich in der Bestimmung ihres Inhalts die ganze Vielfalt
der gegenwärtig in der philosophischen Ethik vertretenen normativen
Positionen:
1.
Besteht eine Verpflichtung zur Vorsorge für das Wohlergehen zukünftig
existierender Menschen oder auch für deren Existenz? Die eine
Extremantwort ist die, daß wir lediglich verpflichtet sind, die Befriedigung
der Bedürfnisse der - ohnehin lebenden - Zukünftigen zu sichern, nicht
aber, das Überleben der Menschheit.[17] Sollte die
Menschheit plötzlich steril werden, wäre das zwar zu bedauern, aber
- vorausgesetzt, niemandem würde geschadet - nicht eigentlich moralisch
bedenklich. Die andere Extremantwort ist die einiger katholischer Moraltheologen,
nach der die Menschheit selbst unter Bedingungen, die kein lebenswertes
Leben mehr gestatten, zur Nachkommenschaft verpflichtet ist. Nach unserer
Auffassung liegt die richtige Antwort in der Mitte: Nicht auf das Überleben
der Menschheit um jeden Preis kommt es an, sondern auf die Ermöglichung
der größten Summe an Wohlfahrt über alle Generationen. Solange die Menschen
überwiegend ihr Leben als lebenswert empfinden, ist die Fortexistenz
des Menschen (bzw. des gesamten bewußtseinsbegabten Lebens) auf der
Erde ein hoher Wert. Ein Ende der Existenz bewußten Lebens auf der Erde
wäre eine moralische Katastrophe auch dann, wenn es auf "sanftem"
Wege käme und kein zusätzliches Leiden bedeutete. Eine entsprechend
hohe Bedeutung muß der dauerhaften Erhaltung der menschlichen Lebensgrundlagen
beigemessen werden.
2.
Von welcher Axiologie soll ausgegangen werden, d.h. was soll als um
seiner selbst willen wertvoll angenommen werden? Einer rein bedürfnisorientierten
Axiologie zufolge sind wir zu Vorsorgeleistungen lediglich insoweit
verpflichtet, als diese die (wahrscheinlichen) Präferenzen der Zukünftigen
befriedigen. Falls wir sicher wären, daß die Angehörigen zukünftiger
Generationen an den heute aussterbenden biologischen Arten kein wie
immer geartetes direktes und indirektes Interesse haben, wären wir danach
nicht verpflichtet (vielleicht sogar nicht einmal berechtigt), irgend
etwas zur Erhaltung dieser Arten zu tun. Eine ideal-orientierte Axiologie
fordert darüber hinaus Vorsorge auch dafür, daß sich die Präferenzen
des Menschen selbst fortentwickeln, kulturell anreichern, zumindest
nicht auf ein primitiveres Niveau zurückfallen. Nicht nur die Sicherung
der (jeweils subjektiv beurteilten) Qualität des Lebens ist das Ziel,
sondern auch die Qualität des Menschen selbst.
Das
Problem aller ideal-orientierten Ansätze ist ihre geringe Verallgemeinerbarkeit:
Ideale Menschenbilder und Tugendkataloge sind kulturabhängig und erfüllen
nicht die im Allgemeingültigkeitsanspruch der Moral enthaltene Bedingung,
im Prinzip für jedermann verständlich, nachvollziehbar und akzeptabel
zu sein. Diese Bedingung scheint in der Tat nur durch einen einzigen
(außermoralischen) Wert erfüllt zu werden, nämlich den des subjektiven
Wohlbefindens bzw. des Erlebens von subjektiv als positiv bewerteten
Bewußtseinszuständen. Die Annahme, daß das, was ein Subjekt an sich
selbst und unabhängig von den Folgen als positiven Bewußtseinszustand
empfindet, deshalb auch objektiv etwas Positives ist, ist ein gemeinsamer
Besitz aller jemals vorgeschlagenen Wertlehren.
Das läßt offen, in
welchem Ausmaß die gegenwärtige Generation durch eine Zukunftsethik
zu Vorsorgeleistungen für das Wohlergehen künftiger Generationen bewußtseinsfähiger
Wesen (einschließlich der bewußtseinsfähigen Tiere) verpflichtet wird.
Am weitesten geht in dieser Hinsicht der Utilitarismus, der Vorsorgeleistungen
genau in dem Ausmaß fordert, in dem die Wohlfahrt späterer Generationen
aus heutiger Sicht erhöht werden kann. Solange heutige Investitionen
bzw. Nutzungsverzichte einen Nutzen für Spätere versprechen, sind wir
zu diesen Investitionen und Nutzungsverzichten auch verpflichtet. Ressourcen,
die durch heutigen Verbrauch späteren Generationen nicht mehr zur Verfügung
stehen, müssen danach so bewertet werden, wie sie auf einem hypothetischen
intergenerationellen Zukunftsmarkt bewertet würden, auf dem als
Nachfrager nicht nur die gegenwärtigen, sondern auch die zukünftigen
Nutzer auftreten und auf dem die Preise nicht nur die gegenwärtigen
und für die nahe Zukunft erwarteten, sondern alle späteren Knappheiten
widerspiegeln.
Es liegt in der Konsequenz
des utilitaristischen Modells, daß die Verteilung der Wohlfahrt über
die Generationen extrem ungleich wird. Unter nicht ganz unrealistischen
Bedingungen müssen gerade die ärmsten Generationen (etwa die "Aufbaugenerationen"
nach krisenhaften Einbrüchen wie Kriegen) sehr viel sparen, sofern sie
erwarten können, durch Sparen nachfolgende Generationen besserzustellen.
Erst dann entfiele die Verpflichtung zur Zukunftsvorsorge, wenn der
erwartete Grenznutzen zusätzlicher Vorsorgeleistungen so stark absinkt,
daß er den investiven Aufwand nicht mehr aufwiegt.
Die häufigste Kritik
an utilitaristischen Modellen intergenerationeller Gerechtigkeit richtet
sich gegen die Zumutung an die früheren Generationen, für die Verbesserung
der Wohlfahrt späterer Generationen auch dann Opfer bringen zu sollen,
wenn anzunehmen ist, daß sich diese (etwa aufgrund des technischen Fortschritts)
ohnehin auf einem sehr viel höheren Niveau befinden werden: Wird dadurch
nicht eine unerträgliche Unfairness der intergenerationellen
Verteilung in Kauf genommen, ein grobes Mißverhältnis von Aufwand und
Ertrag? Unter praktischen Gesichtspunkten dürfte diese - nicht zu leugnende
- Unfairness dadurch gemindert werden, daß die Vorsorgepflichten für
die früheren Generationen bestimmte Grenzen der Zumutbarkeit nicht
überschreiten dürfen, wenn sie für diese akzeptabel sein sollen. Das
unter axiologischen Gesichtspunkten optimale Szenario ist nicht
automatisch auch dasjenige, zu dessen Verwirklichung wir moralisch verpflichtet
sind. So wird man etwa von den heute ärmsten Ländern nicht verlangen
können, daß sie, aufgrund der bereits vorherrschenden Versorgungsprobleme,
zusätzliche Nutzungsverzichte zugunsten ihrer Nachkommen leisten.
Ein Faktor, der innerhalb
der utilitaristischen Zukunftsethik den normativen Druck auf die gegenwärtige
Generation verschärft, ist die These, daß die innerhalb der Ökonomie
weitverbreitete Diskontierung oder Wertminderung zukünftigen
Nutzens und Schadens ethisch nicht zu rechtfertigen ist: Ein Nutzen
oder Schaden ist ein Wert oder Unwert ungeachtet der zeitlichen Perspektive,
aus der er jeweils betrachtet wird und unabhängig davon, wie nah oder
wie weit er in der Zukunft liegt.
Leider
ist das Thema "Diskontierung" - trotz der Klarstellungen etwa
von Parfit[18] innerhalb der Ökonomie weiterhin
in tiefes Dunkel getaucht. Hampicke spricht nicht von ungefähr vom "Diskontierungsnebel"[19].
Zur Aufhellung des Nebels muß vor allem zwischen der Diskontierung zukünftiger
monetärer Werte und der Diskontierung zukünftigen Nutzens
und Schadens selbst unterschieden werden. Eine Diskontierung monetärer
Werte kann u.U. durchaus legitim sein, nämlich wenn für die Zukunft
ein realer Zinssatz angenommen werden kann, der es erlaubt, mit 100
Mark heute mehr als 100 Mark nächstes Jahr zu erwirtschaften. Dagegen
ist der Nutzen, der durch die mehr als 100 Mark nächstes Jahr
erwirtschaftet wird, deshalb aus heutiger Sicht nicht ebenso viel, sondern
mehr wert als der Nutzen, den zu erzielen heute 100 Mark ausreichen.
Jede Diskontierung zukünftigen Nutzens und Schadens diskriminiert die
Zukünftigen gegenüber den Gegenwärtigen und ist - obgleich sie tief
in der Psychologie des Menschen verankert scheint - bereits mit der
Idee der Moral als einer überpersönlichen, unparteilichen und deshalb
konsequenterweise auch überzeitlichen Beurteilung unvereinbar.
Auch pragmatische Argumente für eine Diskontierung
zukünftigen Nutzens und Schadens, wie sie Pearce, Barbier und Markandya[20]
vortragen, nämlich daß eine Diskontrate von Null langfristige Kapitalinvestitionen
lohnender erscheinen lassen und damit die Umweltzerstörung beschleunigen
würde, können an diesem Ergebnis nicht rütteln. Zwar ist es zweifellos
richtig, daß hohe Diskontraten Kapitalinvestitionen verlangsamen und
damit den Bedarf an natürlichen Ressourcen insgesamt verringern können.
Aber das pragmatische Argument zäumt das Pferd vom Schwanz auf: Es steht
nicht von vornherein fest, daß die natürlichen Ressourcen auf Kosten
der Kapitalinvestionen geschont werden müssen. Erst nach der
Prüfung der Legitimität der Zukunftsdiskontierung kann geklärt werden,
ob vermehrte Kapitalinvestionenen oder vermehrte Nutzungsbeschränkungen
natürlicher Ressourcen zur Verbesserung der Lebensbedingungen zukünftiger
Generationen eher geeignet sind.
Angesichts
der prognostischen Unsicherheiten über die Bedürfnisse zukünftiger Generationen
kann eine utilitaristische Zukunftsethik (ähnlich wie auch Hans Jonas
in seinem zukunftsethischen Entwurf) im wesentlichen nur die Offenhaltung
bzw. Eröffnung von Wahlmöglichkeiten fordern. Uneingeschränkte
Verbote betreffen lediglich die Zerstörung der biologischen Lebensgrundlagen
(Luft, Wasser, Boden, Energiequellen) und die Erzeugung schwerwiegender
irreversibler Langfristrisiken.[21]
Das
Extrem auf der anderen Seite sind minimalistische Lösungen des
intergenerationellen Verteilungsproblems, bei denen die gegenwärtigen
Generationen zur Erhaltung des vorgefundenen Ressourcenbestandes,
aber zu keiner weitergehenden Vorsorge verpflichtet sind.
Ein minimalistisches Modell folgt
aus einer intergenerationellen Anwendung des von Rawls für intragenerationelle
Verteilungen vorgeschlagenen difference principle. (Unter optimistischen
Annahmen unerschöpflicher Ressourcen, konstanter Bevölkerung und eines
autonomen (von der Kapitalbildung unabhängigen) technischen Fortschritts
erlaubt dieses Prinzip der relativ früheren Generation sogar, der folgenden
Generationen weniger zu hinterlassen, als sie selbst vorgefunden
hat, da sie darauf vertrauen kann, daß die nächste Generationen dank
des von ihr nicht zu beeinflussenden technischen Fortschritts mit weniger
Ressourcen dasselbe Wohlfahrtsniveau erreichen wird.) In
diesem minimalistischen Sinn wird herkömmlich auch das Prinzip der Nachhaltigkeit
(bzw. der sustainability) verstanden, das seit dem Brundlandt
Report der Vereinten Nationen[22] zu so etwas
wie einem umwelt- und entwicklungspolitischen Schlüsselbegriff geworden
ist.
17
vgl. Patzig 1983, 16f.
18
Parfit 1984, Appendix F
19
Hampicke 1991
20
Pearce/Barbier/Markandya 1990, 26
21
vgl. Birnbacher 1988, Kap. 6
22
Hauff 1987